Kommunalfinanzen
Kontrollbefund legt Regelverstöße im Hesperinger Rathaus offen
Das Innenministerium beanstandet Vergaben ohne vorgeschriebene Verfahren sowie unzulässige Vorteile für Beschäftigte. Das finanzielle Ausmaß bleibt offen.
Von Jonas Thill · · 5 Min. Lesezeit

Einzelne Fehler lassen sich berichtigen. Schwieriger wird es, wenn sich regelwidrige Praktiken über mehrere Jahre erstrecken. In Hesperingen hat die staatliche Finanzkontrolle genau solche Strukturen beanstandet: Projekte wurden ohne die vorgeschriebenen öffentlichen Vergabeverfahren finanziert, Beschäftigte erhielten Sondervorteile ohne rechtliche Grundlage.
Mit den Feststellungen befasste sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17. Juli 2026. Auf der Tagesordnung standen die Verwaltungs- und Kassenrechnungen der Jahre 2023 und 2024 sowie die dazugehörigen Bemerkungen des Innenministeriums. Die amtliche Sitzungsbekanntmachung bestätigt die behandelten Rechnungen. Über den Inhalt der Beanstandungen berichtete das Tageblatt; demnach reichen die festgestellten Praktiken über die beiden Rechnungsjahre hinaus.
Der Vorgang betrifft eine der größten Gemeinden des Landes. Anfang 2025 lebten 17.146 Menschen in Hesperingen, entsprechend 2,6 Prozent der luxemburgischen Bevölkerung. Zugleich ist die Sensibilität besonders hoch: Zwei ehemalige Gemeindebedienstete hatten zuvor mehr als 5 Millionen Euro veruntreut. Die neuen Feststellungen sind deshalb ernst zu nehmen, dürfen aber nicht ohne Weiteres als weiterer Veruntreuungsfall dargestellt werden.
Beanstandungen mit noch unbekannter Tragweite
Nach den bisher bekannten Angaben betreffen die Bemerkungen des Ministeriums zwei Bereiche. Zum einen finanzierte die Gemeinde über mehrere Jahre Projekte, ohne die erforderlichen Regeln des öffentlichen Auftragswesens einzuhalten. Zum anderen erhielten Beschäftigte unzulässige Sonderleistungen. Genannt werden Prämien, zusätzlicher Urlaub und die Nutzung eines Dienstwagens.
- Für Projekte unterblieben vorgeschriebene öffentliche Vergabeverfahren.
- Beschäftigten wurden Zahlungen oder sonstige Vorteile ohne ausreichende Rechtsgrundlage gewährt.
- Die Praktiken beschränkten sich weder auf einen einzigen Vorgang noch ausschließlich auf die Rechnungsjahre 2023 und 2024.
- Bürgermeisterin Diane Adehm kündigte Schulungen und die Korrektur der beanstandeten Abläufe an.
Wie groß die finanzielle Tragweite ist, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern. In den bis zum 19. Juli geprüften amtlichen Quellen fehlen eine Projektliste, Angaben zur Dauer der einzelnen Praktiken sowie Zahl und Identität der Begünstigten. Auch die Gesamtsumme der betroffenen Aufträge und Vorteile wurde nicht veröffentlicht. Eine belastbare Schätzung der finanziellen Exposition der Gemeinde ist damit ebenso wenig möglich wie die Aussage, ein Wettbewerb hätte zu günstigeren Preisen geführt.
Festgestellt sind Verfahrensverstöße und Leistungen ohne rechtliche Grundlage. Nicht festgestellt ist hingegen, dass Gelder gestohlen, Scheinaufträge erteilt oder gewählte Mandatsträger persönlich bereichert worden wären. Auch eine individuelle strafrechtliche Verantwortung ergibt sich aus den verfügbaren Erkenntnissen nicht.
