EU-Standort Luxemburg

Hohe Wohnkosten: EU-Institutionen in Luxemburg finden kaum Personal

Wer für die EU nach Luxemburg geht, verdient wie in Brüssel – zahlt aber mehr fürs Wohnen. Die Personalvertretungen warnen vor wachsenden Lücken; eine neue Zulage von 500 Euro ändere daran wenig.

Von Léa Hoffmann · · 4 Min. Lesezeit

Die goldfarbenen Zwillingstürme des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg-Stadt, davor EU-Flaggen
Die goldfarbenen Zwillingstürme des Gerichtshofs der Europäischen Union auf dem Kirchberg, davor wehende EU-Flaggen. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Seit mehr als siebzig Jahren beherbergt das Großherzogtum Institutionen der Europäischen Union – und doch fällt es Luxemburg zunehmend schwer, Europas Beamtinnen und Beamte tatsächlich zum Umzug zu bewegen. Personalvertretungen, eine offizielle Studie und die internen Zahlen der Institutionen selbst zeichnen dasselbe Bild: Stellen am Standort Luxemburg lassen sich immer schwerer besetzen, ein wachsender Teil wird mit Zeit- oder Vertragsbediensteten gefüllt, und wer doch zusagt, pendelt häufig aus günstigeren Wohnorten jenseits der Grenze ein.

Was nach einer rein europäischen Personalfrage klingt, ist auch eine luxemburgische. Die in Luxemburg ansässigen EU-Einrichtungen – der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Investitionsbank, der Europäische Rechnungshof, große Teile der Europäischen Kommission, das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments sowie jüngere Zugänge wie die Europäische Staatsanwaltschaft – beschäftigen zusammen mehr als 14.000 Menschen, so die luxemburgische Regierung und ein Bericht von Delano. