Gesundheitspolitik
AMMD lehnt neue CNS-Konvention ab; zwingende Regeln könnten per Verordnung kommen
Die AMMD will keine neue CNS-Konvention unterzeichnen. Für Versicherte soll zunächst alles beim Tarif- und Erstattungssystem bleiben – doch die Regeln könnten künftig vom Staat gesetzt werden.
Von Léa Hoffmann · · 4 Min. Lesezeit

Die Auseinandersetzung zwischen Ärzteschaft und Nationaler Gesundheitskasse tritt in ihre entscheidende Phase. Die Ärzte- und Zahnärztevereinigung AMMD will keine Ersatzkonvention mit der CNS unterzeichnen. Damit rückt ein gesetzlich vorgesehenes Auffanginstrument in den Mittelpunkt: Gelingt keine Einigung über die zwingenden Inhalte, soll der Staat diese per großherzoglicher Verordnung festlegen. Für die Patienten ist zunächst vor allem eines wichtig: Nach dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarung Ende Oktober sind keine unmittelbaren Änderungen bei offiziellen Tarifen oder Erstattungen angekündigt.
Der Konflikt reicht allerdings weit über einzelne Honorare hinaus. Er berührt die Frage, wie ambulante Versorgung ausgebaut, Arztpraxen organisiert und finanziert sowie medizinische Leistungen bewertet werden sollen. Die AMMD hatte die Konventionen mit der CNS vom 13. Dezember 1993 für Ärzte und Zahnärzte am 30. Oktober 2025 insgesamt gekündigt. Der Sozialversicherungskodex 2026 hält sowohl die Kündigungen als auch den Beginn der Erneuerungsverhandlungen am 17. Dezember 2025 fest. Die Regierung hatte bereits im September 2025 erklärt, die Bestimmungen der alten Vereinbarung blieben nach der Kündigung noch zwölf Monate in Kraft.
„Diese Punkte stehen auch im Koalitionsabkommen. Letztlich fehlt jedoch der politische Wille, sie umzusetzen“, sagte AMMD-Präsident Chris Roller.
Am 8. August teilte die AMMD ihren Mitgliedern mit, sie werde keine neue Konvention unterzeichnen. Gesundheits- und Sozialministerin Martine Deprez widersprach jedoch dem Eindruck endgültig gescheiterter Gespräche. Am 12. August erklärte sie, die formelle Mediation sei noch nicht abgeschlossen; ihre Frist ende am 13. August. Parallel verfolge die Regierung Reformen zu ärztlichen Gesellschaften, zur ambulanten Versorgung und zum Krankenhausrecht weiter. Deprez appellierte: „Bündeln wir unsere Kräfte, um ein System des Zugangs zur Versorgung aufzubauen, das den Patienten, seine Bedürfnisse und seine Interessen in den Mittelpunkt stellt – und nicht umgekehrt.“
Eine Konvention regelt mehr als die Vergütung
Die gegenwärtige Ärzte-Konvention ist keine bloße Honorarordnung. Sie bildet den Rahmen für das Rechtsverhältnis zwischen CNS und Ärzten: für offizielle Tarife, die Abrechnung und Erstattung versicherter Leistungen sowie seit dem jüngsten Nachtrag auch für Anforderungen an die digitale Übermittlung. Die derzeit geltende Fassung beruht auf einer 2024 aktualisierten Vereinbarung, die seit dem 1. Juni 2025 anwendbar ist. Die Veröffentlichung der CNS ordnet sie in dieses Verhältnis zwischen Kasse und Leistungserbringern ein.
Artikel 61 des Sozialversicherungskodex verlangt für Leistungserbringer außerhalb von Krankenhäusern schriftliche Konventionen oder Schiedssprüche. Artikel 70 bestimmt zugleich den Ausweg für den Fall des Scheiterns: Kommt innerhalb von drei Monaten nach Ernennung eines Mediators keine Vereinbarung über die verpflichtenden Bestandteile zustande, werden diese durch großherzogliche Verordnung festgesetzt. Konventionen und Schiedssprüche gelten dabei für die Beziehungen der Leistungserbringer zu den Versicherten.
Ein Regelungsbruch ist damit nicht vorgesehen. Die Verordnung soll die zwingenden Grundlagen sichern, wenn eine vertragliche Verständigung ausbleibt. Deprez hat zugleich darauf hingewiesen, dass eine ausgehandelte Konvention beweglicher wäre: CNS und AMMD könnten einzelne Artikel gemeinsam anpassen, während eine Verordnung ein staatlich gesetztes Instrument bleibt. Einen endgültigen Entwurf einer Ersatzkonvention hat die Öffentlichkeit nicht erhalten; Aussagen über konkrete Bestimmungen lassen sich daher nicht unabhängig prüfen.