Verantwortung folgt den einzelnen Vorgängen
Das luxemburgische Gemeinderecht verteilt die Aufgaben in der Finanz- und Vergabekette auf mehrere Stellen. Kommunale Auftraggeberin ist der Schöffenrat: Nachdem der Gemeinderat das Vorhaben grundsätzlich gebilligt und die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat, führt der Schöffenrat das Vergabeverfahren durch, erteilt den Zuschlag und schließt den Auftrag ab.
Davon getrennt ist die gesetzliche Funktion des Gemeindeeinnehmers. Dieser zieht Einnahmen ein und begleicht ordnungsgemäß angeordnete Ausgaben allein und unter eigener gesetzlicher Verantwortung. Zugleich steht er unter der Aufsicht des Schöffenrats. Diese Arbeitsteilung löst Verantwortung nicht auf, verlangt aber eine Prüfung jedes einzelnen Geschäfts: Bei einem unterbliebenen Vergabeverfahren stehen andere Entscheidungen im Mittelpunkt als bei einer rechtswidrigen Zahlung, bei der auch Anordnung, Belege und Ausführung zu untersuchen wären.
Die öffentlich bekannten Bemerkungen des Ministeriums weisen einzelnen Personen keine konkrete Verantwortung zu. Der überwiegende Teil des geprüften Zeitraums fiel in die Amtszeit des früheren Bürgermeisters Marc Lies. Adehm, damals Schöffin, übernahm das Bürgermeisteramt im Juli 2025. Der Wechsel an der Gemeindespitze beantwortet die Verantwortungsfrage nicht, zumal die beschriebenen Praktiken institutioneller Art waren und sich über mehrere Jahre erstreckten.
„Es wurden Abkürzungen genommen.“ — Diane Adehm, Bürgermeisterin von Hesperingen, laut Tageblatt
Adehm sagte Schulungen und Abhilfe zu. Nach ihrem Amtsantritt hatte sie gegenüber RTL bereits erklärt: „Wir haben nicht den sprichwörtlichen Teppich angehoben und alles daruntergekehrt. Wir haben uns entschieden, die ganze Geschichte so gut wie möglich offenzulegen.“ Bis zum 19. Juli lagen auf den für diesen Artikel geprüften Gemeindeseiten allerdings weder die detaillierten ministeriellen Bemerkungen noch eine finanzielle Aufstellung nach Projekten oder ein terminierter Maßnahmenplan vor.
Alte Kontrolllücken, neue Compliance-Fragen
Nach der früheren Veruntreuung untersuchte PricewaterhouseCoopers Luxembourg 2019 die Abläufe der Gemeinde. Die Prüfung identifizierte 24 Auffälligkeiten in Bestell-, Rechnungs- und Zahlungsvorgängen und formulierte 18 Empfehlungen. Gefordert wurden unter anderem zusätzliche Kontrollen entlang der Beschaffungskette, eine engere Projektbegleitung und eine stärkere Governance. Zugleich warnte PwC laut RTL Infos: „Eine hundertprozentige Sicherheit ist in jedem Fall nicht möglich.“
Dass nun erneut Probleme bei Vergaben und Leistungen auftreten, beweist nicht, dass sämtliche damaligen Empfehlungen unbeachtet geblieben wären. Es verdeutlicht vielmehr, dass Betrugsprävention und die umfassende Einhaltung des Kommunalrechts unterschiedliche Prüfsteine sind. Eine Verwaltung kann die Zweckentfremdung von Zahlungen erschweren und dennoch Vergabeverfahren falsch handhaben oder Personalvorteile ohne hinreichende Rechtsgrundlage gewähren.
Solche Beanstandungen sind nicht auf Hesperingen beschränkt. Laut Tätigkeitsbericht 2025 des Innenministeriums erhielten 188 der 198 geprüften Rechnungen aus dem kommunalen Sektor Bemerkungen. Unter den Gemeinden waren 94 von 98 geprüften Rechnungen betroffen; lediglich vier wurden ohne Bemerkungen zurückgegeben. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Beanstandungen andernorts ebenso schwer wogen wie in Hesperingen. Der Begriff kann eine begrenzte Korrektur ebenso erfassen wie einen folgenreichen Verstoß.
