Unternehmensgründung
Unternehmen in Luxemburg gründen: Einzelunternehmen, SARL-S oder SARL
Nach der Wahl der Rechtsform folgen je nach Tätigkeit Niederlassungsgenehmigung, Register, Steuern, Mehrwertsteuer und Sozialversicherung.
Von Marc Weber · · 4 Min. Lesezeit

Eine Unternehmensgründung in Luxemburg ist nicht mit einem einzigen Registerformular erledigt. Zuerst werden Tätigkeit und Rechtsform festgelegt. Danach folgen je nach Fall Niederlassungsgenehmigung, Gründung, Handelsregister, Steuern, Mehrwertsteuer und Sozialversicherung. Einige Schritte überschneiden sich, doch die falsche Reihenfolge kann den Start verzögern.
Kleine Gründer vergleichen häufig Einzelunternehmen, vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung SARL-S und klassische SARL. Die Form mit dem niedrigsten sichtbaren Kapital ist nicht automatisch die beste. Persönliche Haftung, Partner, Finanzierung, Leitung und Berufsregeln sind entscheidend.
Rechtsform vor dem Antrag wählen
Der Einzelunternehmer handelt im eigenen Namen. Es gibt kein gesetzliches Mindestkapital und Entscheidungen sind einfach. Das Unternehmen ist aber keine getrennte juristische Person; der Betreiber haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für betriebliche Schulden. Das passt eher zu einer überschaubaren Tätigkeit ohne Gesellschafter, wenn der Gründer das Risiko bewusst trägt.
Die SARL-S schafft beschränkte Haftung und kann einen bis 100 Gesellschafter haben, die alle natürliche Personen sein müssen. Ihr Kapital liegt zwischen 1 und 12.000 Euro und wird bei Gründung vollständig gezeichnet und eingezahlt. Eine privatschriftliche Urkunde genügt, ein Notar ist nicht vorgeschrieben. Zugelassen ist sie für Händler, Handwerker, Hersteller und bestimmte freie Berufe; für die RCS-Eintragung wird die Genehmigung benötigt.
Auch eine klassische SARL kann mit einem Gesellschafter beginnen und juristische Personen beteiligen. Sie braucht mindestens 12.000 Euro vollständig eingezahltes Kapital und eine notarielle Gründung. Das Kapital gehört nach der Gründung der Gesellschaft. Es ist keine staatliche Gebühr, muss aber im Unternehmensinteresse und unter Beachtung des Gläubigerschutzes eingesetzt werden.
Die amtlichen Hinweise zu Einzelunternehmen, SARL-S und SARL erläutern weitere Leitungs- und Rechnungslegungspflichten. Wer Investoren, regulierte Arbeit oder große Vertragsrisiken erwartet, sollte Rechts- und Steuerberatung vor der Wahl einholen.
Genehmigung und echte Niederlassung
Für Handel, Handwerk, Industrie und bestimmte freie Berufe ist grundsätzlich eine Niederlassungsgenehmigung des Wirtschaftsministeriums nötig. Der verantwortliche Leiter muss zuverlässig sein und, soweit vorgeschrieben, Qualifikation oder Erfahrung nachweisen. Regulierte Berufe können neben dieser allgemeinen Genehmigung eine weitere Zulassung verlangen.
„Das Unternehmen oder Einzelunternehmen muss über eine feste Niederlassung in Luxemburg verfügen.“ — Guichet.lu
Ein Briefkasten reicht nicht. Erforderlich sind Räume in Luxemburg, die Art und Umfang der Tätigkeit entsprechen, sowie eine tatsächliche und dauerhafte Leitung vor Ort. Arbeit von zu Hause kann je nach Situation möglich sein, doch Mietvertrag, Bau- und Nutzungsrecht, Regeln der Eigentümergemeinschaft und Gemeindeauflagen müssen geprüft werden.
Der Genehmigungsantrag läuft über MyGuichet.lu oder per Post. Die aktuelle Stempelgebühr beträgt 50 Euro. Je nach Tätigkeit und Leiter umfasst die Akte Identität, Strafregister oder Ehrenerklärungen, Qualifikation und Betriebsadresse. Bei einer Gesellschaft hängt die endgültige Erteilung auch von der Hinterlegung der Gründungsunterlagen beim RCS ab.
