Luftverkehr
Neue EU-Fluggastrechte: Bei drei Stunden Verspätung bleibt es beim Geld
Nach 13 Jahren Blockade beschließt das Europaparlament die erste große Reform der Fluggastrechte seit 2005 – mit 646 zu 12 Stimmen. Die Drei-Stunden-Schwelle für Entschädigungen bleibt.
Von Camille Reuter · · 5 Min. Lesezeit

Wer künftig in Europa mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, behält seinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Das Europäische Parlament billigte am Dienstag in Straßburg die erste umfassende Reform der EU-Fluggastrechte seit mehr als zwei Jahrzehnten – und beendete damit eine Blockade, die 13 Jahre gedauert hatte.
Die Abgeordneten stimmten der überarbeiteten Verordnung mit 646 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen zu. Novelliert wird die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, das seit 2005 geltende Regelwerk, das Reisenden bei schweren Störungen einen Anspruch auf Geld, Betreuung und Umbuchung einräumt. Die Kommission hatte die Reform bereits 2013 vorgeschlagen; seither steckte sie fest. Erst als sich Parlament und Mitgliedstaaten am 15. Juni auf einen vorläufigen Kompromiss einigten, kam Bewegung in das Verfahren.
Für Luxemburg, dessen Flughafen Findel 2024 erstmals mehr als fünf Millionen Passagiere abfertigte, ist der Ausgang von handfester Bedeutung – für Grenzgänger und Urlauber gleichermaßen. Die Regeln gelten für jeden Flug, der von einem EU-Flughafen startet, sowie für Flüge in die Union mit EU-Fluggesellschaften wie Luxair.
Was bei der Entschädigung bleibt – und was sich ändert
Am schärfsten beobachtet wurde die Frage, ob die Drei-Stunden-Schwelle Bestand haben würde. Die Mitgliedstaaten hatten zeitweise darauf gedrängt, sie auf vier oder gar sechs Stunden anzuheben – ein Schritt, der nach Einschätzung von Verbraucherschützern den meisten verspäteten Fluggästen den Anspruch genommen hätte. Das Parlament blieb hart, die kürzere Schwelle bleibt.
Auch die nach Entfernung gestaffelten Beträge ändern sich nicht:
- 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer;
- 400 Euro bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sowie bei EU-internen Flügen über 1.500 Kilometer;
- 600 Euro bei sonstigen längeren Flügen.
Auf den längsten Strecken über 3.500 Kilometer dürfen die Airlines die Zahlung auf 300 Euro halbieren, sofern sie eine zügige Umbuchung anbieten oder die Verspätung nicht mehr als vier Stunden beträgt; ab vier Stunden werden die vollen 600 Euro fällig. Entschädigung ist weiterhin bei Annullierungen und Nichtbeförderung geschuldet – es sei denn, die Airline weist „außergewöhnliche Umstände" nach. Diese Kategorie ist nun in einer definierten Liste gefasst: schweres Wetter und Naturkatastrophen, Krieg, randalierende Passagiere sowie bestimmte Streiks, die Flughäfen, Flugsicherung oder Bodenabfertigung betreffen.
Zudem strafft die Reform das Verfahren. Fluggesellschaften müssen den Reisenden binnen vier Tagen nach einer gestörten Reise elektronisch erklären, wie sie ihren Anspruch geltend machen können. Danach haben die Passagiere neun Monate Zeit, ihn einzureichen, die Airlines wiederum 30 Tage, um zu zahlen oder zu begründen, warum nichts geschuldet ist.
Handgepäck, Umbuchung und das Ende des „No-Show"-Tricks
Reisende behalten das Recht, ein persönliches Gepäckstück von bis zu 40 mal 30 mal 15 Zentimetern kostenlos mit an Bord zu nehmen. Um versteckte Gebühren einzudämmen, müssen die Airlines den Preis künftig von Beginn des Buchungsvorgangs an inklusive Handgepäck ausweisen – auf den eigenen Seiten wie auf Drittplattformen. Günstigere Tarife bleiben für jene erlaubt, die bewusst ohne Handgepäck fliegen wollen.
Verboten wird auch die sogenannte „No-Show"-Praxis: Eine Airline darf den Rückflug eines Hin- und Rückflugtickets nicht länger streichen oder eine Zusatzgebühr verlangen, nur weil ein Passagier den Hinflug verpasst hat. Bei einer Annullierung bleibt der Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung bestehen, und Familien erhalten das Recht, kleine Kinder ohne Aufpreis neben einer begleitenden erwachsenen Person zu platzieren.
„Die heutige Abstimmung ist ein Gewinn – für die Passagiere und für die europäische Luftfahrt. Nach mehr als 13 Jahren Stillstand ersetzen wir endlich Unsicherheit durch klare Regeln, stärkere Rechte und Vertrauen. Wenn Menschen ein Flugzeug besteigen, bleiben ihre Rechte nicht am Boden zurück", sagte Andrey Novakov, der bulgarische Abgeordnete, der die Vorlage durch das Parlament führte.
