Arbeit und Einkommen
Arbeitslosengeld in Luxemburg: Anspruch, Höhe und ADEM-Antrag
Einwohner registrieren sich zuerst bei der ADEM und stellen danach den Online-Antrag; Grenzgänger beantragen Leistungen im Wohnsitzland.
Von Jonas Thill · · 4 Min. Lesezeit

Nach dem Ende eines Jobs in Luxemburg entscheidet zuerst der Wohnsitz über das Verfahren. Ein Einwohner kann volles Arbeitslosengeld bei der ADEM beantragen. Ein Grenzgänger wendet sich grundsätzlich an die Behörde im Wohnsitzland, auch wenn der letzte Arbeitgeber in Luxemburg saß. Wer die Wege verwechselt, verliert Zeit innerhalb der vierwöchigen Antragsfrist.
Für Einwohner gilt eine feste Reihenfolge: als Arbeitsuchender registrieren, die Vorprüfung und Einladung der ADEM abwarten und danach den authentifizierten MyGuichet-Antrag stellen. Seit 1. Januar 2026 ist der Leistungsantrag ausschließlich online möglich. Bei digitalen Schwierigkeiten bietet die ADEM persönliche Hilfe.
Wer grundsätzlich Anspruch hat
Die reguläre Leistung richtet sich an 16- bis 64-jährige Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Luxemburg, die ihre Stelle unfreiwillig verloren haben, arbeitsfähig sind und dem Arbeitsmarkt für eine zumutbare Beschäftigung zur Verfügung stehen. Eine einvernehmliche Auflösung, eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ohne anerkannten Grund oder eine Entlassung wegen schwerer Verfehlung schließen den normalen Anspruch aus. Für bestimmte gerichtlich angefochtene Fälle gibt es einen engen vorläufigen Weg.
Im Regelfall sind mindestens 182 Beschäftigungstage aus einem oder mehreren Arbeitsverträgen während der zwölf Monate vor dem Jobverlust nötig. Der Zeitraum kann in gesetzlich bestimmten Situationen verlängert werden. Bei einem Vertrag gelten grundsätzlich mindestens 16 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber. Für mehrere Verträge kommen Regeln zu verlorenen Stunden und verbleibendem Einkommen hinzu. Die Guichet-Seite zum Arbeitslosengeld beschreibt diese Verzweigungen.
Wer beim Vertragsende noch krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, erhält die Leistung nicht sofort, weil Arbeitsfähigkeit Voraussetzung ist. Geschäftsführer, leitende Personen oder Inhaber einer Niederlassungsgenehmigung unterliegen besonderen Regeln für Nebentätigkeit und Einkommen und müssen ihre Situation vollständig angeben.
„Ein am 1. Januar 2026 in Kraft getretenes Gesetz schreibt vor, dass Anträge auf Arbeitslosengeld ausschließlich online eingereicht werden.“ — ADEM
Zuerst registrieren, binnen vier Wochen beantragen
Die Registrierung bei der ADEM sollte sofort erfolgen, sobald das Enddatum feststeht. Sie kann online begonnen werden und setzt Verfügbarkeit für den Luxemburger Arbeitsmarkt voraus. Nach Eröffnung der Akte prüft die ADEM anhand der Daten, ob ein Anspruch wahrscheinlich ist. Danach folgt ein Schreiben mit der Einladung zum Antrag im privaten MyGuichet-Bereich.
Der Antrag muss binnen vier Wochen nach dem Jobverlust eingereicht werden. Für die Authentifizierung sind LuxTrust, die Luxemburger eID oder ein kompatibles europäisches eIDAS-Mittel nötig. Die ADEM-Mitteilung von 2026 bestätigt das reine Online-Verfahren. Bereitzuhalten sind ein Banknachweis mit IBAN, Bankname und BIC, der letzte Arbeitsvertrag und gegebenenfalls das Kündigungs- oder Auflösungsschreiben. Für den Satz von 85% ist ein Nachweis zum steuerlich berücksichtigten Kind nötig.
- Sofort bei der ADEM registrieren und Bestätigung behalten.
- Auf die Einladung zum MyGuichet-Antrag achten.
