EU-Emissionshandel

EU-Kommission plant langsamere ETS-Verschärfung – Luxemburgs ETS2-Start bleibt 2028

Die Kommission lockert den CO₂-Deckel und verlängert Gratiszuteilungen. Für Luxemburg rücken damit Kraftstoffpreise und Finanzrisiken in den Vordergrund.

Von Camille Reuter · · 4 Min. Lesezeit

Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission mit wehenden EU-Flaggen in Brüssel
Das Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission und EU-Flaggen in Brüssel. Illustratives KI-Bild. Illustration: KI-generiert — Status

BRÜSSEL – Die entscheidende Zahl im neuen europäischen Emissionshandel lautet nicht 90, sondern 1,7. Während das verbindliche EU-Klimaziel für 2040 unangetastet bleibt, soll der CO₂-Deckel für Kraftwerke und Industrie ab 2036 nur noch um 1,7 Prozent pro Jahr sinken. Der bislang vorgesehene Pfad wäre erheblich steiler.

Mit dem am 17. Juli 2026 vorgelegten Entwurf reagiert die Europäische Kommission auf den Druck energieintensiver Unternehmen. Mehr kostenlose Zertifikate, zusätzliche Investitionsmittel und ein geringeres Verknappungstempo sollen den industriellen Umbau in Europa absichern. Ob daraus mehr klimafreundliche Produktion oder lediglich ein Aufschub von Emissionsminderungen folgt, wird zum Kern der anstehenden Verhandlungen.

Das ETS1 erfasst Stromerzeugung, Schwerindustrie, innereuropäische Luftfahrt und Seeverkehr. Es steht für rund 40 Prozent der EU-Emissionen. Bis 2024 waren die Emissionen der erfassten Sektoren auf etwa die Hälfte ihres Niveaus von 2005 gesunken. Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne ein Zertifikat abgeben; dessen Wirkung beruht auf einer stetig schrumpfenden Gesamtmenge.

Mehr CO₂-Spielraum trotz zusätzlicher Branchen

Die Kommission will diese Verknappung deutlich verlangsamen. Der jährliche Kürzungsfaktor soll von 2031 bis 2035 bei 3,7 Prozent und ab 2036 bei 1,7 Prozent liegen. Nach geltendem Pfad wären von 2028 an dauerhaft 4,4 Prozent vorgesehen.

  • Die Anpassungsrate der Marktstabilitätsreserve sinkt von 24 auf 12 Prozent.
  • Ab 2036 dürfen internationale Gutschriften unter Schutzvorkehrungen 2 Prozent der für ETS-Sektoren vorgeschriebenen Emissionsminderungen abdecken. Zudem könnten dauerhafte CO₂-Entnahmen innerhalb der EU in den Markt aufgenommen werden.
  • Kommunale Abfallverbrennungsanlagen sollen zwischen 2031 und 2034 schrittweise einbezogen werden. Zugleich wird die Erfassung von Luftfahrt und Seeverkehr ausgeweitet.

Das rechtlich bindende Ziel einer Senkung der Nettoemissionen um 90 Prozent bis 2040 gegenüber 1990 bleibt bestehen. Nach dem geänderten Klimagesetz dürfen allerdings bis zu fünf Prozentpunkte davon durch internationale Gutschriften erbracht werden. Damit verschiebt sich ein Teil der erforderlichen Leistung aus der heimischen Emissionsminderung heraus.

„Diese Zahlen sind vollständig mit dem Klimarecht vereinbar.“

So verteidigt Wopke Hoekstra, EU-Kommissar für Klima, Netto-Null und sauberes Wachstum, den Entwurf. Die politische Streitfrage liegt dennoch offen: Ein schwächerer ETS1-Pfad erhöht den Minderungsdruck auf andere Wirtschaftsbereiche, sofern das Gesamtziel unverändert bleiben soll.

Entlastung nur gegen einen Umbauplan

Am deutlichsten fällt das Zugeständnis an jene Branchen aus, die dem CO₂-Grenzausgleich CBAM unterliegen. Ihre kostenlosen Zertifikate sollen bis 2038 fortgeführt werden, statt 2034 auszulaufen. 80 Prozent der Zuteilung wären an einen vom Verwaltungsrat gebilligten europäischen Dekarbonisierungsplan gebunden; die letzten 20 Prozent gäbe es erst nach Abschluss der Investition.

