Innere Sicherheit
Luxemburg verschärft den Platzverweis: Polizei darf Personen aus Ein-Kilometer-Zone verweisen
Mit 42 zu 18 Stimmen billigte die Abgeordnetenkammer das Gesetz 8426. Die Polizei kann Menschen für 48 Stunden aus einer Ein-Kilometer-Zone verweisen — gegen scharfe Warnungen der Justiz.
Von Camille Reuter · · 4 Min. Lesezeit

Luxemburgs Abgeordnetenkammer hat am 8. Juli 2026 eine verschärfte Fassung des sogenannten Platzverweises verabschiedet. Das Gesetz gibt Polizei und Bürgermeistern deutlich mehr Handhabe darüber, wer sich in den Straßen, auf den Plätzen und vor den Hauseingängen des Landes aufhalten darf. In öffentlicher Plenarsitzung stimmten 42 Abgeordnete dafür, 18 dagegen, Enthaltungen gab es keine.
Zur Debatte stand das Gesetz 8426, das das geänderte Gesetz vom 18. Juli 2018 über die großherzogliche Polizei erneut anpasst. Am Ende jahrelanger Vorarbeiten stand eine erbittert geführte Auseinandersetzung: Argumente über die alltägliche öffentliche Ordnung trafen auf die Warnung, der Staat schiebe verletzliche Menschen aus dem Blickfeld und greife in die Bewegungsfreiheit ein. Die Abgeordneten billigten zugleich den Antrag, auf die zweite Verfassungsabstimmung zu verzichten — der Text kann damit nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Was sich für Fußgänger und Anwohner ändert
Der ursprüngliche Platzverweis, im Juli 2022 unter der Vorgängerkoalition eingeführt, war eng gefasst: Die Polizei durfte nur jene wegweisen, die den Zugang zu einem Gebäudeeingang oder -ausgang versperrten. Die neue Fassung erweitert die Voraussetzungen erheblich. Künftig kann die Polizei gegen Verhaltensweisen einschreiten, die
- den Zu- oder Ausgang öffentlich zugänglicher Gebäude behindern;
- die öffentliche Ruhe, Gesundheit oder Sicherheit stören;
- den Verkehr auf öffentlichen Straßen beeinträchtigen;
- die Bewegungsfreiheit von Fußgängern einschränken; oder
- Menschen im öffentlichen Raum belästigen oder ihnen Unannehmlichkeiten bereiten.
Das Vorgehen ist gestuft: Zunächst spricht die Polizei eine Ermahnung aus, dann die Aufforderung, den Ort zu verlassen, und als letztes Mittel die Entfernung — nötigenfalls mit Gewalt. Jeder Einsatz wird in einem Bericht festgehalten. Ein Verweis kann einen Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Ort erfassen und die betroffene Person für bis zu 48 Stunden von der Rückkehr ausschließen. Wiederholt sich das Verhalten — mindestens zweimal binnen 30 Tagen —, kann ein Bürgermeister über einen weiteren Umkreis ein zeitweiliges Verbot von bis zu 30 Tagen verhängen. Wer sich widersetzt, muss mit einer Geldbuße rechnen; in den Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft ist von 250 Euro die Rede, was der Generalstaatsanwalt als zu schwach kritisierte.
Die Begründung der Regierung
Federführend war Innenminister Léon Gloden von der regierenden CSV; getragen wurde das Vorhaben von der CSV-DP-Koalition. Bei der Vorstellung des Textes rahmte Gloden ihn als Antwort auf Klagen von Anwohnern, Geschäftsleuten und Fußgängern über blockierte Hauseingänge und gestörte Ordnung.
„Der öffentliche Raum gehört uns allen. Die Regierung nimmt die wiederkehrenden Beschwerden von Hausbewohnern, Geschäftsleuten und Fußgängern über Personen ernst, die Hauseingänge versperren oder die öffentliche Ordnung stören“, sagte der Minister. Er bezeichnete den verstärkten Platzverweis als eine Maßnahme der öffentlichen Ordnung „mit breitem Anwendungsbereich und klar definierten Modalitäten“, die wie im Koalitionsvertrag versprochen geliefert werde. Im Ausschuss — unter Vorsitz von Stéphanie Weydert (CSV) und mit Laurent Mosar (CSV) als Berichterstatter — wurde der Text befürwortet; drei LSAP-Abgeordnete und ein Mitglied von déi Gréng enthielten sich, dagegen stimmte niemand.
Warum Justiz und Opposition Alarm schlagen
Oppositionsabgeordnete und die eigenen Richter des Landes widersprachen mit Nachdruck. Dan Biancalana von der LSAP hielt der Regierung vor, sie behandle ein Symptom statt der Ursache und dränge verletzliche Menschen — darunter Menschen mit psychischen Problemen oder Suchterkrankungen — aus dem Blickfeld, statt ihnen zu helfen.
