EU-Sozialversicherung
Arbeitslosengeld für Grenzgänger: Luxemburg hat bis 2033 Zeit
Künftig zahlt der Staat der letzten Beschäftigung das Arbeitslosengeld der Grenzgänger. Für Luxemburg bedeutet das jährliche Mehrkosten – doch eine lange Übergangsfrist verschafft dem Land Aufschub.
Von Jonas Thill · · 4 Min. Lesezeit

Wer in Luxemburg arbeitet, aber jenseits der Grenze wohnt, hängt im Fall der Arbeitslosigkeit bislang an der Kasse seines Wohnstaats. Damit soll bald Schluss sein. Das Europäische Parlament hat am 7. Juli in Straßburg eine grundlegende Reform der europäischen Sozialversicherungskoordinierung beschlossen – mit 511 Ja-Stimmen bei 87 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen. Für das Großherzogtum, dessen Wirtschaft ohne die Pendler aus Frankreich, Belgien und Deutschland nicht funktioniert, verschiebt sie eine jahrzehntealte Logik und lädt eine erhebliche neue Last auf den Staatshaushalt.
Betroffen sind europaweit rund 14 Millionen Grenzgänger. In Luxemburg überqueren täglich mehr als 230.000 Beschäftigte die Grenze zur Arbeit – ein Anteil, den kein anderer EU-Mitgliedstaat auch nur annähernd erreicht. Genau deshalb hatte sich das Land lange gegen die Neuregelung gestemmt. Blockiert hat es sie am Ende nicht; stattdessen sicherte es sich Zeit – viel Zeit.
Der Grundsatz kehrt sich um
Kern der Reform ist die Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, zuletzt 2010 angepasst. Verantwortlich für das Arbeitslosengeld wird künftig nicht mehr der Wohnstaat, sondern der Staat der letzten Beschäftigung – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer war dort mindestens 22 aufeinanderfolgende Wochen beschäftigt oder versichert. Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger hat dann die Wahl:
- Er meldet sich beim Arbeitsamt des Landes, in dem er zuletzt gearbeitet hat.
- Oder er lässt sich seine Leistung für höchstens sechs Monate in den Wohnstaat exportieren.
- Zusätzlich ist die Doppelanmeldung bei beiden nationalen Arbeitsverwaltungen erlaubt, um die Jobsuche zu verbreitern.
Konkret heißt das: Ein Pendler, der nach Jahren in Luxemburg entlassen wird, erhält sein Arbeitslosengeld künftig von der ADEM nach luxemburgischen Regeln – dort also, wo zuvor auch seine Beiträge eingezahlt wurden. Die vorläufige Einigung zwischen Parlament und Rat war am 22. April erzielt und am 29. April von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter bestätigt worden.
Warum Luxemburg härter trifft als alle anderen
Kein Land steht so unter Druck wie das Großherzogtum. Grenzgänger stellen rund 47 Prozent der abhängig Beschäftigten und nach Regierungsangaben etwa 74 Prozent der Arbeitsplätze im Privatsektor. Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) beziffert die zusätzlichen Kosten für den Staat auf etwa 200 Millionen Euro im Jahr – eine Schätzung, die er angesichts der Schwankungen am Arbeitsmarkt ausdrücklich als vorläufig bezeichnet.
Für Luxemburg, wo 74 Prozent des Privatsektors aus Grenzgängern bestehen, hat diese Frage eine Tragweite, die in der gesamten Europäischen Union ihresgleichen sucht.
Bislang tragen die Nachbarn den Großteil dieser Kosten. Allein Frankreich zahlt jährlich rund 164 Millionen Euro an ehemalige Luxemburg-Grenzgänger – das entspricht 16 Prozent seiner gesamten Ausgaben für arbeitslose Grenzpendler. Ein Erstattungsmechanismus aus dem Jahr 2010 gleicht davon nur einen Bruchteil aus: gedeckelt auf drei Monate Leistung, fünf Monate für jene, die mindestens ein Jahr jenseits der Grenze beschäftigt waren. Von rund einer Milliarde Euro jährlicher Ausgaben holte Frankreich nur etwa 200 Millionen zurück – und bis 2023 gerade einmal 26,7 Millionen Euro aus Luxemburg. Das zeigt, wie stark das bisherige Modell die Wohnstaaten belastet.
Eine Startbahn bis 2033
Statt die Reform zu verhindern, verschaffte sich Luxemburg einen langen Anlauf. Zusätzlich zur üblichen zweijährigen Frist für die Umsetzung in nationales Recht handelte das Land bis zu drei weitere Jahre aus, verlängerbar auf insgesamt sieben – womit es seine arbeitslosen Grenzgänger möglicherweise erst ab 2033 selbst bezahlen muss. Diese erweiterte Ausnahme baut auf Bedingungen auf, die vor Jahren Nicolas Schmit ausgehandelt hatte, damals Arbeitsminister und später EU-Kommissar für Beschäftigung.