- Den Leistungsantrag binnen vier Wochen abschicken.
- Bank-, Vertrags-, Kündigungs- und Kindernachweise hochladen.
- Krankheit, Reisen, Ausbildung und jede bezahlte Tätigkeit melden.
Höhe und Bezugsdauer
Die Standardleistung beträgt 80% des anrechenbaren früheren Bruttolohns. 85% gelten für Personen mit mindestens einem Kind, für das eine Steuerermäßigung gewährt wird. Grundlage sind normalerweise die letzten drei Bruttomonate vor dem Jobverlust; unter Voraussetzungen kann der Zeitraum auf sechs Monate steigen. Regelmäßige Zuschläge und Krankengeld können einfließen, Überstundenvergütung, Gratifikationen und Auslagenersatz nicht.
Der Prozentsatz ist nicht gleich dem ausgezahlten Nettobetrag. Steuern und Sozialbeiträge werden abgezogen, jedes Arbeitseinkommen ist zu melden und eine Obergrenze gilt. Zunächst liegt sie beim 2,5-Fachen des sozialen Mindestlohns für Unqualifizierte. Nach mehr als 182 Bezugstagen in einem Jahr sinkt sie auf das Zweifache. Wegen der Indexierung ist eine persönliche aktuelle Berechnung besser als ein fixer Eurobetrag.
Die Dauer entspricht grundsätzlich den vollen Beschäftigungsmonaten im Referenzzeitraum. Acht anrechenbare Arbeitsmonate führen normalerweise zu acht Leistungsmonaten. Die übliche Höchstdauer beträgt zwölf Monate. Verlängerungen sind bei bestimmten Alters-, Invaliditäts-, Beschäftigungsmaßnahmen- und langen Versicherungsverläufen möglich. Zusätzliche Arbeitstage nach einem vollen Monat können nach der amtlichen Regel einen weiteren Leistungsmonat ergeben.
Pflichten und Grenzgänger
Der Anspruch bleibt nur bestehen, wenn der Arbeitsuchende registriert, erreichbar, verfügbar und bei Terminen anwesend ist. Ein zumutbarer Job oder eine Maßnahme darf nicht ohne Grund abgelehnt werden. Krankheit braucht ein Attest. Reise oder persönliche Abwesenheit erfordern eine vorherige Befreiung, höchstens 25 Arbeitstage pro Jahr. Schulung, Zeitarbeit und jedes regelmäßige oder gelegentliche Einkommen werden gemeldet. Wiederholte Verstöße können Zahlungen stoppen.
Ein ehemaliger Grenzgänger erhält die Leistung nicht in Luxemburg. Der letzte Arbeitgeber füllt die Bescheinigung über das Ende des Arbeitsverhältnisses aus; die ADEM veranlasst anhand dessen die U1-Information für die zuständige Stelle in Frankreich, Belgien oder Deutschland. Höhe und Dauer folgen dem Recht des Wohnsitzlands. Parallel kann sich die Person bei der ADEM für die Suche nach einer neuen Luxemburger Stelle registrieren. Der ADEM-Leitfaden für Grenzgänger erklärt die Aufteilung.
Häufig gefragt
- Wie beantragt man 2026 Arbeitslosengeld in Luxemburg?
- Zuerst erfolgt die Registrierung bei der ADEM. Bei voraussichtlichem Anspruch lädt sie zum authentifizierten Online-Antrag im privaten MyGuichet-Bereich ein.
- Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
- Es beträgt grundsätzlich 80% des anrechenbaren früheren Bruttolohns oder 85% mit einem steuerlich berücksichtigten Kind, vorbehaltlich Abzügen und Obergrenzen.
- Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
- Normalerweise so viele volle Monate wie im Referenzzeitraum gearbeitet wurde, regulär höchstens zwölf Monate, mit möglichen gesetzlichen Verlängerungen.
- Beantragt ein Grenzgänger bei der ADEM?
- Die Leistung wird grundsätzlich im Wohnsitzland beantragt. Die ADEM unterstützt den U1-Austausch und kann bei der Luxemburger Jobsuche helfen.



