Mobilität

Ausländischer Führerschein in Luxemburg: Umschreibung zwischen Tag 185 und 365

EWR-Führerscheine werden grundsätzlich anerkannt. Für andere Fahrer liegt das tatsächliche Zeitfenster zur Umschreibung jedoch nur zwischen Tag 185 und Tag 365.

Von Léa Hoffmann · · 4 Min. Lesezeit

SNCA-Zentrum für Fahrzeugprüfung und Führerscheinangelegenheiten in Sandweiler
Illustrative KI-Darstellung des SNCA-Zentrums für Fahrzeugprüfung und Führerscheinangelegenheiten in Sandweiler. Illustration: KI-generiert — Status

Wer mit einem ausländischen Führerschein nach Luxemburg zieht, muss zunächst auf den Ausstellungsstaat schauen: Ein Führerschein aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird grundsätzlich anerkannt. Ein Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat muss dagegen spätestens ein Jahr nach Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes in Luxemburg umgeschrieben werden. Entscheidend ist eine weniger bekannte Zusatzregel: Die Umschreibung kann erst ab dem 185. Tag erfolgen.

Das luxemburgische Verfahren unterscheidet drei Begriffe. Registrierung und Umtausch stehen ausschließlich Inhabern eines in einem EWR-Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins offen. Für Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten ist die Umschreibung vorgesehen. Zuständig ist die Führerscheinstelle der Société nationale de circulation automobile (SNCA) in Sandweiler.

Zwischen Antrag und Umschreibung liegt eine Wartefrist

Für einen Nicht-EWR-Führerschein gilt eine Höchstfrist von einem Jahr ab Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Der Antrag darf unmittelbar nach der Ankunft eingereicht werden; die eigentliche Umschreibung erfolgt jedoch nicht sofort.

„Führerscheine können frühestens 185 Tage nach Ihrem Umzug nach Luxemburg umgeschrieben werden.“ — guichet.lu, offizielles Verfahren, Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten

Das praktisch nutzbare Zeitfenster reicht damit von Tag 185 bis Tag 365. Während des ersten Jahres darf der Inhaber mit dem ausländischen Führerschein weiterhin in Luxemburg fahren. Er sollte den Antrag dennoch frühzeitig vorbereiten, weil die Wartefrist den spätesten Termin nicht verschiebt. Die Untergrenze von 185 Tagen gilt ebenfalls für den Umtausch eines EWR-Führerscheins.

Nach Ablauf des Jahres treten zwei getrennte Folgen ein. guichet.lu formuliert dies so: „Wenn Sie Ihren Führerschein nicht innerhalb dieses Jahres umschreiben lassen, müssen Sie vor Erhalt eines neuen Führerscheins eine Fahrprüfung (theoretische und praktische Prüfung) ablegen. Außerdem sind ausländische Führerscheine, die nicht innerhalb eines Jahres umgeschrieben wurden, in Luxemburg nicht mehr gültig.“ Die Angabe stammt aus dem offiziellen Verfahren „Einen ausländischen Führerschein registrieren, umtauschen oder umschreiben lassen“. Es geht somit nicht nur um eine nachgeholte Formalität: Neben der Prüfungspflicht entfällt die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins in Luxemburg.

EWR-Führerschein: Meist genügt die gegenseitige Anerkennung

Ein in einem EWR-Mitgliedstaat erworbener Führerschein gilt in Luxemburg aufgrund der gegenseitigen Anerkennung grundsätzlich ab der Ankunft. Registrierung und Umtausch sind daher im Regelfall freiwillig. Die Registrierung ist kostenlos und erleichtert die Ausstellung eines Duplikats bei Verlust oder Diebstahl: Nach einer Registrierung kann die SNCA das Duplikat selbst ausstellen. Ohne Registrierung muss der Inhaber bei der ausländischen Behörde eine Echtheitsbescheinigung beschaffen, aus der Kategorien, Erwerbsdatum und Gültigkeitsdatum hervorgehen.

Ein Umtausch wird allerdings verpflichtend, wenn:

  • die Fahrerlaubnis auf weitere Kategorien erweitert wird;
  • eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung die Fahrerlaubnis einschränkt und Vermerke im Führerschein erforderlich werden;
  • der Führerschein nach einem gerichtlich angeordneten Fahrverbot oder dem behördlichen Entzug der Fahrerlaubnis wiedererteilt wird;
  • ein Verkehrsverstoß eine Einschränkung, Aussetzung oder Aufhebung des Führerscheins beziehungsweise einen Punkteverlust zur Folge hat.

Für den Umtausch verlangt die SNCA ein Passfoto im Format 45 × 35 mm, eine Gebührenmarke über EUR 30, gut lesbare Kopien beider Seiten des ausländischen Führerscheins und eines gültigen Ausweisdokuments sowie den höchstens drei Monate alten Auszug Nr. 4 aus dem luxemburgischen Strafregister. Das Original des ausländischen Führerscheins ist abzugeben; die SNCA sendet es an die ausstellende Behörde zurück.