Der Übergang gibt der ADEM und dem Finanzministerium Zeit, den Verwaltungsapparat aufzubauen, um Anträge von Einwohnern gleich dreier Länder zu bearbeiten, und die wiederkehrende Belastung des Beschäftigungsfonds einzuplanen.
Regierung und Sozialpartner reagieren
Die luxemburgische Europaabgeordnete Martine Kemp (CSV/EVP), Mitglied im Beschäftigungsausschuss des Parlaments, begrüßte das Ergebnis als wichtigen Schritt für Arbeitnehmerrechte und Rechtssicherheit – warnte aber zugleich, die Übertragung der Verantwortung für die Sozialbeiträge auf den Beschäftigungsstaat „aura des conséquences importantes pour notre administration et notre budget“, werde also erhebliche Folgen für Verwaltung und Haushalt des Landes haben.
Die Gewerkschaften stimmten dem Grundsatz zu. In einer gemeinsamen Erklärung argumentierten OGBL und LCGB – zwei der größten Dachverbände des Landes –, dass „à travail égal, cotisations égales, charge fiscale égale et contribution égale à l'économie luxembourgeoise doivent correspondre des droits sociaux égaux“: Gleicher Arbeit, gleichen Beiträgen, gleicher Steuerlast und gleichem Beitrag zur luxemburgischen Wirtschaft müssten auch gleiche soziale Rechte entsprechen.
Für die Beschäftigten der Großregion bringt die Reform eine klarere Verbindung zwischen dem Ort, an dem eingezahlt wird, und dem Ort, an dem Ansprüche geltend gemacht werden. Die Rechnung – und die Bürokratie – landen am Ende allerdings in Luxemburg. Vorerst ist die Neuregelung nur im Grundsatz beschlossen; ihre Umsetzung und die Finanzierung werden das Land bis zum Ende des Jahrzehnts beschäftigen.
Häufig gefragt
- Wer zahlt künftig das Arbeitslosengeld für Grenzgänger?
- Der Staat der letzten Beschäftigung, sofern der Arbeitnehmer dort mindestens 22 aufeinanderfolgende Wochen beschäftigt oder versichert war. Für Luxemburg zahlt dann die ADEM nach luxemburgischen Regeln – bislang war der Wohnstaat zuständig.
- Ab wann gilt die neue Regelung für Luxemburg?
- Luxemburg hat zusätzlich zur üblichen zweijährigen Umsetzungsfrist eine Ausnahme von bis zu insgesamt sieben Jahren ausgehandelt. Damit muss das Land seine arbeitslosen Grenzgänger voraussichtlich erst ab 2033 selbst bezahlen.
- Was kostet die Reform Luxemburg?
- Arbeitsminister Marc Spautz beziffert die zusätzlichen Kosten auf etwa 200 Millionen Euro pro Jahr, bezeichnet die Zahl angesichts der Schwankungen am Arbeitsmarkt aber als vorläufig.
- Was ändert sich für einen arbeitslos gewordenen Grenzgänger konkret?
- Er kann sich beim Arbeitsamt des Beschäftigungslandes melden oder seine Leistung bis zu sechs Monate in den Wohnstaat exportieren. Zusätzlich ist eine Doppelanmeldung bei beiden nationalen Arbeitsverwaltungen erlaubt.
Quellen(9)
- 1Chômage des frontaliers: le Luxembourg obtient un délai de 3 ans supplémentairesL'essentiel · lessentiel.lu
- 2Le Parlement européen valide la réforme du chômage des frontaliersPaperjam · paperjam.lu
- 3La réforme du chômage des frontaliers est validée par l'UE : un changement majeur pour les 230 000 frontaliers du Grand-DuchéL'Avenir · lavenir.net
- 4Reform of unemployment benefits for cross-border workers would cost €200mPaperjam English · en.paperjam.lu
- 5Luxembourg cross-border workers receive €164m of French unemployment benefitsDelano · delano.lu
- 6Chômage des frontaliers: l'OGBL-LCGB salue la réforme européenneL'essentiel · lessentiel.lu
- 7Luxembourg Granted Lengthy Transition Under EU Jobless Benefits Shake-UpGround News · ground.news
- 8EU Council and European Parliament negotiators reach an agreement on reform of social security coordination rulesAgence Europe · agenceurope.eu
- 9Martine Kemp — MEP home pageEuropean Parliament · europarl.europa.eu



