Gesetzentwurf 8746

Luxemburgs Familienzulage soll deutlich steigen – und künftig automatisch mitwachsen

Das Vorhaben erreicht rechnerisch rund 179.000 Familiengruppen. Es gleicht Kaufkraftverluste aus, geht aber darüber hinaus – und ist noch nicht beschlossen.

Von Léa Hoffmann · · 5 Min. Lesezeit

Verwaltungseingang der Zukunftskeess mit dem offiziellen Schild der Caisse pour l’avenir des enfants in Luxemburg
Illustrative KI-Darstellung des Verwaltungseingangs der Zukunftskeess und des offiziellen Schilds der Caisse pour l’avenir des enfants in Luxemburg. Illustration: KI-generiert — Status

Für Familien ist die entscheidende Zahl nicht 45, sondern 46,14 Euro: So hoch wäre der monatliche Zuschlag für ein Kind unter zwölf Jahren bereits beim derzeitigen Indexstand. Ab zwölf Jahren ergäben sich 61,51 Euro mehr. Bis zum geplanten Inkrafttreten kann sich der Betrag nochmals ändern.

Der Grund liegt in der Konstruktion des Gesetzentwurfs 8746. Die Regierung schreibt die Erhöhungen als Index-100-Werte fest. Beim Referenzstand von Januar 2026, 968,04 Punkte, steigt der monatliche Grundbetrag je anspruchsberechtigtem Kind um 45 Euro. Ab zwölf Jahren kommen weitere 15 Euro beim Alterszuschlag hinzu, insgesamt also 60 Euro. Da die Familienzulage indexiert ist, fallen die tatsächlichen Zahlbeträge höher aus.

Beschlossen ist die Reform noch nicht. Am 21. Juli 2026 befand sich der Entwurf weiterhin in der parlamentarischen Ausschussberatung. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027; die erhöhte Schulanfangszulage würde erstmals im August 2027 ausgezahlt.

„Die Unterstützung von Familien und Kindern bleibt ein zentrales Anliegen der Regierung.“

So begründet Premierminister Luc Frieden den politischen Stellenwert des Vorhabens.

Was beim aktuellen Index auf dem Konto ankäme

Seit dem 1. Juni 2026 gilt der Indexstand 992,24. Auf dieser Basis ergeben sich aus dem Entwurf folgende monatliche Beträge; die derzeitigen Sätze veröffentlicht die Caisse pour l’avenir des enfants:

  • 0 bis 5 Jahre: 361,18 Euro statt 315,04 Euro, somit 46,14 Euro mehr.
  • 6 bis 11 Jahre: 384,99 Euro statt 338,85 Euro, ebenfalls 46,14 Euro mehr.
  • Ab 12 Jahren: 435,99 Euro statt 374,48 Euro, somit 61,51 Euro mehr.
  • Schulanfangszulage: 179,40 Euro für 6- bis 11-Jährige und 333,19 Euro ab zwölf Jahren statt derzeit 115 beziehungsweise 235 Euro.

Beim Januar-Index steigt die jährliche Schulanfangszulage um 60 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und um 90 Euro ab zwölf Jahren. Künftig soll auch sie automatisch indexiert werden. Dasselbe gilt für die Geburtszulage und die zusätzliche Zulage für Kinder mit Behinderung. Die monatliche Familienzulage folgt der Indexentwicklung bereits seit Oktober 2021.

Die konkreten Zahlbeträge im Januar und August 2027 hängen deshalb vom dann geltenden Index ab. Die Werte zum heutigen Index dienen lediglich als belastbare Momentaufnahme.

In der Erläuterung der Regierung findet sich zudem ein Rechenfehler. Für Kinder ab zwölf Jahren nennt die Tabelle beim Indexstand 968,04 einen neuen Betrag von 410,34 Euro. Die Arbeitnehmerkammer CSL weist zu Recht darauf hin, dass 365,34 Euro plus 45 Euro plus 15 Euro insgesamt 425,34 Euro ergeben. Beim aktuellen Index entspricht dies 435,99 Euro.

Anspruch ohne Einkommensprüfung

Die monatliche Leistung ist nicht an das Haushaltseinkommen gebunden. Sie erfasst grundsätzlich Kinder, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in Luxemburg haben und dort ununterbrochen leben, bis einschließlich 17 Jahre. Anspruch können außerdem Kinder von Personen haben, die nach luxemburgischem Recht versichert sind und in einem Staat leben, für den die EU-Koordinierungsregeln oder ein Abkommen gelten. Die Einzelheiten fasst Guichet.lu zusammen.

Bis zum Alter von 25 Jahren kann die Zahlung fortgeführt werden, wenn eine anerkannte Sekundarausbildung von mindestens 24 Wochenstunden, eine spezialisierte Ausbildung oder eine Lehre mit einer Vergütung unterhalb des sozialen Mindestlohns absolviert wird. Ein Hochschulstudium allein begründet keinen weiteren Anspruch. Ist vorrangig ein anderer Staat zuständig, zahlt Luxemburg lediglich den Differenzbetrag.