Beim Letter-Key geht es um Geld – aber nicht nur darum
Besonders sichtbar ist der Streit um den lettre-clé, den Wert, mit dem zahlreiche ärztliche Tarife berechnet werden. Die öffentlich berichtete vorgeschlagene Aufwertung um 1,34 Prozent trat wegen der Uneinigkeit nicht in Kraft. Der Finanzbericht der IGSS vermerkte zudem, dass die Anpassung des Letter-Key für 2025 in das Jahr 2026 übertragen worden sei, nachdem die Verhandlungen zwischen AMMD und CNS keinen neuen Wert festgelegt hatten.
Nach Darstellung der AMMD geht es daneben um rechtliche Voraussetzungen für mehr Eingriffe außerhalb der Krankenhäuser, um die Organisation und Finanzierung von Praxen, die Führung der CNS und die Festsetzung sowie Neubewertung von Tarifen. Die Vereinigung argumentiert, risikoärmere Behandlungen könnten häufiger in Praxen oder ambulanten Einrichtungen erfolgen. Das könne Operationssäle, MRT-Kapazitäten und Kliniken entlasten und Wartezeiten verringern.
Gewerkschaften und die LSAP bewerten die Lage anders. Sie warnen, eine Liberalisierung der Preisgestaltung könne dazu führen, dass die CNS nur einen festen Betrag erstattet und Patienten den Rest selbst tragen. OGBL-Präsidentin Nora Back sprach von einem „schwarzen Tag für das Gesundheitswesen in Luxemburg“. Die AMMD weist die Darstellung eines Zwei-Klassen-Systems zurück.
- Unmittelbar unverändert: Der offizielle Tarif- und Erstattungsrahmen soll nach dem Ende der alten Konvention zunächst fortbestehen.
- Als Nächstes entscheidend: Ob die zwingenden Regeln per Verordnung festgelegt oder durch eine neue Konvention ausgehandelt werden.
- Nicht öffentlich: Eine endgültig vorgeschlagene Ersatzkonvention liegt nicht vor; einzelne Klauseln sind deshalb nicht verifizierbar.
Finanzdruck verschärft die politische Entscheidung
Der Streit fällt in eine finanziell angespannte Phase der Krankenversicherung. IGSS-Projektionen vom Oktober 2025 sehen die Reserve der Krankenversicherung 2027 unter der gesetzlichen Mindestschwelle von zehn Prozent der jährlichen laufenden Ausgaben. Für 2029 wird sie mit minus 3,4 Prozent der jährlichen laufenden Ausgaben veranschlagt. Dabei handelt es sich um Projektionen, nicht um tatsächlich eingetretene Defizite.
Weder ist belegt, dass die Übergangslösung per Verordnung den Zugang zur Versorgung unmittelbar verschlechtert, noch dass sie Patientenrechnungen automatisch erhöht. Umgekehrt löst das vorläufige Festhalten am bisherigen Rahmen nicht die Fragen nach attraktiven Arbeitsbedingungen, ambulanter Kapazität und medizinischen Kosten. Der unmittelbare Einschnitt ist institutionell: An die Stelle einer zwischen Kasse und Ärzteschaft ausgehandelten Ordnung könnten vorübergehend staatlich festgesetzte Regeln treten. Ob daraus ein Weg zurück an den Verhandlungstisch wird oder eine dauerhafte Verschiebung im luxemburgischen Gesundheitsmodell, betrifft alle bei der CNS Versicherten.
Häufig gefragt
- Ändern sich für Patienten sofort Tarife oder Erstattungen?
- Nein. Nach den öffentlichen Aussagen sind nach dem Ende der alten Konvention zunächst keine unmittelbaren Änderungen bei offiziellen Tarifen und Erstattungen angekündigt.
- Was geschieht, wenn die Mediation scheitert?
- Artikel 70 des Sozialversicherungskodex sieht vor, dass die zwingenden Bestandteile per großherzoglicher Verordnung festgelegt werden, wenn keine Einigung zustande kommt.
- Warum lehnt die AMMD eine neue Konvention ab?
- Die AMMD nennt unter anderem fehlende gesetzliche Reformen für ambulante Leistungen, die Organisation und Finanzierung von Praxen, CNS-Governance sowie Tariffragen.
Quellen(10)
- 1After months of negotiations: AMMD will not sign new agreement with CNSRTL Today · today.rtl.lu
- 2Mediation not over: Health Minister Deprez responds to AMMD's refusal to sign CNS agreementRTL Today · today.rtl.lu
- 3Health system at a crossroads: Unions and opposition warn of weakened healthcare after AMMD rejects new CNS agreementRTL Today · today.rtl.lu
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- 10Resisting reform? AMMD's Roller says politicians unwilling to modernise medicineRTL Today · today.rtl.lu