Nicht-EWR-Führerschein: Diese Unterlagen sind erforderlich

Die Umschreibung kostet EUR 30. Bezahlt wird mit einer Gebührenmarke, dem timbre de chancellerie. Sie ist bei der SNCA oder der Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA erhältlich. Am Guichet.lu-Empfangsschalter in der Rue Notre-Dame kann die Gebühr auch per Karte entrichtet werden.

Zum Antrag gehören:

  • ein Passfoto im Format 45 × 35 mm; es kann an den drei SNCA-Standorten oder am Guichet.lu-Empfangsschalter aufgenommen werden;
  • ein höchstens drei Monate altes ärztliches Attest auf dem genehmigten Formular, ausgestellt von einem zugelassenen Allgemeinmediziner und/oder Facharzt für Innere Medizin in Luxemburg;
  • ein höchstens drei Monate alter Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland, der die vergangenen fünf Jahre abdeckt;
  • eine Gebührenmarke über EUR 30;
  • gut lesbare Kopien beider Seiten des ausländischen Führerscheins und eines gültigen Ausweisdokuments;
  • der höchstens drei Monate alte Auszug Nr. 4 aus dem luxemburgischen Strafregister.

Auch bei der Umschreibung ist der ausländische Führerschein im Original abzugeben und wird von der SNCA an die ausstellende Behörde zurückgesandt. Ist er in einer in Luxemburg wenig bekannten Sprache abgefasst, wird eine Übersetzung dringend empfohlen.

Bei fristgerechter Umschreibung ist für die luxemburgischen Kategorien A, A2, A1, AM, B, BE und F weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich. Wer Lastkraftwagen oder Busse führen will, muss dagegen eine Prüfung ablegen.

Ausschlussgründe vor dem Antrag prüfen

Eine Umschreibung sämtlicher Kategorien wird verweigert, wenn der Ausstellungsstaat weder Vertragspartei des Genfer Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 noch des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist. guichet.lu veröffentlicht die Liste der Vertragsstaaten als französischsprachige PDF-Datei. Zudem muss der Führerschein ausgestellt worden sein, nachdem der Inhaber im Ausstellungsstaat mindestens sechs Monate als Einwohner oder Student gelebt hatte. Ferner ist das in Luxemburg vorgeschriebene gesetzliche Mindestalter einzuhalten.

Ist der ausländische Führerschein bereits ungültig, sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich. Eine zwischenzeitliche Verlängerung im Ausland ist keine Lösung: Wer seinen Wohnsitz in Luxemburg hat, darf einen ausländischen Führerschein nicht im Ausland erneuern lassen.

Anträge gehen an die SNCA-Führerscheinstelle, 11 rue de Luxembourg, L-5230 Sandweiler; Postanschrift: B.P. 23, L-5201 Sandweiler. Erreichbar ist sie unter (+352) 26 62 64 00 und pdc@snca.lu. Formulare können per Post versandt oder am Guichet.lu-Empfangsschalter, 11 rue Notre-Dame in Luxemburg-Stadt, gegenüber der Tiefgarage Knuedler, abgegeben werden. Registrierung ist kostenlos; Umtausch und Umschreibung kosten jeweils EUR 30. Die zugrunde liegende Verfahrensseite wurde zuletzt am 22. November 2024 aktualisiert.

Häufig gefragt

Wie lange darf ich mit einem Nicht-EWR-Führerschein in Luxemburg fahren?
Bis zu ein Jahr ab Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes. Innerhalb dieser Frist ist die Umschreibung verpflichtend; durchgeführt werden kann sie frühestens ab dem 185. Tag.
Muss ein EWR-Führerschein in Luxemburg umgeschrieben werden?
Im Regelfall nicht. Er wird aufgrund der gegenseitigen Anerkennung akzeptiert. Ein Umtausch ist jedoch unter anderem bei einer Erweiterung der Kategorien, bestimmten behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen sowie bei Punkteverlust verpflichtend.
Was passiert, wenn die Jahresfrist verpasst wird?
Der ausländische Führerschein ist in Luxemburg nicht mehr gültig. Vor der Ausstellung eines neuen Führerscheins müssen außerdem eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden werden.
Wie viel kosten Registrierung, Umtausch und Umschreibung?
Die Registrierung ist kostenlos. Für den Umtausch eines EWR-Führerscheins und die Umschreibung eines Nicht-EWR-Führerscheins werden jeweils EUR 30 erhoben.
Quellen(3)
  1. 1Having a foreign driving licence registered, exchanged or convertedguichet.lu · guichet.public.lu
  2. 2Driving licences - Societe nationale de circulation automobileSNCA · snca.lu
  3. 3Liste des pays signataires de la Convention sur la circulation routiereguichet.lu · guichet.public.lu

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