Immobilieneigentum
Grundsteuer in Luxemburg: Was Eigentümer und Käufer zahlen
Die jährliche kommunale Grundsteuer ist von Kaufabgaben, Notarkosten, Besteuerung der Miete und einer möglichen Steuer beim Verkauf getrennt.
Von Sophie Klein · · 4 Min. Lesezeit

„Grundsteuer in Luxemburg“ wird häufig für mehrere getrennte Kosten benutzt. Die wiederkehrende impôt foncier ist eine jährliche Gemeindesteuer auf Grundstück oder Gebäude. Sie ist nicht die 7%-Abgabe beim Kauf, kein Notarhonorar, keine Einkommensteuer auf Miete und keine mögliche Veräußerungsgewinnsteuer.
Diese Trennung ist für Kauf- und Investitionsbudgets entscheidend. Eine niedrige jährliche Rechnung beseitigt die Erwerbskosten nicht; die Kaufabgabe erklärt umgekehrt nicht die spätere Besteuerung von Mieteinnahmen.
Die derzeitige Jahresformel
Betroffen sind natürliche und juristische Personen, denen am 1. Januar des Steuerjahres bebaute oder unbebaute Luxemburger Immobilien gehören, soweit keine besondere Befreiung gilt. Miteigentümer haften gesamtschuldnerisch. Kategorie A umfasst Land- und Forstwirtschaft, Kategorie B andere Immobilien. B kann nach Gewerbe, gemischter Nutzung, Wohngebäuden, sonstigem unbebautem Land und Wohnbauland unterteilt werden.
„Die Grundsteuer wird nach folgender Formel berechnet: Steuerbemessungsgrundlage × kommunaler Hebesatz.“ — Guichet.lu
Die Steuerverwaltung ACD bestimmt die Grundlage. Sie setzt einen Einheitswert fest und multipliziert ihn mit dem gesetzlichen Steuermesssatz. Der Einheitswert beruht derzeit auf Mietwerten vom 1. Januar 1941, die auf heutige Werte indexiert werden. Auch Neubauten werden so bewertet, als hätten sie an diesem historischen Datum eine Miete erzielt.
Die Gemeinde wendet ihren jährlichen Satz auf die Grundlage an. Er variiert nach Gemeinde und Immobilienkategorie und steht im Mémorial B. Ein einheitlicher Prozentsatz des heutigen Marktpreises ist deshalb falsch. Maßgeblich sind Einheitswert- und Messbescheid der ACD sowie der jährliche Gemeindebescheid.
Unter 55 Euro ist der Jahresbetrag am 15. November fällig. 55 bis 110 Euro werden normalerweise am 15. Mai und 15. November halbiert; über 110 Euro gilt eine Vierteljahreszahlung am 15. Februar, Mai, August und November. Einwände gegen die Rechnung gehen an den Schöffenrat, gegen die Grundlage an den ACD-Direktor.
Entscheidend ist das Eigentum am 1. Januar. Wird eine Immobilie im Jahresverlauf verkauft, ändert der notarielle Vertrag möglicherweise die wirtschaftliche Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, gegenüber der Gemeinde bleibt aber der gesetzliche Stichtag maßgeblich. Bei einer Wohnung gehören Grundstücksanteil und private Einheit zur Bewertung; die Tausendstel der Miteigentümergemeinschaft sind deshalb wichtige Unterlagen. Eine Hypothek oder die Höhe des Eigenkapitals mindert die Grundsteuer nicht.
Abgaben beim notariellen Kauf
Kaufabgaben sind einmalige, andere Kosten. Der Standardsatz beträgt 7%: 6% Einregistrierung und 1% Überschreibung. Notarvergütung, Hypothekeneintragung, Bank, Schätzung, Versicherung und Makler sind weitere Positionen. Ein Budget sollte sie einzeln ausweisen.
