Luxemburgische Nationalität
Luxemburgische Staatsbürgerschaft: Voraussetzungen der Einbürgerung
Der reguläre Weg verlangt fünf Jahre legalen Aufenthalt, Sprachnachweis und staatsbürgerliche Kenntnisse sowie einen persönlichen Antrag bei der Gemeinde.
Von Léa Hoffmann · · 4 Min. Lesezeit

Für die luxemburgische Staatsbürgerschaft gibt es keine einzige Checkliste, die auf alle Bewerber passt. Das Gesetz unterscheidet Einbürgerung, Option und Wiedereinbürgerung. Welcher Weg richtig ist, hängt unter anderem von Wohnsitz, Familiengeschichte, Ehe und persönlicher Situation ab. Dieser Leitfaden behandelt die reguläre Einbürgerung für Erwachsene.
Ausgangspunkt ist das offizielle Einbürgerungsverfahren auf Guichet.lu. Die Gemeinde nimmt den Antrag entgegen; geprüft und entschieden wird er vom Justizministerium. Vor dem Bestellen kostenpflichtiger Urkunden sollte die Wohngemeinde die aktuelle persönliche Liste bestätigen.
Das Verfahren verleiht alle zivilen und politischen Rechte, die mit der luxemburgischen Staatsangehörigkeit verbunden sind. Es wirkt jedoch nur für die Zukunft. Antragsteller sollten außerdem die Regeln ihres bisherigen Staats prüfen: Luxemburg erlaubt mehrere Staatsangehörigkeiten, doch ein anderer Staat kann eigene Vorschriften über Verlust, Beibehaltung oder Meldepflichten haben. Diese ausländischen Folgen beurteilt die luxemburgische Gemeinde nicht. Im Zweifel ist deshalb zusätzlich die Botschaft oder zuständige Behörde des bisherigen Staats zu fragen.
Die drei zentralen Voraussetzungen
Erwachsene müssen normalerweise seit mindestens fünf Jahren legal in Luxemburg wohnen. Das letzte Jahr unmittelbar vor dem Antrag muss ununterbrochen sein. Frühere rechtmäßige Aufenthaltszeiten können zur Gesamtdauer gehören, auch wenn sie nicht direkt aufeinanderfolgten. Die eigene Melderegisterhistorie sollte dennoch vorab geprüft werden.
Zweitens sind Kenntnisse der gesprochenen luxemburgischen Sprache nachzuweisen. Dafür dient das Zertifikat des Sproochentests. Die Prüfung des INLL besteht aus mündlichem Ausdruck auf Niveau A2 und Hörverstehen auf Niveau B1. Der mündliche Teil umfasst ein kurzes Gespräch und die Beschreibung einer Bildvorlage. Beim Hörteil werden Alltagssituationen und sendungsähnliche Beiträge geprüft. Unter der offiziellen Bewertungsregel kann ein schwächeres mündliches Ergebnis durch das Hörverstehen ausgeglichen werden.
Drittens ist staatsbürgerliches Wissen erforderlich. Das Zertifikat Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg erhält man durch Teilnahme an einem kostenlosen 24-stündigen Kurs oder durch Bestehen der Prüfung. Behandelt werden Grundrechte, staatliche und kommunale Institutionen, die Geschichte Luxemburgs und die europäische Integration. Die amtliche Seite zu den Voraussetzungen erläutert Module und begrenzte Befreiungen.
„Die Einbürgerung steht allen Volljährigen offen, sofern sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Luxemburg wohnen.“ — Guichet.lu
Diese Unterlagen gehören in die Vorbereitung
Der Antrag wird persönlich beim Standesbeamten der Wohngemeinde gestellt und dort unterschrieben; eine Unterschrift durch Vollmacht ist ausgeschlossen. Zur Grundliste gehören eine vollständige Geburtsurkunde, eine Kopie des gültigen Passes, der lückenlos ausgefüllte und unterschriebene biografische Fragebogen sowie die Bescheinigungen über Sproochentest und Vivre ensemble.