  • Eine beschleunigte Anpassung der Referenzwerte schafft für 2026 bis 2030 zusätzliche Gratiszertifikate im Wert von rund 6 Milliarden Euro.
  • Ein Investitionsschub bis 2030 wird mit 400 Millionen Zertifikaten ausgestattet. Beim Referenzpreis der Kommission entspricht dies etwa 30 Milliarden Euro.
  • Von 2031 an sind weitere 70 Milliarden Euro vorgesehen.
  • Die Mitgliedstaaten müssten mindestens die Hälfte ihrer nationalen ETS-Einnahmen für die industrielle Dekarbonisierung einsetzen.

Die Konstruktion verbindet Entlastung mit Investitionspflichten. Sie verringert jedoch zugleich die Knappheit, aus der das Preissignal des Emissionshandels entsteht. Frauke Thies, Europa-Direktorin von Agora Energiewende, warnt: „Wer das Tempo der Emissionsminderungen früher und stärker als nötig drosselt, gefährdet saubere Investitionen.“ Peter Liese, Europaabgeordneter der Europäischen Volkspartei, hält dagegen: „Klimaschutz, der zu Arbeitslosigkeit führt, ist kein globales Vorbild.“

Luxemburgs Schlüsselvariable bleibt der Kraftstoff

Für Luxemburg liegt die größere Belastungsprobe nicht im ETS1, sondern im getrennten ETS2 für Straßenkraftstoffe, Gebäude und weitere Sektoren. Dessen Start bleibt für 2028 vorgesehen. Luxemburg wird vollständig teilnehmen und zugleich ein ergänzendes Verbrauchsteuerinstrument für Straßenkraftstoffe beibehalten. Rund 20 inländische Kraftstofflieferanten fallen unter das vorgelagerte Abgabesystem.

Die Ausgangslage ist außergewöhnlich: Der Verkehr verursachte 2024 insgesamt 59,1 Prozent der luxemburgischen Emissionen in den Bereichen der EU-Lastenteilung. Nach einer Schätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments entstehen etwa 70 Prozent der Verkehrsemissionen durch Kraftstoff, der an Nichtansässige verkauft wird.

Der nationale CO₂-Preis liegt 2026 bei 45 Euro je Tonne. Wie stark Haushalte und Unternehmen nach Einführung des ETS2 zusätzlich belastet werden, hängt deshalb sowohl vom europäischen Marktpreis und dessen Weitergabe durch die Lieferanten als auch von der künftigen Ausgestaltung der luxemburgischen Verbrauchsteuer ab.

Aufgeschobener Anpassungsdruck im Finanzplatz

Für den Finanzplatz ist die Reform zugleich ein Portfoliosignal. Die Luxemburger Zentralbank stellte fest, dass fast die Hälfte der Unternehmensexponierungen der im Land ansässigen Banken und Investmentfonds auf CO₂-intensive Sektoren entfiel. Eine frühere OECD-Untersuchung bezifferte den Anteil der Bankkredite an Unternehmen mit hohen oder sehr hohen Emissionen auf etwas mehr als 40 Prozent.

Ein langsamerer Übergang kann den unmittelbaren Druck auf Kreditnehmer mindern, den Anpassungsbedarf aber in die Zukunft verschieben. Dann droht eine spätere, abruptere Neubewertung. Noch ist der Kurs nicht beschlossen: Der Kommissionsentwurf benötigt die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates.

Häufig gefragt

Ist die ETS-Reform bereits beschlossen?
Nein. Die Kommission hat den Vorschlag am 17. Juli 2026 präsentiert; Parlament und Rat müssen ihm noch zustimmen.
Ändert sich das EU-Klimaziel für 2040?
Nein. Die Nettoemissionen sollen weiterhin um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis zu fünf Prozentpunkte dürfen jedoch aus internationalen Gutschriften stammen.
Wann beginnt ETS2 in Luxemburg?
Der Start bleibt für 2028 vorgesehen. Rund 20 inländische Kraftstofflieferanten sollen die Abgabepflicht vorgelagert erfüllen.
Warum ist der Straßenverkehr für Luxemburg besonders relevant?
Er verursachte 2024 insgesamt 59,1 Prozent der Emissionen unter der EU-Lastenteilung; etwa 70 Prozent der Verkehrsemissionen werden Kraftstoffverkäufen an Nichtansässige zugerechnet.
Quellen(17)
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