Gründung, Register und Anmeldungen
Für eine SARL werden Kapitalkonto und Satzung vorbereitet und die notarielle Urkunde unterzeichnet. Die SARL-S nutzt eine Privaturkunde, braucht aber ebenfalls passende Statuten und ihre Genehmigung zur Eintragung. Ein gewerblicher Einzelunternehmer wird ebenfalls eingetragen, soweit vorgeschrieben. Die RCS-Anmeldung erzeugt den öffentlichen Registereintrag; Gesellschaftsurkunden erscheinen im elektronischen RESA. Der Name sollte vor Unterzeichnung geprüft werden.
Damit ist der Start nicht abgeschlossen. Betreiber erledigen Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Sozialversicherung. Ein Einzelunternehmer meldet sich normalerweise beim CCSS als Selbstständiger an. Eine Gesellschaft gibt die nötigen Betriebs- und Leitermeldungen ab und meldet Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn.
Eine steuerbare Tätigkeit verlangt außerdem die Erstanmeldung bei der Mehrwertsteuerverwaltung. Die luxemburgische Kleinunternehmerbefreiung gilt derzeit bis 50.000 Euro Jahresumsatz ohne Steuer, beseitigt aber nicht jede Pflicht. Auslandsbezüge, EU-Dienstleistungen oder Verkäufe können Anmeldungen und Erklärungen auslösen. Das amtliche Mehrwertsteuerverfahren nennt für nicht befreite Steuerpflichtige grundsätzlich 15 Tage ab Tätigkeitsbeginn.
Kosten realistisch trennen
Eine allgemeingültige Gesamtsumme gibt es nicht. Kapital, 50 Euro Genehmigungsgebühr, RCS-Kosten, Notar bei der SARL, Beratung, Räume, Versicherung, Bank und Branchenzulassungen sind getrennte Posten. Kapital ist Finanzierung und nicht automatisch Ausgabe. Mehrwertsteuer- und Einkommensteueranmeldung selbst sind kostenlos; Dienstleister und laufende Pflichten variieren.
Vor der Eröffnung hilft deshalb ein Kostenplan mit drei Spalten: einmalige Behörden- und Gründungskosten, im Unternehmen verbleibendes Kapital und wiederkehrende Betriebskosten. Auch Buchführung, Jahresabschluss, Kammerbeiträge und Versicherungen gehören in die Liquiditätsplanung. Ein symbolisches Mindestkapital sagt nichts darüber aus, wie viel Geld der Betrieb tatsächlich bis zu seinen ersten Einnahmen benötigt.
Ein Gründer aus einem Drittstaat muss Gesellschaftsrecht und Einwanderungsrecht getrennt planen. Eigentum an einer Luxemburger Gesellschaft verschafft kein automatisches Wohn- oder Arbeitsrecht. Ist eine Genehmigung für selbstständige Tätigkeit erforderlich, läuft sie parallel und sollte vor bindenden Verpflichtungen geklärt sein.
- Tätigkeit und zusätzliche Berufsregeln genau bestimmen.
- Rechtsform nach Haftung und Leitung statt nur Kapital wählen.
- Echte Niederlassung und Genehmigung sichern.
- Gründung, RCS, RESA und wirtschaftliche Eigentümer erledigen.
- Steuer, Mehrwertsteuer und Sozialversicherung vor dem Start abschließen.
Häufig gefragt
- Wie viel Kapital braucht ein Unternehmen in Luxemburg?
- Das Einzelunternehmen hat kein Mindestkapital. Die SARL-S braucht 1 bis 12.000 Euro vollständig eingezahlt, die SARL mindestens 12.000 Euro.
- Braucht die SARL-S einen Notar?
- Nein. Eine Privaturkunde reicht, doch Statuten, Genehmigung und RCS-Eintragung bleiben erforderlich.
- Was kostet die Niederlassungsgenehmigung?
- Die aktuelle Stempelgebühr beträgt 50 Euro. Andere Gründungs-, Raum-, Berufs- und Beratungskosten kommen getrennt hinzu.
- Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmen?
- Die inländische Regel kann bis 50.000 Euro Jahresumsatz ohne Steuer greifen. Auslandsgeschäfte können trotzdem Pflichten auslösen.



