Familienleistungen

Kindergeld in Luxemburg 2026: Beträge, Anspruch und Antrag bei der CAE

Seit der Indexanpassung vom 1. Juni 2026 zahlt Luxemburg 315,04 Euro pro Kind und Monat, mit dem Alter mehr. Wer Anspruch hat – Einwohner wie Grenzgänger – und wie man es bei der CAE beantragt.

Von Léa Hoffmann · · 4 Min. Lesezeit

Euro-Scheine, ein Schulranzen, Bauklötze und ein Antragsformular für Familienleistungen auf einem Tisch in einem luxemburgischen Zuhause.
Euro-Bargeld, ein Schulranzen, Bauklötze und ein Leistungsantrag auf einem Tisch – illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

In Luxemburg erhält jede Familie für jedes Kind ein monatliches Kindergeld (allocation familiale) von 315,04 Euro – ohne Einkommensgrenze und unabhängig davon, wie viele Kinder im Haushalt leben. Seit der Indexanpassung vom 1. Juni 2026 gilt dieser Grundbetrag, der mit dem Alter des Kindes steigt. Ausgezahlt wird die Leistung von der Caisse pour l'avenir des enfants (CAE), der luxemburgischen Zukunftskasse. Anspruch haben sowohl im Land wohnende Familien als auch Grenzgänger, die in Luxemburg sozialversichert sind.

Wie hoch ist das Kindergeld in Luxemburg 2026?

Der Grundbetrag ist für jedes Kind gleich – unabhängig von Familiengröße und Haushaltseinkommen. Zum 1. Juni 2026 wurde er um 2,5 Prozent angehoben, weil die automatische Lohnskala (échelle mobile) den maßgeblichen Index von 968,04 auf 992,24 Punkte hochsetzte. Auf den Grundbetrag legen sich zwei Alterszuschläge:

  • 315,04 Euro im Monat – der Grundbetrag, für Kinder von 0 bis 5 Jahren.
  • 338,85 Euro im Monat – ab 6 Jahren, nach einem Alterszuschlag von 23,81 Euro.
  • 374,48 Euro im Monat – ab 12 Jahren, nach einem Alterszuschlag von 59,44 Euro.

Ein vierjähriges Kind bringt also 315,04 Euro im Monat, ein neunjähriges 338,85 Euro und ein vierzehnjähriges 374,48 Euro. Bis zum 31. Mai 2026 lagen die Beträge niedriger – 307,35 Euro im Grundbetrag, danach 330,58 und 365,34 Euro –, sodass ein Antrag, der über dieses Datum hinausreicht, den Sprung nach oben zeigt. Für Kinder, die vor dem 1. August 2016 geboren wurden, kann noch das ältere, gestaffelte System gelten, dessen Beträge mit der Reform von 2016 eingefroren wurden.

Die Beträge der Familienzulage und der Elternurlaubsentschädigung wurden direkt angepasst; die Ende Juni erfolgenden Auszahlungen fallen entsprechend höher aus. – Caisse pour l'avenir des enfants

Wer hat Anspruch – und gilt das auch für Grenzgänger?

Maßgeblich sind das Kind und der erwerbstätige Elternteil, nicht das Einkommen. In der Praxis wird das Kindergeld gezahlt für:

  • jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ohne Bedürftigkeitsprüfung;
  • junge Menschen bis 25 Jahre, die eine weiterführende oder gleichwertige Schule besuchen oder eine anerkannte Berufsausbildung absolvieren;
  • in Luxemburg wohnende Kinder, Kinder von Grenzgängern mit luxemburgischer Sozialversicherung sowie Kinder von luxemburgischen Rentnern;
  • Adoptiv- und Stiefkinder, die im selben Haushalt leben.

Häufig übersehen wird, dass auch Grenzgänger Anspruch haben. Wer in Luxemburg arbeitet und dort in die Sozialversicherung einzahlt, kann das Kindergeld für ein Kind beziehen, das in Frankreich, Belgien oder Deutschland lebt. Nach den EU-Koordinierungsregeln zahlt Luxemburg, sofern der Wohnsitzstaat ebenfalls eine Familienleistung gewährt, den Differenzbetrag (complément différentiel): Die heimische Leistung wird auf den meist höheren luxemburgischen Betrag aufgestockt. Diese Differenzzahlungen werden zweimal im Jahr abgerechnet – Ende Januar und Ende Juli.

Antrag bei der CAE über MyGuichet.lu

Das Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt: Es muss bei der CAE beantragt werden – online oder auf Papier.

