Studieren in Luxemburg

Studentenvisum für Luxemburg: So läuft der Aufenthaltstitel ab

Drittstaatsangehörige erledigen Aufenthaltsgenehmigung, gegebenenfalls D-Visum und drei Schritte nach der Einreise in fester Reihenfolge.

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Internationaler Student ordnet neutrale Aufenthaltsunterlagen neben Laptop und Wohnungsschlüsseln
KI-generierte Illustration eines Studenten bei der Vorbereitung seines Luxemburger Aufenthaltsantrags. Illustration: KI-generiert — Status

Ein luxemburgisches Studentenvisum ist kein einzelner Antrag. Wer als Drittstaatsangehöriger für mehr als drei Monate zu einem Vollzeitstudium kommt, beantragt zuerst eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung. Nur wenn die eigene Staatsangehörigkeit visumpflichtig ist, folgt ein Visum des Typs D. Der eigentliche Aufenthaltstitel wird erst nach der Einreise beantragt.

Das Verfahren gilt für Studierende einer anerkannten Luxemburger Hochschule; auch eingeschriebene Doktoranden zählen dazu. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz nutzen die Freizügigkeitsanmeldung. Für Familienangehörige eines EU-Bürgers kann ebenfalls ein anderes Verfahren gelten. Der Status sollte deshalb vor der Dokumentensuche geklärt werden.

Vor der Reise: zuerst Genehmigung, dann Visum

Der Antrag auf vorläufige Aufenthaltsgenehmigung wird aus dem Herkunftsland bei der Generaldirektion für Einwanderung oder über eine zuständige diplomatische Vertretung gestellt. Ein Antrag aus Luxemburg ist laut Guichet unzulässig. Zur Akte gehören normalerweise die Kopie des gesamten gültigen Passes, Strafregisterauszug oder eidesstattliche Erklärung, Zulassungs- oder Immatrikulationsnachweis, ausreichende Mittel, Krankenversicherung und bei Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern.

Die monatlichen Mittel müssen mindestens 80 Prozent des aktuellen Einkommens zur sozialen Eingliederung erreichen und Lebenshaltung sowie Rückreise decken. Weil sich der Referenzwert ändert, ist ein alter Eurobetrag riskant. Als Beleg dienen etwa Stipendium oder Studiendarlehen, eigene Mittel mit Bankbescheinigung und sechs Kontoauszügen, tragfähige Unterstützung der Eltern oder eine formgerechte Verpflichtung eines Bürgen. Kostenlose Unterkunft und Einkommen aus erlaubter Studentenarbeit können berücksichtigt werden.

Grundsätzlich werden Originale oder beglaubigte Kopien verlangt; beim Pass genügt eine normale Kopie. Dokumente in anderen Sprachen als Deutsch, Französisch oder Englisch brauchen eine amtliche Übersetzung eines vereidigten Übersetzers. Die Behörde antwortet normalerweise binnen 60 Tagen. Fehlt etwas, wird diese Frist bis zur Ergänzung ausgesetzt.

Für die Zeitplanung heißt das: Eine Hochschulzulassung allein erlaubt noch keine Einreise zum Studium. Name und Passnummer sollten in Zulassung, Bankbelegen und Formularen übereinstimmen. Auch die Passgültigkeit muss die Reise und das Visum abdecken. Wer eine Drittperson mit der Einreichung beauftragt, fügt eine datierte und unterschriebene Vollmacht in der verlangten Form bei. Beglaubigung oder Apostille kann zusätzlich verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit eines Dokuments bestehen.

„Das Verfahren muss vor der Einreise nach Luxemburg eingeleitet und abgeschlossen werden.“ — Guichet.lu

Nach der Bewilligung gilt die vorläufige Genehmigung 90 Tage. Visumpflichtige Studierende beantragen erst dann mit dieser Genehmigung das D-Visum. Visumbefreite Personen brauchen die Genehmigung trotzdem vor der Reise. Die aktuelle Visaseite des Außenministeriums zeigt Nationalitätsregeln und zuständige Vertretung.

