Innere Sicherheit

Verschärfter Platzverweis: Luxemburg stimmt im Juli über erweiterte Polizeibefugnisse ab

Innenminister Léon Gloden bringt seine Reform des Platzverweises trotz förmlicher Einwände des Staatsrats und der Menschenrechtskommission auf die Zielgerade. Am 8. Juli stimmt die Chamber ab.

Von Camille Reuter · · 4 Min. Lesezeit

Beamter der großherzoglichen Polizei in dunkelblauer Uniform mit Warnstreifen auf Streife in einer Arkadenstraße in Luxemburg-Stadt
Ein Beamter der großherzoglichen Polizei (Police Lëtzebuerg) auf Streife in einer öffentlichen Arkadenstraße in Luxemburg-Stadt — Illustration zu den erweiterten Polizeibefugnissen im öffentlichen Raum. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Selten ist ein Luxemburger Gesetz so hartnäckig von Warnungen begleitet worden wie dieses. Wenn die Chamber am 8. Juli 2026 über den verschärften Platzverweis abstimmt, liegt ein Stapel kritischer Gutachten auf dem Tisch — vom Staatsrat über die Menschenrechtskommission bis zur Generalstaatsanwaltschaft. Innenminister Léon Gloden (CSV) hält dennoch an seinem Kurs fest, und die Mehrheit der Regierung steht.

Im Kern geht es um den Gesetzentwurf 8426, den Gloden am 25. Juli 2024 hinterlegte. Er ändert das Gesetz vom 18. Juli 2018 über die großherzogliche Polizei und baut den bereits 2022 eingeführten Platzverweis deutlich aus. Am 24. Juni 2026 nahm die zuständige Kammerkommission für innere Angelegenheiten den Bericht des Berichterstatters Laurent Mosar (CSV) an — damit ist der Weg zur Plenarabstimmung frei.

Ein Kilometer Bannradius, 48 Stunden Frist

Bislang durfte die Polizei einen Platzverweis nur gegen Personen aussprechen, die den Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden physisch blockierten. Der Entwurf 8426 erweitert diese Befugnis erheblich. Künftig sollen Beamte jemanden — notfalls unter Anwendung von Zwang — von einem Ort wegweisen können, sobald sein Verhalten unter eine deutlich längere Liste von Gründen fällt.

  • Neue Gründe: Verhalten, das die öffentliche Ruhe, Gesundheit oder Sicherheit stört, den Verkehr auf öffentlichen Wegen behindert oder Passanten belästigt — nicht mehr nur das Versperren eines Eingangs.
  • Reichweite und Dauer: Die Verbotszone kann sich auf bis zu einen Kilometer erstrecken, die Anordnung bis zu 48 Stunden gelten.
  • Wiederholungsfall: Wer binnen 30 Tagen erneut weggewiesen wird, dem droht ein längeres befristetes Aufenthaltsverbot — ursprünglich bis zu 30 Tage.
  • Durchsetzung: Ein Verstoß gegen die Anordnung wird mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet.

In der Kommissionsarbeit wurde der Text nachgeschärft. Die Bürgermeister, die im ursprünglichen Entwurf über das längere Aufenthaltsverbot hätten entscheiden sollen, verloren diese Rolle: Der Abgeordnete Marc Baum (déi Lénk) hatte argumentiert, es sei verfassungswidrig, wenn ein gewählter Verwaltungsbeamter statt eines Richters die Bewegungsfreiheit eines Bürgers einschränke — so berichtete Le Quotidien. Zugleich präzisierte die Kommission die Tatbestände, die Kritiker als gefährlich unbestimmt angegriffen hatten.

Ein zähes Ringen im Parlament

Der Entwurf ist Teil des Koalitionsvertrags von CSV und DP. Einen allgemeinen Platzverweis hatte die CSV schon gefordert, als Gloden noch in der Opposition saß — gegenüber dem damaligen grünen Innenminister Henri Kox. Glatt verlief die Passage durch das Gesetzgebungsverfahren nicht.

Der Staatsrat, dessen Gutachten ein Gesetz zurück an den Schreibtisch zwingen können, hielt in einem ergänzenden Gutachten vom Dienstag, dem 2. Dezember 2025, an seiner förmlichen Opposition fest. Begriffe wie die Störung von „Ruhe, Gesundheit oder öffentlicher Sicherheit" blieben zu allgemein, um die Vorhersehbarkeit zu gewährleisten, die bei einem staatlichen Eingriff in das Privatleben nötig sei. Der Rat warnte vor Willkür, unverhältnismäßigen Einschränkungen und einer diskriminierenden Wirkung auf verletzliche Menschen — bei fehlendem schnellen Rechtsschutz für die Betroffenen.

In der Kommission enthielten sich die drei LSAP-Abgeordneten und ein grüner Vertreter bei der Abstimmung über den Bericht; Gegenstimmen gab es keine. Den Vorsitz führte Stéphanie Weydert (CSV). Gloden selbst gibt sich unnachgiebig.

Ich bin fest entschlossen, dass dieser Gesetzentwurf verabschiedet wird, ohne dass man ihn verfälscht.

