Digital Markets Act

Apple scheitert in Luxemburg: EU-Gericht hält am „Torwächter" fest

Das Gericht der Europäischen Union wies Apples Klagen gegen die DMA-Einstufung als „Torwächter" ab. Für App Store und iOS gelten die Auflagen weiter – ein Rechtsmittel bleibt möglich.

Von Marc Weber · · 4 Min. Lesezeit

Gebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union mit den vergoldeten Türmen auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg-Stadt, davor EU-Flaggen
Der Gerichtshof der Europäischen Union auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg-Stadt, wo auch das Gericht der EU tagt. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Für Apple ist es eine deutliche Niederlage, ausgerechnet dort, wo der Konzern sie am wenigsten gebrauchen kann: an einem europäischen Gericht auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg. Am 8. Juli wies das Gericht der Europäischen Union sämtliche Klagen zurück, mit denen der iPhone-Hersteller seine Einstufung als „Torwächter" nach dem Digital Markets Act (DMA) hatte kippen wollen. Damit bleibt der Konzern an die weitreichenden Auflagen gebunden, die Brüssel dem App Store und dem Betriebssystem iOS auferlegt.

In dem in den verbundenen Rechtssachen T-1079/23, T-1080/23 und T-214/24 ergangenen Urteil folgten die Richterinnen und Richter der Argumentation der Europäischen Kommission auf ganzer Linie. Getrennte Beschwerden zur Einordnung des Nachrichtendienstes iMessage erklärte das Gericht für unzulässig. Ein Grundsatzurteil – und ein Signal weit über den kalifornischen Konzern hinaus.

Der Digital Markets Act, die Verordnung 2022/1925, gilt seit Mai 2023 und ist das zentrale Instrument, mit dem die EU die großen digitalen Märkte aufbrechen will. Er richtet sich gegen eine kleine Gruppe von Konzernen, deren „zentrale Plattformdienste" als unverzichtbares Bindeglied zwischen Unternehmen und Nutzern fungieren. Wer als Torwächter gilt, muss ein ganzes Bündel an Pflichten erfüllen, die fairen Wettbewerb sichern sollen.

Die Kommission hatte Apple am 5. September 2023 für den App Store, das Betriebssystem iOS und den Browser Safari als Torwächter benannt. Mit dem Luxemburger Urteil bestätigt sich nun erstmals gerichtlich, wie belastbar diese Einstufung ist – und wie schwer es für die Betroffenen wird, sich ihr zu entziehen. Für die Kommission ist das eine Stärkung ihrer Position; für jede große Plattform im Binnenmarkt ein Maßstab.

Fünf Stores, ein Dienst

Kern des Streits war eine bemerkenswert technische Frage. Apple machte geltend, seine fünf App Stores – für iOS, iPadOS, watchOS, macOS und tvOS – seien voneinander getrennte Dienste, und allein der iOS-Store erreiche die Schwellenwerte für eine Benennung. Ließe man diese Sichtweise gelten, wäre die Reichweite der Auflagen deutlich schmaler ausgefallen.

Dem folgte das Gericht nicht. Es bestätigte die Auffassung der Kommission, wonach die verschiedenen Varianten einen einzigen zentralen Plattformdienst bilden.

Unabhängig von den jeweiligen Geräten verfolgen diese Stores denselben Zweck, nämlich App-Entwickler mit Endnutzern zu verbinden, um die Verbreitung von Softwareanwendungen zu erleichtern.

Die Unterschiede, auf die sich Apple berufen hatte, beträfen im Wesentlichen die Eigenschaften der genutzten Geräte – und rechtfertigten es nicht, den App Store in mehrere Dienste aufzuspalten. Auch Apples Versuch, die DMA-Bestimmung zur Interoperabilität anzugreifen, wies das Gericht als unzulässig zurück: Die Regel sei weder Rechtsgrundlage der Benennung noch unmittelbar mit ihr verbunden.

Diese Pflichten bleiben bestehen

Mit der bestätigten Einstufung gelten für Apple weiter jene Vorgaben, die das iPhone in Europa in den vergangenen zwei Jahren spürbar verändert haben. Nach dem Regelwerk der Kommission und den Gerichtsunterlagen muss der Konzern insbesondere:

  • alternative App-Stores sowie das Installieren von Apps außerhalb des eigenen Stores (Sideloading) zulassen;
  • Entwicklern erlauben, Nutzer kostenfrei zu Zahlungswegen und Angeboten außerhalb des App Stores zu leiten;
  • die Interoperabilität zwischen iOS und Geräten oder Diensten Dritter verbessern;
  • die eigenen Produkte und Dienste nicht gegenüber der Konkurrenz bevorzugen;
  • personenbezogene Daten der Nutzer nicht ohne deren Einwilligung dienstübergreifend zusammenführen.