Was das für den Findel bedeutet
Für Reisende, die über Luxemburgs einzigen Flughafen fliegen, bedeutet das praktisch: Kontinuität beim zentralen Recht – eine dreistündige Verspätung löst weiterhin eine Entschädigung aus –, dazu klarere Abläufe und mehr Transparenz beim Gepäck. Diese Verlässlichkeit wiegt schwer in einem Land, dessen Arbeitsmarkt mehr als 200.000 Grenzgänger anzieht und dessen Einwohner häufig zu europäischen Drehkreuzen und Urlaubszielen aufbrechen.
Virginijus Sinkevičius, litauischer Abgeordneter und stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses des Parlaments, wertete die Abstimmung als Verteidigungserfolg. „Wir haben gute Nachrichten für alle, die fliegen. Wir haben hart daran gearbeitet, dass die Passagiere die bereits bestehenden Rechte nicht verlieren, und zugleich einen besseren Schutz für Familien, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und alle, die ihn am dringendsten brauchen, gesichert", sagte er.
Verbraucherschützer begrüßten den Erhalt der Drei-Stunden-Regel, warnten aber, dass Rechte auf dem Papier ohne Durchsetzung wenig wert seien. „Nun müssen wir dafür sorgen, dass diese Rechte auch respektiert werden und die Verbraucher Zugang zu Rechtsbehelfen haben – denn heute machen nur 38 Prozent der berechtigten Passagiere ihre Rechte geltend", sagte Agustín Reyna, Generaldirektor des europäischen Verbraucherverbands BEUC. Der Airline-Verband Airlines for Europe kritisierte dagegen die neuen Transparenzvorgaben zum Handgepäck.
Wie es nun weitergeht
Mit der Abstimmung vom Dienstag ist der letzte Schritt noch nicht getan. Der Text muss vom Rat der EU noch förmlich angenommen werden – erwartet wird das in den kommenden Wochen, bis etwa zum 1. August –, bevor er im Amtsblatt der Union veröffentlicht wird. Die Verordnung tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, gilt aber erst zwölf Monate später. So bleibt Fluggesellschaften und nationalen Behörden ein Jahr Zeit zur Vorbereitung. Nach diesem Zeitplan erreichen die neuen Schutzvorschriften die Passagiere im Jahr 2027.
Apostolos Tzitzikostas, EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, hatte die Junieinigung zuvor als „einen großen Fortschritt für die europäischen Passagiere und für Europas Luftfahrtsektor" bezeichnet. Bis dahin gilt: Die Rechte, die Reisende bereits kennen, bleiben in Kraft – die größten Änderungen sind vom Check-in-Schalter noch ein Jahr oder mehr entfernt.
Häufig gefragt
- Ab wann gelten die neuen Fluggastrechte?
- Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, gilt aber erst zwölf Monate später. Zuvor muss der Rat der EU sie noch förmlich annehmen (erwartet bis etwa 1. August 2026). Nach diesem Zeitplan erreichen die neuen Schutzregeln die Passagiere im Jahr 2027.
- Wie hoch fällt die Entschädigung bei Verspätung aus?
- Es bleibt bei 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km sowie EU-interne Flüge über 1.500 km und 600 Euro für sonstige längere Flüge. Auf Strecken über 3.500 km kann der Betrag auf 300 Euro halbiert werden, wenn eine zügige Umbuchung angeboten wird oder die Verspätung höchstens vier Stunden beträgt.
- Was ändert sich beim Handgepäck?
- Reisende behalten das Recht, ein persönliches Gepäckstück bis 40 mal 30 mal 15 Zentimeter kostenlos mitzunehmen. Airlines müssen den Preis künftig von Beginn der Buchung an inklusive Handgepäck ausweisen – auf eigenen Seiten wie auf Drittplattformen. Günstigere Tarife ohne Handgepäck bleiben erlaubt.
- Was gilt bei einem verpassten Hinflug?
- Die „No-Show"-Praxis wird verboten: Eine Airline darf den Rückflug eines Hin- und Rückflugtickets nicht mehr streichen oder eine Zusatzgebühr verlangen, nur weil ein Passagier den Hinflug verpasst hat.
Quellen(8)
- 1European Parliament achieves upgrade to air passenger rightsEuropean Parliament · europarl.europa.eu
- 2Commission welcomes landmark agreement on revised air passenger rightsEuropean Commission — Mobility and Transport · transport.ec.europa.eu
- 3Council and Parliament reach landmark agreement on stronger EU air passenger rightsCouncil of the European Union · consilium.europa.eu
- 4European Parliament approves free cabin luggage and new delay compensation rules for air passengersEuronews · euronews.com
- 5What Europe's new deal for airline passenger rights means for youThe Local · thelocal.fr
- 6EU countries are pushing to a rollback of key air passenger rights, consumer groups warnBEUC — The European Consumer Organisation · beuc.eu
- 7Findel Airport on the rise: passenger traffic reaches record levelsLuxtoday · luxtoday.lu
- 8Annual Reportslux-Airport · lux-airport.lu
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