Hochverratsprozess mit Luxemburg-Bezug
16 Jahre Haft in Russland: Der Fall Lochtchinine und die Grenzen des Konsularschutzes
Der IT-Spezialist bestreitet, die Ukraine finanziert zu haben. Belgien erhält keinen Zugang zu seinem Doppelstaatsbürger, die Verteidigung geht in Berufung.
Von Camille Reuter · · 4 Min. Lesezeit

Eine Zahlung von 18.000 Rubel aus dem Jahr 2022 steht im Zentrum eines Urteils, das Mikhail „Mike“ Lochtchinine für 16 Jahre in eine russische Strafkolonie bringen soll. Für die Anklage war das Geld ein Beitrag zum Kampf gegen russische Streitkräfte. Für den in Trier lebenden und in Luxemburg tätigen IT-Spezialisten war es private Hilfe für eine frühere Freundin.
Das Regionalgericht Pskow sprach den 1977 geborenen russisch-belgischen Doppelstaatsbürger am 2. Juni 2026 des Hochverrats schuldig. Es verhängte 16 Jahre in einer Strafkolonie mit strengem Regime. Eine Zusammenfassung des Gerichtsdienstes nennt außerdem eine Geldstrafe und eine anschließende Beschränkung der Freiheit, ohne deren Höhe beziehungsweise Dauer anzugeben.
Lochtchinines öffentliches Berufsprofil führt Luxair als Arbeitgeber auf; die Nachrichtenagentur AFP bezeichnete ihn als früheren Mitarbeiter der Fluggesellschaft. Seine Staatsangehörigkeit verbindet ihn jedoch nicht mit Luxemburg. Die konsularische Zuständigkeit liegt bei Belgien, während Russland ihn ausschließlich als russischen Bürger behandelt. Eine öffentlich angekündigte Intervention der luxemburgischen Regierung ließ sich bis zum 20. Juli 2026 nicht verifizieren.
Aus privater Hilfe wird ein Hochverratsvorwurf
Am 1. Juli 2025 reiste Lochtchinine mit dem Motorrad aus Lettland nach Russland ein. Er wollte seinen kranken Vater in Sankt Petersburg besuchen. Nahe dem Grenzübergang Ubylinka wurde er festgenommen. Die russischen Behörden erhoben anschließend Anklage nach Artikel 275 des Strafgesetzbuches: Hochverrat durch die mutmaßliche Finanzierung eines ausländischen Staates, der als Gegner Russlands betrachtet wird.
Nach Darstellung des Gerichts war Geld an eine ukrainische Frau für Ausrüstung und Reisen bestimmt, die mit dem Kampf gegen russische Streitkräfte zusammenhingen. Lochtchinine bestreitet sowohl diesen Zweck als auch wesentliche Teile der Beweisführung. Die ihm zugeschriebene Zahlung von 18.000 Rubel sei persönliche Unterstützung für eine frühere Freundin gewesen. Zudem gehöre die in den Ermittlungen genannte Bankkarte nicht ihm.
Seinen Einwand formulierte er unmissverständlich:
„Die mir zugeschriebene Bankkartennummer wurde frei erfunden.“
Auch in seinem Schlusswort blieb Lochtchinine bei seiner Darstellung: „Die gesamte Anklage beruht auf Lügen.“ Das Gericht folgte der Verteidigung nicht. Die seit seiner tatsächlichen Festnahme am 1. Juli 2025 verbrachte Zeit wird jedoch auf die Strafe angerechnet.
Verteidiger Andrei Chertkov kündigte Berufung an. Zur Anrechnung der Haftzeit sagte er: „Ich würde das nicht als Sieg bezeichnen, aber es ist das einzig Positive, das wir heute gehört haben.“ Ein Ergebnis des Rechtsmittels war bis zum 20. Juli 2026 nicht verifiziert.
Misshandlungsvorwürfe und fortschreitender Sehverlust
Amnesty International zufolge wurde Lochtchinine zunächst in einem Hotel in Pytalovo festgehalten. Später kam er in die Untersuchungshaftanstalt SIZO-2 in Stary Oskol und anschließend in das SIZO-1 in Pskow.
Lochtchinine wirft den Behörden schwere Misshandlungen vor. Er sei geschlagen, mit Elektroschocks traktiert und psychisch unter Druck gesetzt worden. Außerdem habe man ihm trotz seiner Sehprobleme die Brille weggenommen. Diese Angaben sind Anschuldigungen des Betroffenen; eine unabhängige gerichtliche Feststellung dazu liegt nicht vor.
