EU-Steuerpolitik

EU-Steuerpaket stößt in Luxemburg auf verhaltene Resonanz

Die EU-Kommission verspricht bis zu acht Milliarden Euro Ersparnis pro Jahr. Doch das Kernstück – das Ende der Quellensteuer – greift erst in acht Jahren. In Luxemburg bleibt die Begeisterung aus.

Von Marc Weber · · 4 Min. Lesezeit

Moderne Glas-und-Stahl-Bürotürme des Finanzviertels auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg-Stadt, im Hintergrund die goldbronzenen Zwillingstürme des Europäischen Gerichtshofs.
Das Finanzviertel auf dem Kirchberg in Luxemburg-Stadt mit den goldbronzenen Türmen des Europäischen Gerichtshofs im Hintergrund. Illustrative, KI-generierte Darstellung. Illustration: KI-generiert — Status

Als „größte und ehrgeizigste" Steuerreform seit Jahren hat ein EU-Beamter das Vorhaben bezeichnet. In Luxemburg, dessen Wohlstand stärker als anderswo davon abhängt, wie die Europäische Union Unternehmen besteuert, klang das Echo am Mittwoch deutlich nüchterner als die Brüsseler Ankündigung.

Die Europäische Kommission stellte am 24. Juni ein zweiteiliges Paket zur Steuervereinfachung vor, das Unternehmen nach eigener Schätzung bis zu acht Milliarden Euro (rund 9,1 Milliarden Dollar) pro Jahr an Befolgungs- und Verwaltungskosten ersparen könnte – allerdings nur, wenn alle 27 Mitgliedstaaten es annehmen. Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis warb für den Vorstoß als Wettbewerbsmaßnahme: Er würde Europa „zu einem attraktiveren und einfacheren Ort zum Investieren, Innovieren und Wirtschaften" machen.

Zwei Säulen, ein Versprechen

Das Paket ruht auf zwei Pfeilern. Der erste, ein „Steuer-Omnibus", ändert sechs EU-Richtlinien zur direkten Besteuerung gleichzeitig – darunter die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD), die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie die Fusionsrichtlinie. Der zweite fasst die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) neu und gießt neun sich überschneidende Berichtspflichten in einen einzigen Text.

Herzstück ist die letztliche Abschaffung der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen – eine alte Reibungsstelle im Binnenmarkt. Auf diesen Posten entfallen nach Angaben der Kommission rund 5,3 Milliarden Euro der versprochenen Ersparnis, weitere etwa 3,3 Milliarden sollen aus schlankeren Berichtspflichten kommen. In einem ersten Schritt soll die Befreiung unabhängig von der Höhe der Beteiligung gelten, die die Unternehmen verbindet. Zu den weiteren Maßnahmen zählen:

  • ein EU-weiter Freibetrag für Forschung und Entwicklung, der die volle Abzugsfähigkeit förderfähiger F&E-Ausgaben erlaubt;
  • eine Ausnahme für Konzerne, die bereits unter die globale Mindeststeuer von 15 Prozent (Säule zwei der OECD) fallen, von den überlappenden Hinzurechnungsregeln der ATAD, ergänzt um eine Befreiung für kleine und mittlere Unternehmen;
  • höhere Meldeschwellen für Online-Plattformen, die nach Schätzung der Kommission mehr als zehn Millionen private Verkäufer von Pflichten entlasten würden;
  • der Wegfall bestimmter Meldepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen bei Großunternehmen, die der Mindeststeuer ohnehin unterliegen.

All dies ordnet die Kommission einem Ziel unter: den Melde- und Verwaltungsaufwand bis 2029 um 25 Prozent insgesamt und um 35 Prozent für KMU zu senken.

Warum der Jubel ausbleibt

Für Luxemburg ist Steuerpolitik der wichtigste Wettbewerbshebel. Der überdimensionierte Finanzsektor – Europas größter Standort für Investmentfonds – trägt die Volkswirtschaft, und das Großherzogtum argumentiert seit Jahren, das kumulierte Gewicht der EU- und OECD-Regeln gegen Steuervermeidung habe die Befolgungskosten für grenzüberschreitende Geschäfte in die Höhe getrieben. Ein Paket, das acht Milliarden Euro Entlastung verspricht, müsste auf dem Kirchberg also eigentlich willkommen sein.

Das Problem liegt in Zeitpunkt und Ehrgeiz. Der Quellensteuer-Gewinn – jener Teil, der einem Drehkreuz für grenzüberschreitende Kapitalerträge am meisten bedeutet – würde erst acht Jahre nach der förmlichen Annahme durch die Mitgliedstaaten wirksam. Diese Annahme wiederum verlangt Einstimmigkeit aller 27 Regierungen, von denen rund die Hälfte solche Steuern noch erhebt und auf die Einnahmen angewiesen ist. Der mit Abstand größte Vorteil ist damit zugleich fern und alles andere als sicher.

Europa braucht einfachere Regeln, um bessere Ergebnisse zu erzielen.