Der Minister versteht die Maßnahme als Antwort auf die Erwartungen der Bevölkerung, nicht auf Lobbyarbeit. „Die Menschen erwarten von uns, dass wir die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl verbessern", sagte er und verwies dem organisierten Widerstand gegenüber auf die „schweigende Mehrheit, die nicht laut wird".

Menschenrechtler und Richter schlagen Alarm

Außerhalb des Parlaments fiel die Kritik breit und scharf aus. Die Beratende Menschenrechtskommission (CCDH), Luxemburgs nationale Menschenrechtsinstitution unter Präsidentin Noémie Sadler, warnte in ihrem Gutachten vom 17. April 2025, der Entwurf erfasse eine „breite Palette vage formulierter Verhaltensweisen, die ein Risiko von Willkür, Diskriminierung und Unvereinbarkeit mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention" berge.

Polizei und Behörden könnten am Ende nach Aussehen oder vermuteter Herkunft entscheiden, mahnte die Kommission; ein subjektives Unsicherheitsgefühl dürfe keine repressiven Maßnahmen rechtfertigen. Versammlungen und Demonstrationen müssten ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen werden.

Auch die Justiz meldete Zweifel an. Die Staatsanwaltschaften in Luxemburg und Diekirch erklärten den Abgeordneten, die aufgelisteten Verhaltensweisen seien zu ungenau für eine einheitliche und objektive Anwendung; Generalstaatsanwalt Georges Oswald stellte die Verhältnismäßigkeit infrage. Die Friedensrichter argumentierten, Anordnungen, die einer Person den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten, müssten von einer Justizbehörde ausgehen und mit einem beschleunigten Beschwerderecht verbunden sein — Garantien, die der Entwurf nach Ansicht der Kritiker weiterhin vermissen lässt. Kritische Stellungnahmen kamen zudem von der Generalstaatsanwaltschaft, den Bezirksgerichten, der Arbeitnehmerkammer (CSL) und mehreren zivilgesellschaftlichen Kollektiven.

Mehr als ein einzelnes Gesetz

Der Platzverweis ist die schärfste Klinge einer breiteren Sicherheitsagenda Glodens. Seit Amtsantritt hat er in Teilen der Hauptstadt ein Bettelverbot wieder eingeführt — das nach seiner Darstellung nur „organisiertes aggressives Betteln" in bestimmten Straßen und zu festgelegten Zeiten trifft — und auf den Ausbau der Videoüberwachung sowie der automatischen Kennzeichenerkennung gedrängt. Hinzu kommt eine neue lokale Polizeieinheit innerhalb der großherzoglichen Polizei.

Befürworter sehen darin gesunden Menschenverstand und eine Beruhigung für Anwohner und Kunden, die sich in Teilen der Stadt unwohl fühlen. Gegner erkennen eine stetige Ausweitung exekutiver Macht darüber, wer den öffentlichen Raum nutzen darf — und besonders über die Schwächsten. Bei intakter Regierungsmehrheit und einer zwischen Enthaltung und offener Ablehnung gespaltenen Opposition gilt die Annahme des Gesetzes 8426 am 8. Juli als wahrscheinlich. Die Fragen des Staatsrats und der CCDH nach Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit und der Rolle der Gerichte dürften die Abstimmung jedoch überdauern — und eines Tages erneut vor Luxemburgs Richtern landen.

Häufig gefragt

Was ändert der verschärfte Platzverweis konkret?
Bisher durfte die Polizei einen Platzverweis nur gegen Personen aussprechen, die den Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden blockierten. Gesetz 8426 erweitert dies auf Verhalten, das die öffentliche Ruhe, Gesundheit oder Sicherheit stört, den Verkehr behindert oder Passanten belästigt. Die Verbotszone kann bis zu einen Kilometer betragen und die Anordnung bis zu 48 Stunden gelten.
Warum kritisieren Staatsrat und Menschenrechtskommission das Gesetz?
Beide halten die Gründe für eine Wegweisung für zu allgemein und vage. Der Staatsrat warnt vor mangelnder Vorhersehbarkeit, Willkür, unverhältnismäßigen Einschränkungen und diskriminierender Wirkung auf verletzliche Menschen. Die CCDH befürchtet eine Anwendung nach Aussehen oder vermuteter Herkunft und fordert, Demonstrationen ausdrücklich auszunehmen.
Wann wird über den Gesetzentwurf 8426 abgestimmt?
Die Kammerkommission für innere Angelegenheiten nahm den Bericht am 24. Juni 2026 an. Die Plenarabstimmung in der Chamber ist für den 8. Juli 2026 angesetzt. Bei intakter CSV-DP-Mehrheit gilt eine Annahme als wahrscheinlich.
Quellen(13)
  1. 1Innere Sicherheit: Ausschuss nimmt „Platzverweis renforcé" anReporter.lu · reporter.lu
  2. 2Le Conseil d'État renouvelle son opposition au PlatzverweisPaperjam · paperjam.lu
  3. 3Entrave à l'accès d'un bâtiment: la CCDH monte au créneauPaperjam · paperjam.lu
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  13. 13Léon GlodenWikipedia · en.wikipedia.org

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