Hinzu kommen ausländische Strafregisterauszüge oder gleichwertige Dokumente. Sie betreffen Staaten, deren Staatsangehörigkeit der Bewerber besitzt oder besaß, sowie grundsätzlich Länder, in denen er ab dem 18. Lebensjahr während der 15 Jahre vor dem Antrag gewohnt hat. Welche Nachweise konkret erforderlich sind, ergibt sich aus dem Lebenslauf. Vor der Bestellung sollte die Gemeinde Format und Gültigkeit bestätigen.
Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch, Englisch oder Luxemburgisch verfasst sind, brauchen eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer oder eine ausländische Behörde. Bei minderjährigen Kindern oder besonderen familiären Verhältnissen kommen weitere Urkunden hinzu. Auch das Ministerium kann ergänzende Belege verlangen.
- Aufenthaltszeiten und persönliche Checkliste bei der Gemeinde bestätigen.
- Sproochentest früh buchen und Bescheinigung aufbewahren.
- Vivre-ensemble-Kurs oder Prüfung abschließen.
- Staatsangehörigkeiten und Wohnländer für Strafregisterauszüge erfassen.
- Erforderliche beglaubigte Übersetzungen organisieren.
Kosten, Frist und mögliche Ablehnung
Das Einbürgerungsverfahren selbst ist kostenlos. Kosten können trotzdem für ausländische Registerauszüge, Zivilstandsurkunden und Übersetzungen entstehen. Die Anmeldung zum Sproochentest kostet laut offizieller Seite 75 Euro; unter bestimmten Bedingungen ist nach Einreichung des Nationalitätsantrags eine Erstattung möglich.
Ist die Akte unvollständig, fordert der Standesbeamte fehlende Dokumente an. Werden sie nicht innerhalb von drei Monaten nachgereicht, wird der Antrag nicht berücksichtigt. Nach der Einreichung muss der Justizminister innerhalb von acht Monaten zustimmen oder ablehnen. Bei laufenden Strafverfahren kann die Prüfung ausgesetzt werden.
Ein guter Leumund ist gesetzliche Bedingung. Falsche Angaben, verschwiegene Informationen oder Betrug können zur Ablehnung führen. Bestimmte Freiheits- und Bewährungsstrafen schließen eine Einbürgerung nach den auf Guichet beschriebenen Schwellenwerten aus. Bei Vorstrafen ist individuelle Rechtsberatung sinnvoll.
Option oder Wiedereinbürgerung prüfen
Die Option gilt für gesetzlich definierte Fallgruppen, etwa bestimmte Personen mit luxemburgischen Familienbezügen, Ehepartner, Eltern luxemburgischer Minderjähriger, jung Zugezogene oder Langzeitbewohner. Die Wiedereinbürgerung betrifft frühere Luxemburger. Für diese Wege gelten andere Voraussetzungen.
Das Justizministerium bündelt alle drei Verfahren. Daher lautet die beste Reihenfolge: zuerst den Rechtsweg bestimmen, dann die Voraussetzungen bestätigen und erst danach Urkunden und Übersetzungen bestellen. So wird vermieden, dass ein formal sorgfältiger Antrag nach dem falschen Verfahren vorbereitet wird.
Häufig gefragt
- Wie lange muss man für die Einbürgerung in Luxemburg wohnen?
- Grundsätzlich sind fünf Jahre legaler Aufenthalt erforderlich; das letzte Jahr unmittelbar vor dem Antrag muss ununterbrochen sein.
- Welches Sprachniveau braucht man?
- Der Sproochentest bewertet mündlichen Ausdruck auf Niveau A2 und Hörverstehen auf Niveau B1.
- Wie lange dauert die Einbürgerung?
- Der Justizminister entscheidet grundsätzlich innerhalb von acht Monaten ab Einreichung; in bestimmten Fällen kann das Verfahren ausgesetzt werden.
- Ist die Einbürgerung kostenlos?
- Das Verfahren selbst ist kostenlos, doch Urkunden, Übersetzungen und die Anmeldung zum Sproochentest können Kosten verursachen.

