Einkommensteuer
Tarif U ab 2028: Die kalte Progression finanziert nur einen Teil
Die Koalition hält am Systemwechsel fest. Die meisten Steuerpflichtigen sollen profitieren – doch Verteilung und Gegenfinanzierung bleiben umstritten.
Von Jonas Thill · · 4 Min. Lesezeit

Der politische Fahrplan steht, die finanzielle Rechnung noch nicht. Luxemburg will die individuelle Besteuerung zum Steuerjahr 2028 einführen, obwohl ein erheblicher Teil der erwarteten Mindereinnahmen bislang weder durch Einsparungen noch durch zusätzliche Einnahmen gedeckt ist. Zugleich zeigen Berechnungen der Arbeitnehmerkammer, wie stark das Ergebnis von Haushaltstyp und Vergleichsmaßstab abhängt.
Der Gesetzentwurf 8676 befindet sich am 20. Juli 2026 weiterhin in der parlamentarischen Ausschussberatung. Elf Regierungsänderungen vom 9. Juni räumten rechtliche und technische Einwände aus, ohne den Kern der Reform anzutasten. Die Koalition strebt die parlamentarischen Arbeiten im Herbst 2026 und die Verabschiedung bis zum Jahresende an. Der Steuerverwaltung bliebe damit das Jahr 2027 für die Umsetzung.
Ein neuer Tarif mit langem Bestandsschutz
Vom Steuerjahr 2028 an soll der neue Tarif U die Steuerklassen 1, 1a und 2 für heutige Steuerpflichtige der Klassen 1 und 1a, neue Steuerpflichtige sowie nach dem Stichtag gebildete Paare ersetzen. Die steuerfreie Schwelle des zu versteuernden Einkommens steigt dabei von 13.230 Euro auf 26.650 Euro.
Vor dem 1. Januar 2028 verheiratete oder eingetragene Paare können dagegen bis 2052 in der kollektiven Übergangsbesteuerung nach Tarif T bleiben. Damit schützt die Regierung insbesondere bestehende Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen. Ein Wechsel in den Tarif U ist möglich, lässt sich anschließend aber nicht rückgängig machen.
- Kleine Kinder: Für jedes Kind unter drei Jahren ist ein jährlicher Freibetrag von 5.400 Euro vorgesehen.
- Alleinerziehende: Die Steuergutschrift steigt von 3.504 auf 4.008 Euro; der Freibetrag für Kinder außerhalb des eigenen Haushalts von 5.424 auf 5.928 Euro.
- Sonderausgaben: Die Höchstgrenze erhöht sich von 672 auf 900 Euro.
- Bausparen und Betreuung: Bausparabzüge steigen für 18- bis 40-Jährige auf 1.500 Euro, für alle anderen auf 900 Euro. Der Freibetrag für Haushaltshilfen, Pflege und Kinderbetreuung erhöht sich von 5.400 auf 6.000 Euro.
Gewinnerbild hängt vom Maßstab ab
Nach Darstellung der Regierung zählen rund 85 Prozent der Steuerpflichtigen nominell zu den Begünstigten. Für bestehende Paare verhindert der Tarif T unmittelbare Nachteile durch den Systemwechsel. Anders fällt die Bilanz aus, wenn nicht der heutige Tarif, sondern eine vollständige Anpassung an 4,5 Indextranchen als Vergleich dient.
Eine Simulation der Arbeitnehmerkammer (CSL) auf Basis von Mikrodaten ansässiger Haushalte zeigt zunächst eine ungleiche Verteilung: 65 Prozent der modellierten Entlastung gehen an die wohlhabendere Hälfte, 35 Prozent an die untere Hälfte. Erwerbstätigenhaushalte erhalten 74,1 Prozent der Entlastung, obwohl sie 58,5 Prozent der Haushalte stellen. Auf Rentnerhaushalte entfallen 18,1 Prozent bei einem Anteil von 27,9 Prozent.
„Durch eine umfassende Steuerreform ohne Verlierer und mit erheblichen Steuerentlastungen für einen sehr großen Teil der Bevölkerung.“ — Gilles Roth, Finanzminister
Gegenüber einer hypothetischen vollständigen Inflationsanpassung liegen 52,2 Prozent der ansässigen Haushalte mit der Reform um mindestens 120 Euro vorn; 34,5 Prozent stehen um mindestens 120 Euro schlechter da. Kein heutiger Steuerpflichtiger der Klasse 1 verliert in diesem Vergleich. Dagegen schneiden 84,4 Prozent der Haushalte der Klasse 1a und 45,2 Prozent der Klasse 2 schlechter ab als bei voller Indexierung.
