Industriepolitik und Kontrolle
Luxemburg plant Zulassungspflicht für Rüstungsfertigung
Hersteller verteidigungsbezogener Produkte sollen eine staatliche Zulassung benötigen. Vorgesehen sind Sicherheitsprüfungen und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit.
Von Camille Reuter · · 4 Min. Lesezeit

Wer in Luxemburg verteidigungsbezogene Produkte herstellen will, soll künftig zunächst seine Eigentümerstruktur, seine Leitung und die Sicherheit seiner Betriebsstätten offenlegen müssen. Ein neuer Gesetzentwurf macht die industrielle Tätigkeit von einer Zulassung durch das Wirtschaftsministerium abhängig – zusätzlich zu den bereits geltenden Kontrollen für Ausfuhr, Verbringung, Durchfuhr und Einfuhr.
Der Regierungsrat billigte die Vorlage am 17. Juli 2026, wie aus der veröffentlichten Zusammenfassung der Regierung hervorgeht. Geändert werden sollen das Exportkontrollgesetz vom 27. Juni 2018 sowie das Waffen- und Munitionsgesetz vom 2. Februar 2022. Bislang handelt es sich ausschließlich um einen Vorschlag, der noch parlamentarisch beraten werden muss und nicht in Kraft ist.
Prüfung von Eigentümern, Leitung und Werksschutz
Nach den veröffentlichten Eckpunkten müssten Hersteller eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums einholen. Bei der Prüfung sollen die Zuverlässigkeit der Führungskräfte und wirtschaftlich Berechtigten, die Transparenz von Eigentum und Kontrolle sowie die Absicherung der Produktions- und Lagerstätten berücksichtigt werden.
„Wir brauchen Rechtssicherheit und klare Kontrollen für die Unternehmen, die hier produzieren.“ — Lex Delles, Minister für Wirtschaft, KMU, Energie und Tourismus
Die Anforderungen reichen damit über eine gewöhnliche betriebliche Genehmigung hinaus. Weder die Tätigkeit eines Antragstellers noch seine Eigentums- und Kontrollverhältnisse dürften Risiken für die nationale oder öffentliche Sicherheit begründen. Als Gefahrenfelder nennt die Regierung Spionage, ausländische Einflussnahme, Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, bestimmte Formen der organisierten Kriminalität sowie damit verbundene Cyberkriminalität.
Hinzu käme eine fortlaufende Dokumentationspflicht. Hersteller sollen ein Register führen, das den Weg der betreffenden Produkte von der Fertigung bis zur Ausfuhr, zur Integration in ein anderes System oder zur Vernichtung nachvollziehbar macht. Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung soll die Überprüfung der Einhaltung unterstützen.
Der bislang erkennbare Kontrollrahmen umfasst damit insbesondere:
- eine Zulassung des Wirtschaftsministeriums für die Herstellung von Produkten, die in den Anwendungsbereich des neuen Rechtsrahmens fallen;
- eine Sicherheitsprüfung von Führung, wirtschaftlich Berechtigten, Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie Produktions- und Lagerstätten;
- ein Register zur Rückverfolgbarkeit der Produkte von der Herstellung bis zur Ausfuhr, Integration oder Vernichtung;
- die Mitwirkung der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung an den Kontrollen.
Zentrale Einzelheiten bleiben jedoch offen. Mit Stand vom 19. Juli enthielten die veröffentlichten Unterlagen keine Angaben zur Geltungsdauer der Zulassung, zu Verlängerungsverfahren oder Übergangsregelungen. Ebenso wenig waren detaillierte Inspektionsbefugnisse, Straftatbestände oder ein Sanktionskatalog offengelegt. Der genaue Umfang der Kontrollrechte lässt sich deshalb noch nicht beurteilen.
Maßgeblich ist die Fertigung, nicht der Katalogeintrag
Welche Unternehmen konkret betroffen wären, hat die Regierung nicht mitgeteilt. Eine Aufnahme in den luxemburgischen Katalog der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie begründet für sich genommen keine Zulassungspflicht. Ausschlaggebend wäre vielmehr, ob ein Unternehmen tatsächlich ein verteidigungsbezogenes Produkt herstellt, das rechtlich unter den neuen Rahmen fällt.
Die im bestehenden Exportkontrollrecht verwendete Definition ist weit gefasst und verweist unter anderem auf die Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union. Die am 23. Februar 2026 angenommene EU-Liste umfasst 22 Kategorien. Dazu gehören Waffen, Munition und Explosivstoffe ebenso wie militärische Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge und unbemannte Luftfahrzeuge, Elektronik und Raumfahrzeuge, Schutzausrüstung, Produktionsanlagen, Software und Technologie.
Diese Breite gibt einen Anhaltspunkt für den möglichen industriellen Geltungsbereich, legt ihn aber noch nicht abschließend fest. Nach der Regierungszusammenfassung soll der Entwurf ausdrücklich zwischen Tätigkeiten der Verteidigungsindustrie und zivilen Waffen unterscheiden. Die präzise Abgrenzung wird erst anhand des vollständigen Gesetzestextes und seiner parlamentarischen Beratung zu bewerten sein.