„Diese Maßnahme verschiebt das Problem nur aus dem Sichtfeld.“ — Dan Biancalana, Abgeordneter, LSAP
Die schärfsten Warnungen kamen aus der Justiz. In ihren formellen Gutachten nannten die Staatsanwaltschaften von Luxemburg und Diekirch die anvisierten Verhaltensweisen „viel zu vage, um eine einheitliche und objektive Anwendung“ eines Verweises zu erlauben. Das Amt von Generalstaatsanwalt Georges Oswald stellte grundsätzlich infrage, ob ein Verhalten, das lediglich die öffentliche Ruhe stört, überhaupt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit rechtfertigen könne. Das Gesamtsystem, so Oswald in seiner Stellungnahme, „erscheint im Verhältnis zu den Anforderungen der Verfassung deutlich unverhältnismäßig“.
Staatsanwälte und Friedensrichter drängten auf stärkere Schutzvorkehrungen. Über solche freiheitsbeschränkenden Maßnahmen solle eine Justizbehörde entscheiden — nicht ein Bürgermeister oder Polizeibeamter allein —, mit einem raschen Rechtsweg; jede Gewaltanwendung solle die vorherige Zustimmung des Staatsanwalts erfordern, „um polizeiliche Willkür zu vermeiden“. Kritiker verwiesen zudem darauf, dass Luxemburgs Modell weiter reicht als der deutsche Platzverweis, dem es nachempfunden ist: Dieser bleibt in der Regel auf gefährliches Verhalten oder tatsächliche Straftaten beschränkt und nicht auf alltägliche Unhöflichkeiten. Die Beratende Menschenrechtskommission (CCDH) warnte vor einem systematischen Rückgriff auf repressive Mittel und einer Einschränkung der Grundrechte.
Wie es nun weitergeht
Weil auf die zweite Verfassungsabstimmung verzichtet wurde, tritt das Gesetz in Kraft, sobald es verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht ist. Die zentrale verfahrensrechtliche Forderung der Kritiker — ein Richter statt eines Bürgermeisters oder Polizeibeamten solle über solche Maßnahmen entscheiden, gestützt auf ein schnelles Beschwerdeverfahren — fand keinen Eingang in den endgültigen Text. Die Regierung hält das gestufte Verfahren, die zeitlichen und räumlichen Grenzen sowie die Dokumentationspflichten für ausreichende Sicherungen gegen Missbrauch. Für die Bewohner ist die praktische Folge greifbar: Ein breiteres Spektrum alltäglichen Verhaltens im öffentlichen Raum Luxemburgs kann nun einen Platzverweis auslösen, durchgesetzt von der Polizei.
Häufig gefragt
- Was ist der verstärkte Platzverweis?
- Es handelt sich um eine Maßnahme der öffentlichen Ordnung, mit der die Polizei Menschen aus öffentlichen Räumen verweisen kann. Das Gesetz 8426 erweitert den bisherigen Platzverweis von 2022, der nur das Blockieren von Gebäudeeingängen erfasste, auf fünf breit gefasste Verhaltensweisen — von der Störung der öffentlichen Ruhe bis zur Belästigung von Passanten.
- Wie weit und wie lange gilt ein Verweis?
- Ein Verweis kann einen Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Ort erfassen und die Rückkehr für bis zu 48 Stunden untersagen. Bei wiederholtem Verhalten — mindestens zweimal binnen 30 Tagen — kann ein Bürgermeister über einen weiteren Umkreis ein Verbot von bis zu 30 Tagen aussprechen.
- Warum kritisieren Justiz und Opposition das Gesetz?
- Die Staatsanwaltschaften von Luxemburg und Diekirch halten die anvisierten Verhaltensweisen für „viel zu vage“, Generalstaatsanwalt Georges Oswald das System für „deutlich unverhältnismäßig“. Friedensrichter fordern, dass ein Richter statt eines Bürgermeisters entscheidet. LSAP-Abgeordneter Dan Biancalana sagt, die Maßnahme verschiebe das Problem nur aus dem Sichtfeld, statt Betroffenen zu helfen.
- Wann tritt das Gesetz in Kraft?
- Da die Abgeordneten auf die zweite Verfassungsabstimmung verzichtet haben, tritt das Gesetz in Kraft, sobald es verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Quellen(8)
- 1Dossier parlementaire 8426 — projet de loi portant modification de la loi modifiée du 18 juillet 2018 sur la Police grand-ducaleChambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg · chd.lu
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