Chamber & Menschenrechte

ADR rügt Abgeordneten Weidig nach LGBTIQ-„Like“ schriftlich – Parlament verhängt keine Strafe

Das Parlament verurteilte Hassrede einstimmig, verhängte aber keine eigene Strafe. Die einzige förmliche Sanktion kam von Weidigs eigener Partei – ein schriftlicher Verweis.

Von Léa Hoffmann · · 4 Min. Lesezeit

Leerer Plenarsaal der Luxemburger Abgeordnetenkammer am Krautmaart in Luxemburg-Stadt
Der leere Plenarsaal der Luxemburger Abgeordnetenkammer am Krautmaart in Luxemburg-Stadt. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Ein amtierender Luxemburger Abgeordneter befürwortet im Internet einen Kommentar, der die „Vernichtung“ von LGBTIQ-Menschen fordert – und bleibt am Ende mit einer schriftlichen Rüge seiner eigenen Partei davon. Das Parlament selbst verhängt keine Strafe. Der Fall Tom Weidig hat in Luxemburg eine unbequeme Frage neu aufgeworfen: Mit welchen Mitteln kann die Abgeordnetenkammer diskriminierende Äußerungen ihrer eigenen Mitglieder überhaupt ahnden?

Weidig, seit Oktober 2023 für die national-konservative Alternative Demokratische Reformpartei (ADR) im Bezirk Zentrum gewählt, hatte im Februar 2025 parteienübergreifende Empörung ausgelöst. Auf Facebook „likte“ er einen Kommentar mit dem Wortlaut „Wir müssen auch hier kämpfen und LGBTQ vernichten“. Wenige Tage zuvor hatte er öffentlich das von US-Präsident Donald Trump verhängte Verbot transgeschlechtlicher Athletinnen im Frauensport gelobt.

Ein Klick und seine Folgen

Andere Politiker und die Presse machten den „Like“ rasch publik, der Gegenwind kam umgehend. Weidig erklärte, der Klick sei versehentlich geschehen, sein Handeln werde missverstanden – und entschuldigte sich. Rosa Lëtzebuerg, die wichtigste Interessenvertretung für LGBTIQ+ in Luxemburg, gab sich damit nicht zufrieden: Die Organisation erstattete Strafanzeige gegen Weidig und gegen den Verfasser des ursprünglichen Kommentars und forderte den Abgeordneten zum Rücktritt auf.

Der Vorfall traf auf eine ohnehin aufgeheizte Debatte um LGBTIQ-Rechte. Im Hintergrund stand unter anderem eine umstrittene Petitionskampagne gegen LGBTIQ-Inhalte an Schulen, für die sich Teile der ADR-Basis stark gemacht hatten. Für die Kritiker war eine Grenze überschritten: Wer als Abgeordneter einen unmissverständlichen Aufruf zur „Vernichtung“ einer Minderheit billige, könne sich nicht auf einen Ausrutscher im Netz berufen.

Einstimmige Resolution, aber keine Strafe

Als das Parlament am 12. Februar 2025 zusammentrat, brachten sechs Parteien – CSV, DP, LSAP, déi gréng, die Piratenpartei und déi Lénk – gemeinsam eine Resolution ein, die „jeden Angriff auf die Menschenrechte, einschließlich Gewalttaten, Hassrede und Diskriminierung gegenüber Minderheiten, entschieden verurteilt“. Sie wurde von allen Abgeordneten angenommen, auch von den fünf ADR-Mandatsträgern. Weidig schwieg, während ihn Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten politischen Spektrum scharf angingen.

DP-Abgeordneter Gilles Baum forderte eine klare Grenze. „Es reicht!“ rief er – und betonte, faschistisches und nationalsozialistisches Gedankengut habe weder in dieser Kammer noch in der Gesellschaft etwas zu suchen. Noch schärfer fiel Marc Baum von déi Lénk aus: Wer den Aufruf zur Vernichtung von LGBTIQ-Menschen unterstütze, so seine Botschaft an Weidig, gehöre „nicht mehr zur Demokratie“ – und der Verweis auf einen Affekt sei keine Entschuldigung.

„Sie sind eine Schande für dieses Parlament!“ warf LSAP-Fraktionschefin Taina Bofferding Weidig entgegen und bezeichnete dessen Partei als „toxisch für unsere Gesellschaft“.

Doch bei aller Rüge blieb die Resolution ein politisches Signal, keine Sanktion. Das Parlament verhängte keine förmliche Strafe gegen Weidig – keinen Ausschluss, keine Geldbuße, keinen Mandatsverlust. Sein Verhaltenskodex regelt vor allem das Geschehen im Plenarsaal, der beanstandete Klick aber war in den sozialen Medien erfolgt, außerhalb dieser Mauern.

Die ADR entscheidet allein

Weil das Parlament gegen eines seiner Mitglieder nicht vorging, blieb allein der parteiinterne Weg. Die ADR eröffnete ein Disziplinarverfahren und bezeichnete den „Like“ als „inakzeptabel“. Am Montag, dem 17. Februar 2025, trat der Landesvorstand zusammen. Das Spektrum der möglichen Sanktionen war breit:

  • eine einfache schriftliche Verwarnung,
  • härtere interne Maßnahmen oder
  • der Ausschluss aus der Partei.