Der Entwurf passt außerdem die Regeln für Stiefkinder an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Dezember 2025 an. Lebt ein Grenzgänger mit dem Kind des Ehegatten oder Partners in einem gemeinsamen Haushalt, wird vermutet, dass er zu dessen Unterhalt beiträgt.

Für 2027 rechnet die Finanzierungsübersicht mit 206.737 Kindern in regulären Zahlfällen sowie 91.164 Kindern mit Differenzzahlungen. Das ergibt 297.901 Kinderdatensätze, aber keine amtliche Haushaltsprognose. Teilt man diese Zahl durch den jüngsten IGSS-Durchschnitt von 1,66 Kindern je Empfängerfamilie, ergeben sich rund 179.000 Familiengruppen.

Dabei handelt es sich um eine Schätzung von Status. Sie umfasst auch grenzüberschreitende Familien und ist nicht mit der Zahl eindeutig bestimmbarer, in Luxemburg ansässiger Haushalte gleichzusetzen. Als Vergleichswert verzeichnete die CAE 2024 insgesamt 121.795 Familien mit monatlichen Zahlungen und 50.885 Familienakten mit Differenzzahlungen.

Mehr als ein nachträglicher Inflationsausgleich

Die Regierung veranschlagt für 2027 Mehrkosten von 166,4 Millionen Euro. Im ersten vollen Haushaltsjahr 2028 steigen sie auf 205,7 Millionen Euro, weil die Differenzzahlungen für das zweite Halbjahr 2027 erst 2028 anfallen. Für 2029 werden 211,2 Millionen Euro, für 2030 dann 217,3 Millionen Euro erwartet. Eine Kontrollrechnung von Status mit den prognostizierten Anspruchszahlen und den gesetzlichen Erhöhungen ergibt ebenfalls eine Größenordnung von rund 205 bis 207 Millionen Euro pro vollem Jahr.

Beim Januar-Index steigt der Grundbetrag um 14,6 Prozent, der Gesamtbetrag für Kinder ab zwölf Jahren um 16,4 Prozent. Nach Berechnung der CSL gleichen davon 7,7 Prozentpunkte eine unterbliebene Aufwertung zwischen der Vereinbarung von Regierung und Gewerkschaften aus dem Jahr 2014 und der tatsächlichen Wiedereinführung der Indexierung 2021 aus.

Darüber hinaus verbleibt laut CSL ein strukturelles Plus von 6,4 Prozent beim Grundbetrag und von 8,1 Prozent für Kinder ab zwölf Jahren. „Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung ermöglicht es somit, diesen Rückstand bei der Aufwertung auszugleichen“, erklärt die gesetzliche Berufskammer. Das Paket stellt die Kaufkraft folglich nicht nur wieder her, sondern weitet die Geldleistungen real aus.

Die Kehrseite der universellen Ausgestaltung: Auch Haushalte mit hohen Einkommen erhalten dieselbe gesetzliche Erhöhung. Zugleich ist der soziale Handlungsdruck erheblich. STATEC bezifferte die Armutsgefährdungsquote von Kindern für 2024 auf 24,1 Prozent; die nationale Inflationsrate lag im Juni 2026 bei 2,2 Prozent.

Familienminister Max Hahn fasst den Anspruch so zusammen: „Ziel ist es, jedem Kind zu ermöglichen, unter bestmöglichen Bedingungen aufzuwachsen.“ Mit dem Entwurf verbindet die Regierung dieses Ziel mit einer dauerhaften, indexierten Ausgabe, deren Umfang künftig sowohl mit den Preisen als auch mit der Zahl der anspruchsberechtigten Kinder wächst.

Häufig gefragt

Wie stark soll die monatliche Familienzulage steigen?
Beim Referenzindex von Januar 2026 sind 45 Euro mehr je Kind vorgesehen. Ab zwölf Jahren steigt zusätzlich der Alterszuschlag um 15 Euro, sodass sich ein Plus von 60 Euro ergibt. Beim aktuellen Index entsprechen diese Erhöhungen 46,14 beziehungsweise 61,51 Euro.
Wann sollen die neuen Beträge ausgezahlt werden?
Das Gesetz ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Die höhere Schulanfangszulage würde erstmals im August 2027 gezahlt. Beide Termine setzen die Verabschiedung des Entwurfs voraus.
Ist die Familienzulage vom Einkommen abhängig?
Nein. Innerhalb des bestehenden Systems gibt es keine Prüfung des Haushaltseinkommens; daher profitieren auch Familien mit hohen Einkommen.
Wie viele Familien sind betroffen?
Eine amtliche Haushaltsprognose liegt nicht vor. Auf Grundlage von 297.901 prognostizierten Kinderdatensätzen und durchschnittlich 1,66 Kindern je Empfängerfamilie schätzt Status die Reichweite auf rund 179.000 Familiengruppen.
Quellen(18)
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