So fasste es die Kommission in Dombrovskis' Worten. Die Steuerberater gaben sich zurückhaltender. Das EU Tax Centre von KPMG begrüßte zwar die Stoßrichtung, hatte aber auf eine ehrgeizigere und ganzheitlichere Reform gedrungen, die die Befolgungslast der Säule zwei frontal angeht statt nur an ihren Rändern. Das Paket strafft die Berichtspflichten und beseitigt manche Doppelung, doch die eigentliche Last, die den Klagen zugrunde liegt, nimmt es nicht.

Was unangetastet bleibt

Entscheidend ist: Der Plan harmonisiert weder Bemessungsgrundlagen noch Steuersätze und bringt eine gemeinsame EU-Bemessungsgrundlage nicht voran. Er bestätigt zudem das stille Beerdigen der umstritteneren Vorhaben – der „Unshell"-Richtlinie gegen Briefkastenfirmen, der Entlastung der Eigenkapital-Fremdkapital-Schieflage namens DEBRA sowie einer eigenständigen Verrechnungspreis-Richtlinie. Für Luxemburgs Berater ist dieser Rückzug eher gemischter Segen als Niederlage.

Die Luxemburger Praxis von Baker McKenzie formulierte es im Leitfaden Chambers International Tax 2026 so: „Der Rückzug bestimmter Vorschläge verringert die kurzfristige Unsicherheit über große neue Regelungen auf EU-Ebene." Im Finanzplatz liest man daraus: Brüssel hat gezieltes Aufräumen der mutigen Vereinfachung vorgezogen, auf die die Branche gehofft hatte – weniger beunruhigende neue Regime am Horizont, aber kein entschiedener Schnitt beim täglichen Befolgungsaufwand.

Die Kritik kommt auch von der anderen Flanke. Kämpfer für Steuergerechtigkeit und die Grünen warnten, Deregulierung als „Vereinfachung" zu verkleiden, drohe mühsam errungene Regeln gegen Steuervermeidung und für Transparenz auszuhöhlen – eine Erinnerung daran, dass jedes Zugeständnis an Luxemburg ein Parlament passieren muss, das einen Unterbietungswettlauf fürchtet.

Die Vorschläge treten nun in einen wohl langen Weg durch den Rat ein, wo die Einstimmigkeit jeder Hauptstadt ein Vetorecht gibt. Für Luxemburg lautet das vorläufige Urteil: Die EU hat sich für schrittweise Entlastung statt für den strukturellen Neustart entschieden, den ihr Finanzplatz wollte – ein Schritt in die richtige Richtung, auf einem Zeitplan, der nicht in Monaten, sondern in Jahren gemessen wird.

Häufig gefragt

Wie viel will die EU-Kommission mit dem Steuerpaket einsparen?
Die Kommission schätzt die jährlichen Einsparungen bei Befolgungs- und Verwaltungskosten auf bis zu acht Milliarden Euro (rund 9,1 Milliarden Dollar). Davon entfallen etwa 5,3 Milliarden auf den Wegfall der innergemeinschaftlichen Quellensteuer und rund 3,3 Milliarden auf schlankere Berichtspflichten. Die Ersparnis tritt aber nur ein, wenn alle 27 Mitgliedstaaten zustimmen.
Warum reagiert Luxemburg verhalten auf die Reform?
Der für den Finanzplatz wichtigste Vorteil – die Abschaffung der grenzüberschreitenden Quellensteuer – würde erst acht Jahre nach einer einstimmigen Annahme durch alle 27 Staaten wirksam. Rund die Hälfte der Mitgliedstaaten erhebt solche Steuern noch und ist auf die Einnahmen angewiesen. Zudem bleibt die substanzielle Befolgungslast aus Säule zwei und den Berichtspflichten bestehen.
Welche Vorhaben verfolgt die EU nicht weiter?
Das Paket harmonisiert weder Bemessungsgrundlagen noch Steuersätze. Außerdem bestätigt es das Aus für die 'Unshell'-Richtlinie gegen Briefkastenfirmen, für die Eigen-/Fremdkapital-Entlastung DEBRA und für eine eigenständige Verrechnungspreis-Richtlinie.
Quellen(8)
  1. 1EU tax reform promises €8bn in savings, but shell companies untouchedEUobserver · euobserver.com
  2. 2EU unveils tax reform to cut business costs by $9.1 billionReuters (via Investing.com) · za.investing.com
  3. 3European Commission Proposes Overhaul of EU Tax Rules for BusinessesBloomberg · bloomberg.com
  4. 4European Commission fine-tuning simplification package on direct taxation of EU businessesAgence Europe · agenceurope.eu
  5. 5Euro Tax Flash 577 — Tax Omnibus public consultationKPMG EU Tax Centre · kpmg.com
  6. 6International Tax 2026 — Luxembourg (Trends and Developments)Chambers and Partners / Baker McKenzie Luxembourg · practiceguides.chambers.com
  7. 7Tax Omnibus I — Simplifying EU corporate taxation for 2026BSP (Bonn Steichen & Partners) · bsp.lu
  8. 8Taxation: Call for evidence on simplifying EU rules on direct taxationEuropean Commission — Taxation and Customs Union · taxation-customs.ec.europa.eu

navigierenöffnenescschließen