Ein Ausschluss war keine theoretische Größe: 2017 hatte die ADR Joe Thein ausgeschlossen, nachdem dieser gesagt hatte, der damalige Außenminister Jean Asselborn gehöre „auf der Straße erschossen“. Im Fall Weidig entschied sich der Vorstand für die mildeste der vorliegenden Optionen – den schriftlichen Verweis. Der Abgeordnete habe „niemanden vernichten wollen und auch nicht dazu aufgerufen“, hieß es zur Begründung; er solle künftig sein Verhalten in den sozialen Medien klären. Sein Mandat behielt er.

Wo Luxemburg die Grenze zieht

Der Fall legte offen, wie wenige Instrumente das Luxemburger Parlament hat, um diskriminierende Äußerungen seiner Mitglieder zu sanktionieren. Die Kammer kann debattieren, verurteilen und Resolutionen verabschieden, doch ihr Verhaltenskodex ist auf die Ordnung im Saal ausgerichtet, nicht auf das, was Abgeordnete im Netz veröffentlichen. Eine frühere Episode hatte die Lücke bereits gezeigt: Im Januar 2024, nachdem Weidig auf Facebook drohende Bemerkungen gegen einen Karikaturisten gerichtet hatte, traf ihn die Präsidentenkonferenz zwar – verhängte aber keine förmliche Strafe, weil das Verhalten „außerhalb der Mauern des Parlaments“ stattgefunden habe. Man verständigte sich lediglich darauf, den parlamentarischen Ethikkodex zu überprüfen.

So entstand ein System, in dem die stärkste förmliche Reaktion auf einen Abgeordneten, der einen Aufruf zur „Vernichtung“ einer Minderheit billigte, nicht von der Institution kam, der er dient, sondern von der Partei, die ihn aufgestellt hat – und in einem Mahnschreiben bestand. Befürworter dieses Vorgehens verweisen auf den weiten Spielraum gewählter Mandatsträger und auf den Grundsatz, dass am Ende die Wähler und nicht Gremien über Politiker urteilen sollten. Kritiker halten dagegen, dass damit die Würde geschützter Gruppen vom Wohlwollen einer einzigen Partei abhänge.

Für Luxemburg setzte der Fall eine Markierung. Eine einstimmige Kammer kann unmissverständlich klarstellen, dass Aufrufe zur Vernichtung einer Minderheit jenseits des Sagbaren liegen – und musste zugleich feststellen, dass sie gegen ein eigenes Mitglied, das genau das gebilligt hatte, kaum etwas in der Hand hat.

Häufig gefragt

Was hatte Tom Weidig getan?
Der ADR-Abgeordnete „likte“ im Februar 2025 auf Facebook einen Kommentar mit dem Wortlaut „Wir müssen auch hier kämpfen und LGBTQ vernichten“. Wenige Tage zuvor hatte er Donald Trumps Verbot transgeschlechtlicher Athletinnen im Frauensport gelobt. Weidig nannte den Klick versehentlich und entschuldigte sich.
Welche Strafe verhängte das Parlament?
Keine. Die Kammer verabschiedete am 12. Februar 2025 eine einstimmige Resolution gegen Hassrede und Diskriminierung, sprach aber keine förmliche Sanktion wie Ausschluss, Geldbuße oder Mandatsverlust gegen Weidig aus.
Was beschloss die ADR?
Der Landesvorstand trat am 17. Februar 2025 zusammen und entschied sich für die mildeste Option: einen schriftlichen Verweis. Er befand, Weidig habe „niemanden vernichten wollen und auch nicht dazu aufgerufen“, verlangte aber eine Klärung seines Verhaltens in sozialen Medien.
Warum konnte das Parlament nicht härter durchgreifen?
Der Verhaltenskodex der Kammer regelt vor allem das Verhalten im Plenarsaal. Da der „Like“ in den sozialen Medien und damit „außerhalb der Mauern des Parlaments“ erfolgte, sah die Kammer keine Handhabe für eine eigene Sanktion.
Quellen(8)
  1. 1Affaire Weidig : «Vous êtes une honte pour cette Chambre»Le Quotidien · lequotidien.lu
  2. 2L'ADR adresse un avertissement à Tom WeidigLe Quotidien · lequotidien.lu
  3. 3Affaire Tom Weidig : l'ADR lance une procédure de disciplineLe Quotidien · lequotidien.lu
  4. 4Nach Facebook-Like von Tom Weidig: Chamber wendet sich mit Resolution gegen ADRTageblatt · tageblatt.lu
  5. 5Transphober Post: Rosa Lëtzebuerg zeigt Tom Weidig anL'essentiel · lessentiel.lu
  6. 6Chambre : l'affaire Weidig est closeLe Quotidien · lequotidien.lu
  7. 7Tom WeidigWikipedia · en.wikipedia.org
  8. 8Tom Weidig — deputy profileChambre des Députés du Grand-Duché de Luxembourg · chd.lu

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