Umzug nach Luxemburg
Wohnsitz in Luxemburg anmelden: Fristen und Unterlagen bei der Gemeinde
Neuankömmlinge melden sich beim Bevölkerungsbüro ihrer Gemeinde an; Frist und Folgeschritte richten sich nach Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit.
Von Tom Schmit · · 4 Min. Lesezeit

Wer nach Luxemburg zieht, meldet seinen gewöhnlichen Wohnsitz beim Bevölkerungsbüro der zuständigen Gemeinde an. Für die Einreise aus dem Ausland gilt grundsätzlich eine Frist von acht Tagen. Drittstaatsangehörige, die keine Familienangehörigen eines EU-Bürgers sind, sollten innerhalb von drei Tagen handeln: Guichet nennt drei Tage, die Stadt Luxemburg für ihr örtliches Verfahren drei Werktage. Am sichersten ist es, die Gemeinde vorab zu kontaktieren und die strengere Frist einzuhalten.
Wo und bis wann muss der Wohnsitz angemeldet werden?
Zuständig ist das bureau de la population der Gemeinde, in der die neue Wohnung tatsächlich liegt. Mit der Ankunftserklärung wird die Adresse im kommunalen Register und im Nationalen Register natürlicher Personen, dem RNPP, erfasst. Diese Adressmeldung ist keine Einwanderungsgenehmigung. Sie ersetzt weder Visum noch vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, Anmeldebescheinigung für EU-Bürger oder Aufenthaltstitel.
- EU-, EWR- und Schweizer Bürger: Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten erfolgt die Ankunftserklärung binnen acht Tagen; die Anmeldebescheinigung wird innerhalb von 90 Tagen bei der Gemeinde abgeschlossen.
- Drittstaatsangehörige ohne EU-Familienstatus: Die Ankunft muss binnen drei Tagen erklärt werden. Sie sollten nicht bis zum Ende der allgemeinen Acht-Tage-Frist warten.
- Drittstaatsangehörige als Familienmitglieder eines EU-Bürgers: Für sie gilt ein eigenes Aufenthaltsverfahren. Die Gemeinde erklärt, welches Formular und welche Familiennachweise erforderlich sind.
- Umzug innerhalb Luxemburgs: Die neue Adresse ist binnen acht Tagen nach Bezug zu melden. Beim Wechsel in eine andere Gemeinde übernimmt die neue Gemeinde die Abmeldung im alten Register.
Die erste Anmeldung nach einem Zuzug aus dem Ausland wird grundsätzlich direkt mit der Gemeinde erledigt. MyGuichet bietet ein authentifiziertes Verfahren für Änderungen des gewöhnlichen Wohnsitzes, insbesondere bei Umzügen innerhalb des Landes. Neuankömmlinge sollten aber nicht annehmen, dass ein Online-Formular den ersten Gang zur Gemeinde ersetzt. Öffnungszeiten, Terminregeln und Einreichungswege unterscheiden sich.
„Jede Person, die innerhalb Luxemburgs an einen anderen Wohnort zieht, muss bei der neuen Wohngemeinde eine Ankunftserklärung abgeben.“ — Guichet.lu
Welche Unterlagen verlangt die Gemeinde?
Jede anzumeldende Person braucht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei einer ersten Eintragung sind gegebenenfalls Unterlagen zum Familienstand vorzulegen: Familienbuch, Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und bei Bedarf Scheidungsnachweise. Die Gemeinde darf zusätzliche Belege verlangen; deshalb sollte ihre aktuelle Checkliste vor dem Termin eingeholt werden.
Die veröffentlichte Liste der Stadt Luxemburg zeigt typische Adressnachweise. Genannt werden Mietvertrag, eine aktuelle Strom- oder Wasserrechnung, eine aktuelle Festnetzrechnung, ein anderes behördliches Dokument oder eine vom Eigentümer beziehungsweise Mieter unterschriebene Unterkunftsbescheinigung. Diese Liste ist eine nützliche Vorbereitung, aber nicht automatisch für jede Gemeinde vollständig.
- gültiger Ausweis oder Reisepass für jede anzumeldende Person;
- Mietvertrag, Kaufurkunde, Versorgungsbeleg oder Unterkunftsbescheinigung nach Vorgabe der Gemeinde;
- Urkunden zu Ehe, Partnerschaft, Geburt oder Scheidung, soweit sie den Familienstand belegen;
- bei Drittstaatsangehörigen die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung im Original, ein erforderliches Visum und einschlägige Aufenthaltsdokumente;
- eine amtliche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, wenn Unterlagen nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch ausgestellt sind.