Nach der Einreise: drei Fristen

Spätestens drei Tage nach der Ankunft meldet der Student seine Ankunft bei der Wohngemeinde. Vorzulegen sind gültige Reisedokumente, das Original der vorläufigen Genehmigung und gegebenenfalls ein Adressnachweis. Die Meldebestätigung erlaubt zusammen mit der Genehmigung Studium und Aufenthalt, solange die Karte bearbeitet wird.

So schnell wie möglich folgt die vorgeschriebene Gesundheitskontrolle. Sie umfasst eine Untersuchung bei einem zugelassenen Arzt in Luxemburg und ein Tuberkulose-Screening. Die Gesundheitsinspektion übermittelt das Attest direkt an die Einwanderungsbehörde. Eine Reisekrankenversicherung ersetzt diese Untersuchung nicht.

Der Antrag auf Aufenthaltstitel muss binnen drei Monaten nach der Einreise gestellt werden. Er ist über MyGuichet.lu mit oder ohne Authentifizierung sowie per Post möglich. Die amtliche Studentenprozedur enthält aktuelle Unterlagen, Gebührenhinweise und Formulare. Nach der Bewilligung werden biometrische Daten erfasst; die Chipkarte wird später persönlich abgeholt.

Die drei Fristen laufen unabhängig voneinander: Die Gemeindemeldung wird nicht durch einen späteren Termin beim Arzt ersetzt, und der Arzttermin ersetzt nicht den Kartenantrag. Sinnvoll ist daher, Unterkunftsnachweis, Arzttermin und MyGuichet-Unterlagen schon vor der Reise organisatorisch vorzubereiten, ohne einen Schritt vorzeitig oder am falschen Ort einzureichen.

Gültigkeit, Arbeit und Verlängerung

Der Aufenthaltstitel gilt mindestens ein Jahr oder für den gesamten Studiengang, wenn dieser kürzer ist. Solange alle Voraussetzungen bestehen, kann er verlängert werden. Der Verlängerungsantrag wird in den zwei Monaten vor Ablauf gestellt, unter anderem mit Immatrikulationsnachweis, aktuellen Mitteln, neuem Luxemburger Strafregisterauszug und Gebührenbeleg.

Bezahlte Arbeit außerhalb der Studienzeit ist im Durchschnitt auf 15 Stunden pro Woche innerhalb eines Monats begrenzt. Die Grenze gilt nicht für Arbeit in den Schulferien, bestimmte Doktoratsforschung oder Assistentenverträge der Universität Luxemburg. Der Arbeitgeber hat Meldepflichten und darf erst mit dem entsprechenden Vermerk auf der Aufenthaltskarte einstellen.

Wer bereits einen Studentenaufenthaltstitel eines anderen EU-Staates hat, prüft eine Sonderroute. Im Rahmen eines EU- oder multilateralen Programms oder einer Hochschulvereinbarung kann die Mobilitätsmitteilung bis zu 360 Tage abdecken. Sie ersetzt das Standardverfahren nicht allgemein.

  • Die vorläufige Genehmigung vor der Einreise erhalten.
  • Das D-Visum nur bei Visumpflicht beantragen.
  • Die Ankunft binnen drei Tagen bei der Gemeinde melden.
  • Gesundheitskontrolle und Kartenantrag binnen drei Monaten erledigen.
  • Die Verlängerung in den zwei Monaten vor Ablauf beginnen.

Häufig gefragt

Brauchen alle internationalen Studierenden ein D-Visum?
Nein. Drittstaatsangehörige brauchen die vorherige Aufenthaltsgenehmigung; das D-Visum kommt nur bei visumpflichtiger Staatsangehörigkeit hinzu.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Guichet nennt normalerweise 60 Tage. Bei fehlenden Unterlagen wird die Frist bis zur Ergänzung angehalten.
Dürfen Studierende in Luxemburg arbeiten?
Grundsätzlich sind außerhalb der Studienzeit durchschnittlich höchstens 15 Stunden pro Woche über einen Monat erlaubt, mit Ausnahmen.
Wann wird verlängert?
Der Antrag muss in den zwei Monaten vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Quellen(3)
  1. 1Student residence conditions for third-country nationalsGuichet.lu · guichet.public.lu
  2. 2Visa and immigrationMinistry of Foreign and European Affairs · mae.gouvernement.lu
  3. 3EU student mobilityGuichet.lu · guichet.public.lu

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