Für einen berechtigten Kauf als tatsächlich selbst bewohnter Hauptwohnsitz mindert der Bëllegen Akt die beiden Abgaben. Die veröffentlichte Guichet-Regel nennt 40.000 Euro je Käufer und mindestens 100 Euro Restabgabe, mit Einzugsfristen und zwei Jahren ununterbrochener Eigennutzung. Nutzungsänderung oder Übertragung kann Rückzahlung und Meldepflicht auslösen.
Am 16. Juli 2026 kündigte die Regierung 45.000 Euro je Käufer und weitere Entlastung für bestimmte unfertige Neubauten an. Die Mitteilung plante Wirkung ab diesem Datum, erklärte aber auch, dass Übergangsanträge erst nach Inkrafttreten des Gesetzes bearbeitet werden. Zum Stichtag 3. August ist das Paket anhängige Gesetzgebung. Notar oder AED müssen bestätigen, was im konkreten Akt rechtlich gilt.
Besitz, Vermietung und Verkauf
Ein Vermieter erhält weiterhin den Gemeindebescheid, versteuert Mieteinnahmen aber nach Einkommensteuerrecht und möglichen Abzügen. Zinsen, Unterhaltung und Abschreibung haben eigene Bedingungen. Die Grundsteuer kann Kostenposition sein, ersetzt aber keine Steuererklärung.
Beim Verkauf hängt ein steuerpflichtiger Gewinn von Haltedauer, Nutzung, Anschaffungskosten, Arbeiten und aktuellem Recht ab. Hauptwohnsitz und Anlageobjekt können anders behandelt werden. Der Jahresbescheid beantwortet diese Frage nicht. Urkunde, Rechnungen und Transaktionsnachweise sollten aufbewahrt werden.
Eigentümer sollten drei Akten getrennt führen: den ACD-Bescheid über Einheitswert und Messbetrag, die jährlichen Rechnungen der Gemeinde sowie die Kauf-, Bau- und Vermietungsbelege für die Einkommensteuer. Nach einem Neubau oder einer Nutzungsänderung kann die ACD eine neue Bewertung zustellen. Wer nur die Gemeinderechnung archiviert, verliert den Bescheid, gegen den sich ein Einwand zur Bemessungsgrundlage richten müsste.
Status der geplanten Reform
Gesetzentwurf 8082A soll das historische Bewertungsmodell durch ein bodenbezogenes System ersetzen und eine Mobilisierungssteuer auf unbebautes Bauland einführen. Die Seite der Abgeordnetenkammer führte ihn im Mai 2026 noch als im Ausschuss und nannte 2028 als Ziel. Er gilt nicht für heutige Rechnungen.
Der amtliche Simulator zeigt mögliche künftige Beträge, keinen Steuerbescheid. Ältere Seiten mit „frühestens 2026“ spiegeln einen früheren Zeitplan. Bis zu einem verabschiedeten Übergang gelten ACD-Grundlage, Gemeindesatz und zugestellter Bescheid.
- ACD-Grundlage und Gemeindesatz für die Jahressteuer verwenden.
- 7% Kaufabgaben vor gültiger Entlastung getrennt budgetieren.
- Geltende Bëllegen-Akt-Grenze bei Notar oder AED bestätigen.
- Mieteinkommen und Verkaufsgewinn getrennt behandeln.
- Reformsimulationen nicht als aktuellen Bescheid nutzen.
Häufig gefragt
- Wie wird die Grundsteuer berechnet?
- Die ACD multipliziert Einheitswert und Messsatz zur Grundlage. Die Gemeinde wendet darauf ihren Jahressatz an.
- Beträgt die Grundsteuer 7%?
- Nein. Sieben Prozent sind die einmaligen Kaufabgaben vor Entlastung, nicht die jährliche kommunale Grundsteuer.
- Wie hoch ist der Bëllegen Akt 2026?
- Veröffentlicht sind bis zu 40.000 Euro je berechtigtem Käufer. 45.000 Euro wurden im Juli angekündigt, waren am 3. August aber noch vom Gesetz abhängig.
- Gilt die neue Reform schon?
- Nein. Entwurf 8082A war weiter im Ausschuss; die Kammer nannte 2028 als Ziel.
Quellen(4)
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