  • Online über MyGuichet.lu mit einem LuxTrust-Produkt oder einer eID; alternativ das CAE-Formular herunterladen und per Post schicken.
  • Die Geburtsurkunde des Kindes und einen Kontonachweis (RIB/IBAN) auf den Namen des Empfängers beifügen.
  • Grenzgänger legen zusätzlich eine aktuelle Wohnsitz- oder Haushaltsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über (Nicht-)Anspruch der Familienkasse im Wohnsitzstaat bei.
  • Im Formular angeben, ob bereits eine andere Stelle Familienleistungen für das Kind zahlt, damit die CAE einen möglichen Differenzbetrag berechnen kann.

Gezahlt wird monatlich, beginnend mit dem Geburtsmonat des Kindes oder dem Monat, in dem der Anspruch entsteht. Da die Zahlung nach Bewilligung rückwirkend bis zum Anspruchsmonat erfolgt, geht durch einen etwas späteren Antrag kein Geld verloren – vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung jedoch. Eine feste Bearbeitungszeit gibt die CAE nicht an.

Geburtszulage, Schulanfangszulage und weitere Leistungen

Neben dem Kindergeld lohnen sich mehrere weitere Leistungen der CAE:

  • Geburtszulage (allocation de naissance): auf Antrag in drei Teilbeträgen von je 580,03 Euro – vorgeburtlich, zur Geburt und nachgeburtlich –, insgesamt 1.740,09 Euro. Jeder Teilbetrag setzt vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft und in den ersten beiden Lebensjahren voraus.
  • Schulanfangszulage (allocation de rentrée scolaire): automatisch jeden August115 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 235 Euro ab 12 Jahren. Ein Antrag ist nicht nötig.
  • Sonderzulage: 200 Euro im Monat für ein Kind mit einer dauerhaften Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Zwei verwandte Leistungen laufen getrennt. Der Elternurlaub wird von der CAE als Ersatzeinkommen gezahlt, während ein Elternteil die Arbeit reduziert oder unterbricht – das ist jedoch eine eigene Entschädigung und nicht Teil des Kindergeldes. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden über den chèque-service accueil (CSA) bezuschusst, nicht über die monatliche Zulage. Für die exakten, indexierten Beträge lohnt stets ein Blick auf die Seiten der CAE und von Guichet.lu, da sich die Beträge mit jeder neuen Indextranche ändern.

Häufig gefragt

Wie viel Kindergeld zahlt Luxemburg 2026?
Seit dem 1. Juni 2026 sind es 315,04 € pro Kind und Monat (0–5 Jahre), 338,85 € ab 6 Jahren und 374,48 € ab 12 Jahren. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Bekommen Grenzgänger luxemburgisches Kindergeld?
Ja. Wer in Luxemburg arbeitet und dort sozialversichert ist, hat Anspruch, auch wenn das Kind in Deutschland, Frankreich oder Belgien lebt. Zahlt der Wohnsitzstaat ebenfalls eine Leistung, gleicht Luxemburg per Differenzbetrag auf den höheren Betrag auf.
Wie beantrage ich das Kindergeld in Luxemburg?
Bei der CAE – online über MyGuichet.lu mit LuxTrust oder eID oder per Post mit dem CAE-Formular. Erforderlich sind die Geburtsurkunde des Kindes und ein Kontonachweis (RIB/IBAN); Grenzgänger fügen weitere Bescheinigungen aus dem Wohnsitzstaat bei.
Quellen(8)
  1. 1Amounts — Allowances — Children Future Fund (CAE)Caisse pour l'avenir des enfants · cae.public.lu
  2. 2Adaptation des paramètres sociaux au 1er juin 2026 — Actualités (CAE)Caisse pour l'avenir des enfants · cae.public.lu
  3. 3Family allowance — Guichet.luGuichet.lu (Luxembourg government) · guichet.public.lu
  4. 4Indexation au 1er juin 2026 : les salaires, traitements et pensions augmentent de 2,5%Les Frontaliers · lesfrontaliers.lu
  5. 5Montant des allocations familiales au LuxembourgFrontaliers Grand Est (EURES) · frontaliers-grandest.eu
  6. 6Allocation de rentrée scolaire — Allowances (CAE)Caisse pour l'avenir des enfants · cae.public.lu
  7. 7Primes de naissance — Allowances (CAE)Caisse pour l'avenir des enfants · cae.public.lu
  8. 8Indexation des salaires au 1er juin 2026 — Indice 992,24STATEC / statistiques.public.lu · statistiques.public.lu

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