Die neue Herstellungsgenehmigung wäre zudem von den bestehenden OCEIT-Genehmigungen getrennt. Wer ein Produkt ausführen, verbringen, durchführen oder einführen will, müsste weiterhin die jeweils erforderliche OCEIT-Erlaubnis einholen. Die geplante Zulassung setzt früher an: Sie soll regeln, wer unter geprüften Sicherheitsbedingungen produzieren darf, nicht wohin das fertige Erzeugnis geliefert werden kann.
Industriestrategie mit europäischer Finanzierungskulisse
Der Entwurf fügt sich in Luxemburgs Industriestrategie vom März 2026 ein. Sie setzt Schwerpunkte bei fortgeschrittenen Werkstoffen und Fertigungsverfahren, autonomen Systemen, Robotik, künstlicher Intelligenz, Cybertechnologie, verteidigungsbezogener Raumfahrttechnik, Logistik, militärischer Mobilität, Recycling sowie Daten- und Quantentechnologie.
„Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Entwicklung eines modernen, transparenten und sicheren Rahmens zugunsten der luxemburgischen Verteidigungsindustrie“, erklärte Wirtschaftsminister Lex Delles. Verteidigungsministerin Yuriko Backes formulierte das strategische Ziel so: „Um unsere wesentlichen Sicherheitsinteressen zu verteidigen, müssen wir uns auf eine solide luxemburgische industrielle und technologische Verteidigungsbasis stützen.“
Der Luxinnovation-Katalog von 2026 führt 122 Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit in Luxemburg entwickelten oder hergestellten Produkten und Dienstleistungen auf, die für Sicherheit oder Verteidigung von potenziellem Interesse sind. Diese Zahl beschreibt ein breites Ökosystem. Sie sagt nicht aus, dass sämtliche aufgeführten Einrichtungen rechtlich als Hersteller klassifizierter Verteidigungsprodukte gelten.
Auf EU-Ebene stehen zugleich erhebliche Finanzierungsinstrumente bereit. SAFE ermöglicht Darlehen von bis zu 150 Milliarden Euro für Investitionen in Verteidigungsfähigkeiten. Das Europäische Programm für die Verteidigungsindustrie EDIP sieht für 2025 bis 2027 Zuschüsse von 1,5 Milliarden Euro vor und enthält Maßnahmen zur Ausweitung der Fertigungskapazitäten.
Luxemburg verbindet damit industriepolitische Ambitionen mit einem eigenständigen Sicherheitsrahmen. Ob dieser den Unternehmen tatsächlich Rechtssicherheit verschafft und zugleich wirksame Kontrollen gewährleistet, wird von den noch unveröffentlichten Detailregeln abhängen – insbesondere von den Definitionen, Prüfungsbefugnissen und Sanktionen.
Häufig gefragt
- Ist die neue Zulassung für Rüstungshersteller bereits vorgeschrieben?
- Nein. Der Regierungsrat billigte den Gesetzentwurf am 17. Juli 2026. Er muss noch parlamentarisch beraten werden und ist nicht in Kraft.
- Welche Unternehmen wären betroffen?
- Betroffen wären Hersteller von verteidigungsbezogenen Produkten im gesetzlichen Anwendungsbereich. Ein Eintrag im Luxinnovation-Katalog allein löst keine Zulassungspflicht aus.
- Was soll bei der Zulassung geprüft werden?
- Vorgesehen sind Prüfungen der Zuverlässigkeit von Führungskräften und wirtschaftlich Berechtigten, der Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie der Sicherheit von Produktions- und Lagerstätten.
- Ersetzt die Zulassung eine OCEIT-Ausfuhrgenehmigung?
- Nein. Die Herstellungsgenehmigung wäre von bestehenden OCEIT-Erlaubnissen für Ausfuhr, Verbringung, Durchfuhr oder Einfuhr getrennt.
Quellen(15)
- 1Dépôt du projet de loi relatif à la fabrication des produits liés à la défenseLuxembourg Government · gouvernement.lu
- 2Luxembourg introduces new legal framework for arms productionRTL Today · today.rtl.lu
- 3Résumé des travaux du 17 juillet 2026Luxembourg Government · gouvernement.lu
- 4Yuriko Backes et Lex Delles ont présenté la Stratégie Industrie de défense du LuxembourgLuxembourg Government · gouvernement.lu
- 5Law on manufacture of lethal weapons expected to be tabled before summerLuxembourg Times · luxtimes.lu
- 6Le gouvernement présente la stratégie industrielle de défense luxembourgeoiseRTL Infos · infos.rtl.lu
- 7Definition of defence-related productsGuichet.lu · guichet.public.lu
- 8Export of defence-related productsGuichet.lu · guichet.public.lu
- 9Common Military List of the European Union adopted by the Council on 23 February 2026Official Journal of the European Union · eur-lex.europa.eu
- 10Defence: a 100% digital catalogueLuxinnovation · luxinnovation.lu
- 11Yuriko Backes et Lex Delles au Salon Eurosatory à ParisLuxembourg Government · mae.gouvernement.lu
- 12SAFE | Security Action for EuropeEuropean Commission · defence-industry-space.ec.europa.eu
- 13European defence industry programmeCouncil of the European Union · consilium.europa.eu
- 14EU push ahead with a weapons deal with Ukraine to counter Russia's attacksAssociated Press · apnews.com
- 15The legislative procedureChamber of Deputies of Luxembourg · chd.lu
Zum selben Thema