Apple hat sich gegen diese Auflagen von Anfang an gewehrt und warnt regelmäßig, sie schwächten die Sicherheit und den Datenschutz des eigenen Ökosystems. Auch nach dem Urteil gab sich der Konzern kämpferisch.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass das Mandat des DMA über das Rechtmäßige und Verhältnismäßige hinausgeht und droht, jahrzehntelang aufgebaute Schutzvorkehrungen für Privatsphäre und Sicherheit auszuhöhlen – und unsere Nutzer neuen Risiken auszusetzen", erklärte ein Unternehmenssprecher. „Wir werden uns weiterhin für die Innovation und den Datenschutz einsetzen, die unsere europäischen Kunden verdienen."

iMessage bleibt außen vor

Einen Teilerfolg konnte Apple immerhin verbuchen – wenn auch keinen, der ihm nützt. Parallel zur Benennung von 2023 hatte die Kommission iMessage als nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst eingestuft und eine Marktuntersuchung eröffnet. Am 12. Februar 2024 entschied sie, Apple für iMessage nicht als Torwächter zu benennen, behielt die zugrunde liegende Einordnung aber bei.

Apples Klagen gegen diese Einordnung erklärte das Gericht für unzulässig. Die bloße Einstufung ändere die Rechtsstellung des Konzerns nicht.

„Keine der im DMA festgelegten Pflichten gilt für iMessage, da dieser Dienst in keiner Benennungsentscheidung als wichtiges Zugangstor aufgeführt wurde", hielten die Richter fest und wiesen auch die verbundenen Klagen zur Eröffnung und zum Abschluss der Untersuchung ab.

Berufung nach Luxemburg möglich

Beendet ist der Rechtsstreit damit nicht. Nach den Verfahrensregeln kann Apple binnen zwei Monaten und zehn Tagen ab Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union einlegen – dem höchsten Gericht der Union, das ebenfalls in Luxemburg tagt. Ob der Konzern diesen Schritt geht, ließ er zunächst offen.

Das Urteil fällt in eine Phase, in der die Kommission die Durchsetzung des DMA verschärft. Das Gesetz erlaubt Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent. Im April 2025 verhängte Brüssel gegen Apple eine Strafe von 500 Millionen Euro, weil der Konzern gegen die Anti-Steering-Regeln verstoßen und Entwickler daran gehindert hatte, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen; Apple legte dagegen Berufung ein. Auch Meta und ByteDance klagen seit Inkrafttreten gegen das Regelwerk.

Für den Moment ist die Botschaft aus Luxemburg unmissverständlich: Das Etikett „Torwächter" hält – und die damit verbundenen Pflichten gelten in vollem Umfang.

Häufig gefragt

Was hat das EU-Gericht in Luxemburg konkret entschieden?
Das Gericht der Europäischen Union wies am 8. Juli 2026 alle Klagen Apples gegen seine Einstufung als Torwächter nach dem Digital Markets Act ab und bestätigte die Auflagen für App Store und iOS. Klagen zur Einordnung von iMessage wurden für unzulässig erklärt.
Warum gelten die fünf App Stores als ein einziger Dienst?
Nach Auffassung des Gerichts verfolgen die Stores für iOS, iPadOS, watchOS, macOS und tvOS denselben Zweck: App-Entwickler mit Endnutzern zu verbinden. Die Geräteunterschiede rechtfertigen keine Aufspaltung in getrennte Dienste, weshalb sie einen einzigen zentralen Plattformdienst bilden.
Kann Apple gegen das Urteil vorgehen?
Ja. Apple kann binnen zwei Monaten und zehn Tagen ab Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg einlegen. Ob der Konzern dies tut, ließ er zunächst offen.
Welche Pflichten muss Apple als Torwächter erfüllen?
Apple muss unter anderem alternative App-Stores und Sideloading zulassen, Entwicklern das kostenfreie Verweisen auf externe Zahlungswege erlauben, die Interoperabilität mit Diensten Dritter verbessern, die eigenen Produkte nicht bevorzugen und Nutzerdaten nicht ohne Einwilligung dienstübergreifend zusammenführen.
Quellen(9)
  1. 1PRESS RELEASE No 96/26 — Digital services: the General Court dismisses Apple's actions regarding its designation as a gatekeeper in relation to the App Store and iOSCourt of Justice of the European Union (curia.europa.eu) · curia.europa.eu
  2. 2Apple loses challenges against EU rules to curb Big TechReuters (via KFGO) · kfgo.com
  3. 3Apple loses challenges against EU rules to curb Big TechRTÉ · rte.ie
  4. 4Apple loses major antitrust appeal in Europe, remains a 'gatekeeper'9to5Mac · 9to5mac.com
  5. 5Apple loses EU court fight over Big Tech gatekeeper rulesCourthouse News Service · courthousenews.com
  6. 6Apple loses challenge over EU app store rulesEuronews · euronews.com
  7. 7EU Court Rejects Apple's Challenge Against Digital Markets Act RulesReuters (via Global Banking & Finance Review) · globalbankingandfinance.com
  8. 8Commission finds Apple and Meta in breach of the Digital Markets ActEuropean Commission · digital-markets-act.ec.europa.eu
  9. 9Apple appeals 500 million euro EU fine over App Store policiesCNBC · cnbc.com

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