Unter Einbeziehung der Übergangsregelung errechnet die CSL dennoch einen durchschnittlichen Anstieg des Lebensstandards um 0,4 Prozent gegenüber diesem Gegenmodell. In den untersten drei Einkommensdezilen beträgt das Plus mehr als 0,6 Prozent, in den Dezilen fünf bis neun rund 0,2 Prozent. Das oberste Dezil verzeichnet im Durchschnitt keinen Zuwachs.
Hohe Bruttokosten, unvollständige Deckung
Das Finanzministerium beziffert den Bruttoausfall auf 850 Millionen Euro im Jahr 2028 und 910 Millionen Euro 2029. Damit liegen die Schätzungen innerhalb der genannten jährlichen Spanne von 850 bis 950 Millionen Euro. Einen wesentlichen Ausgleich soll der Aufschub weiterer, vor 2028 anstehender Tarifanpassungen schaffen. Zeitgenössische Schätzungen des Internationalen Währungsfonds veranschlagen diesen Effekt auf rund 450 bis 500 Millionen Euro; in einer früheren Ausschusspräsentation waren etwa 540 Millionen Euro genannt worden.
Die Resilienzvereinbarung vom Juni 2026 verändert die Ausgangslage teilweise. Für Juni bis Dezember 2026 gilt eine Steuergutschrift im Gegenwert einer Indextranche; ab Januar 2027 wird sie in den Tarif eingebaut. Nach drei Lohnindextranchen muss die Regierung künftig zwar einen Gesetzentwurf zum Steuertarif vorlegen. Der Entwurf verpflichtet sie jedoch nicht dazu, sämtliche drei Tranchen auszugleichen.
Für den verbleibenden Betrag liegt kein vollständiges Gegenfinanzierungspaket vor. Damit hängt die Rechnung von steigenden Einnahmen und Ausgabendisziplin ab. Der Internationale Währungsfonds sieht in der Individualbesteuerung Chancen für Arbeitsangebot und Kaufkraft, weist aber zugleich auf die beträchtlichen fiskalischen Kosten hin.
Der Nationale Rat für öffentliche Finanzen (CNFP) beziffert das Risiko: Zusammen mit zusätzlichen Verteidigungsausgaben könnte die Steuerreform das gesamtstaatliche Defizit 2029 auf 2,3 bis 2,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen. Im Plan bei unveränderter Politik stehen 1,1 Prozent. Ohne Einsparungen oder neue Einnahmemaßnahmen würde der finanzpolitische Spielraum somit deutlich schrumpfen.
Roth verweist demgegenüber auf die Entwicklung im ersten Halbjahr: „Unsere öffentlichen Finanzen sind solide. Die Staatseinnahmen zeigen nach Abschluss des ersten Halbjahres eine robuste Entwicklung.“ Ob diese Dynamik ausreicht, um den ungedeckten Teil der Reform dauerhaft aufzufangen, bleibt die entscheidende Haushaltsfrage hinter dem Tarif U.
Häufig gefragt
- Wann soll der Tarif U eingeführt werden?
- Der neue Tarif soll vom Steuerjahr 2028 an gelten. Die Koalition will das Gesetz bis Ende 2026 verabschieden, damit die Steuerverwaltung 2027 für die Umsetzung nutzen kann.
- Müssen bestehende Ehepaare 2028 in den Tarif U wechseln?
- Nein. Paare, die vor dem 1. Januar 2028 verheiratet oder eingetragen sind, können bis 2052 die kollektive Besteuerung nach Tarif T behalten. Ein freiwilliger Wechsel zum Tarif U ist unwiderruflich.
- Wie hoch sind die erwarteten Kosten der Reform?
- Das Finanzministerium rechnet mit Bruttomindereinnahmen von 850 Millionen Euro im Jahr 2028 und 910 Millionen Euro 2029.
- Ist die Steuerreform vollständig gegenfinanziert?
- Nein. Ein Teil soll durch den Aufschub anderer Tarifanpassungen aufgefangen werden; für den verbleibenden Betrag wurde bislang kein vollständiges Paket aus Einsparungen oder zusätzlichen Einnahmen benannt.
Quellen(14)
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- 12Gilles Roth: « Nos finances publiques sont solides, mais la prudence reste de mise »Government of Luxembourg · gouvernement.lu
- 13CSV looks back on past year and sets sights on autumn tax reformRTL Today · today.rtl.lu
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