Besonders dringlich ist nach Angaben von Amnesty International sein Gesundheitszustand. Eine fortschreitende Schädigung der Netzhaut habe zum Verlust des Sehvermögens auf einem Auge geführt. Auch das andere Auge sei gefährdet, eine angemessene medizinische Versorgung fehle.
Im März wurde eine private CT-Untersuchung genehmigt. Nach dem Amnesty-Bericht vom 14. Mai war sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt worden. Damit bleibt neben dem Berufungsverfahren die medizinische Versorgung eine zentrale offene Frage des Falls.
Belgien fordert Zugang – Russland verweigert ihn
Belgien erklärt, den Fall fortlaufend zu verfolgen. Die belgische Botschaft in Moskau habe wiederholt konsularischen Zugang beantragt, bislang ohne Erfolg. Russland begründet die Verweigerung damit, dass Lochtchinine auch russischer Staatsbürger ist.
Die belgischen Reisehinweise benennen dieses Risiko ausdrücklich. Danach verweigern russische Behörden russisch-belgischen Doppelstaatsangehörigen in der großen Mehrheit der Fälle ausländische konsularische Hilfe. Ob Belgien seinen Bürger besuchen und unmittelbar unterstützen kann, hängt daher von der Zustimmung der russischen Seite ab.
- Juristisch: Die Verteidigung hat Berufung angekündigt. Bis zum 20. Juli 2026 war keine Entscheidung darüber verifiziert.
- Konsularisch: Belgien kann weiter Zugang und medizinische Versorgung verlangen, deren Gewährung aber nicht erzwingen.
- Für Luxemburg: Das Großherzogtum kann humanitäre Anliegen politisch ansprechen. Lochtchinines Beschäftigung im Land begründet jedoch keinen konsularischen Anspruch.
Luxemburgs Verbindung zu dem Verfahren ist damit beruflicher und gesellschaftlicher, nicht staatsrechtlicher Natur. Lochtchinine lebte in Trier, arbeitete als IT-Spezialist im Großherzogtum und war beruflich mit Luxair verbunden. Daraus entsteht öffentliche Nähe, aber keine Zuständigkeit, wie sie aus einer luxemburgischen Staatsangehörigkeit folgen würde.
Der Fall zeigt somit vor allem die praktische Schwäche des Konsularschutzes bei Doppelstaatsangehörigen: Belgien beansprucht, Lochtchinine beizustehen, Russland erkennt diesen Anspruch in seinem Hoheitsgebiet nicht an. Luxemburg kann Aufmerksamkeit schaffen und humanitären Druck unterstützen. Über Zugang, Haftbedingungen und medizinische Behandlung entscheiden jedoch weiterhin die russischen Behörden.
Häufig gefragt
- Weshalb wurde Mikhail Lochtchinine verurteilt?
- Das Regionalgericht Pskow sah es als erwiesen an, dass er durch eine Zahlung an eine ukrainische Frau einen ausländischen Gegner Russlands unterstützt habe. Lochtchinine bestreitet dies und spricht von privater Hilfe für eine frühere Freundin.
- Welche Strafe verhängte das Gericht?
- Das Gericht verhängte 16 Jahre in einer Strafkolonie mit strengem Regime. Zusätzlich wurden eine Geldstrafe und eine spätere Beschränkung der Freiheit genannt, deren Höhe und Dauer im zugänglichen Bericht nicht angegeben waren.
- Warum kann Belgien ihn nicht konsularisch besuchen?
- Russland behandelt Lochtchinine aufgrund seiner Doppelstaatsangehörigkeit als russischen Bürger und hat die wiederholten belgischen Anträge auf konsularischen Zugang nicht bewilligt.
- Welche Rolle spielt Luxemburg?
- Lochtchinine arbeitete als IT-Spezialist in Luxemburg und war beruflich mit Luxair verbunden. Da er keine luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt, ergibt sich daraus jedoch keine konsularische Zuständigkeit.
Quellen(10)
- 1Longue peine de prison: Un ex-employé de Luxair condamné pour «trahison» en RussieRTL Infos / AFP · infos.rtl.lu
- 2Russia sentences Luxembourg cross-border worker to 16 years in prisonLuxembourg Times · luxtimes.lu
- 3Russian-Belgian dual citizen who traveled to Russia to visit his ailing father sentenced to 16 years for ‘treason’Meduza · meduza.io
- 4Ensure urgent medical care for a detaineeAmnesty International · amnesty.org
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