Originale sollten mitgebracht werden, wenn die Gemeinde sie verlangt. Abweichende Schreibweisen in Pass, Geburtsurkunde und Mietvertrag können die Eintragung verzögern. Namen, Geburtsdaten und die vollständige Adresse sollten deshalb vor dem Termin übereinstimmend geprüft werden.
Was folgt für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige?
EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die länger als 90 Tage bleiben, beantragen innerhalb von drei Monaten eine Anmeldebescheinigung bei der Wohngemeinde. Die Nachweise hängen vom Status ab. Arbeitnehmer legen einen luxemburgischen Arbeitsvertrag oder eine Einstellungszusage vor. Selbstständige verwenden die einschlägige Niederlassungs- oder Berufsgenehmigung. Studierende brauchen Immatrikulation, ausreichende Mittel und Krankenversicherung; Nichterwerbstätige weisen ausreichende Mittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz nach.
Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen setzen das vor der Einreise genehmigte Verfahren fort. Bei der Gemeinde werden die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung im Original, der gültige Reisepass und gegebenenfalls das Visum vorgelegt. Anschließend muss innerhalb von 90 Tagen der Aufenthaltstitel für die genehmigte Kategorie beantragt werden, etwa als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Student. Adressmeldung und Aufenthaltstitel sind aufeinanderfolgende, aber unterschiedliche Schritte.
Was bringt die Eintragung ins RNPP?
Nach der Anmeldung kann die Gemeinde eine Wohnsitzbescheinigung ausstellen. Die normale Bescheinigung bestätigt die gesetzliche Adresse; eine erweiterte Fassung kann Ehepartner, eingetragenen Partner und Kinder aufführen, die denselben gewöhnlichen Wohnsitz haben. Im privaten MyGuichet-Bereich ist die elektronische Erstellung kostenlos, während die Gemeinde eine Kanzleigebühr verlangen kann. Behörden erwarten häufig ein Dokument, das weniger als drei Monate alt ist.
Staatliche Stellen werden im Grundsatz über das RNPP über eine Adressänderung informiert. Guichet empfiehlt dennoch, regelmäßig genutzte Organisationen selbst zu benachrichtigen. Eine neue Steuerkarte ist dem Arbeitgeber weiterzugeben. Bei einem in Luxemburg zugelassenen Fahrzeug muss die Adresse auf der Zulassungsbescheinigung binnen eines Monats bei der SNCA aktualisiert werden. Auch Bank, Versicherung, Schule, Arzt und Versorger benötigen die korrekte Kontaktadresse.
Häufig gefragt
- Wie lange habe ich für die Anmeldung in Luxemburg?
- Grundsätzlich acht Tage. Drittstaatsangehörige ohne EU-Familienstatus sollten innerhalb von drei Tagen handeln und das örtliche Verfahren mit der Gemeinde bestätigen.
- Kann die erste Anmeldung vollständig über MyGuichet erfolgen?
- Der nationale Leitfaden verweist Neuankömmlinge aus dem Ausland an die Gemeinde. MyGuichet bietet ein authentifiziertes Verfahren für Wohnsitzänderungen; die Gemeinde bestätigt, ob es im Einzelfall nutzbar ist.
- Was gilt als Adressnachweis?
- Je nach Gemeinde kommen Mietvertrag, Kaufurkunde, aktuelle Versorgungsrechnung, behördliches Dokument oder eine unterschriebene Unterkunftsbescheinigung infrage.
- Ist die Anmeldung bereits ein Aufenthaltstitel?
- Nein. Sie erfasst die Adresse. Ausländische Bewohner müssen zusätzlich das zu ihrem Status passende EU- oder Drittstaatsverfahren abschließen.
Quellen(4)
- 1Declaring a move to a new commune of residenceGuichet.lu · guichet.public.lu
- 2Staying and/or working in Luxembourg for more than 90 days as an EU citizenGuichet.lu · guichet.public.lu
- 3Declaring your residence – arrival, change of address and departureCity of Luxembourg · vdl.lu
- 4Residence certificateGuichet.lu · guichet.public.lu