Dass die staatliche Kontrolle auch in anderen Gemeinden relevante Probleme aufdeckt, zeigt ein gesonderter Bericht aus dem Jahr 2026 zu Contern. Dort waren 45.000 Euro aus Gemeindemitteln für die Beilegung eines Konflikts verwendet worden, den das Ministerium als persönliche und nicht als kommunale Angelegenheit bewertete.
Für Hesperingen kommt es nun auf nachprüfbare Umsetzung an: vergaberechtskonforme Verfahren für jedes einschlägige Projekt, eine klare Rechtsgrundlage für sämtliche Personalvorteile und belastbare Nachweise über das Ende der beanstandeten Praxis. Die Veröffentlichung der ministeriellen Bemerkungen und eines Zeitplans würde eine öffentliche Kontrolle dieses Fortschritts ermöglichen. Bei der Einordnung bleibt eine Quellenbegrenzung: Das Tageblatt war die einzige gefundene zeitgenössische Quelle mit Einzelheiten zu den neuen Feststellungen; amtliche Quellen bestätigten unabhängig davon die Sitzung, das Kontrollverfahren und die gesetzliche Aufgabenverteilung. Nicht unabhängig belegbare Aussagen wurden eingegrenzt oder weggelassen.
Häufig gefragt
- Was wurde der Gemeinde Hesperingen konkret vorgeworfen?
- Projekte wurden über mehrere Jahre ohne erforderliche öffentliche Vergabeverfahren finanziert. Zudem erhielten Beschäftigte unzulässige Vorteile, darunter Prämien, zusätzlicher Urlaub und die Nutzung eines Dienstwagens.
- Wie hoch ist der finanzielle Schaden?
- Eine belastbare Summe ist nicht bekannt. Bis zum 19. Juli 2026 waren weder eine vollständige Projektliste noch der Gesamtwert der betroffenen Aufträge und Leistungen öffentlich verfügbar.
- Ist dies ein neuer Veruntreuungsfall?
- Dafür gibt es nach den verfügbaren Erkenntnissen keinen Beleg. Die Feststellungen betreffen Verfahrens- und Rechtsverstöße, begründen aber weder persönliche Bereicherung noch individuelle strafrechtliche Haftung.
- Wer trägt die Verantwortung?
- Das hängt vom jeweiligen Vorgang ab. Der Schöffenrat ist kommunale Vergabestelle; der Gemeindeeinnehmer verantwortet die Einziehung von Einnahmen und die Zahlung ordnungsgemäß angeordneter Ausgaben. Eine individuelle Zuordnung enthalten die öffentlich bekannten Feststellungen nicht.
Quellen(13)
- 1“Es wurden Abkürzungen genommen”: Gemeinde verstieß jahrelang gegen VergaberechtTageblatt · tageblatt.lu
- 2Convocation: Séance du conseil communal n° 2026/05Administration Communale de Hesperange · hesperange.lu
- 3Département du contrôle de la comptabilité communaleLuxembourg Ministry of Home Affairs · maint.gouvernement.lu
- 4Rapport d’activité 2025 du ministère des Affaires intérieuresLuxembourg Government · gouvernement.lu
- 5Marchés publicsLuxembourg Ministry of Home Affairs · maint.gouvernement.lu
- 6Organisation communale B1A A1 A2Luxembourg Ministry of Home Affairs · maint.gouvernement.lu
- 7Fresh start: Hesperange scandals 'not swept under the rug', says new mayor Diane AdehmRTL Today · today.rtl.lu
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- 9Gefängnisstrafen im Betrugsfall HesperingenReporter.lu · reporter.lu
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- 13Redevelopment of the centre of HesperangeBruck + Weckerle Architekten · bruck-weckerle.com



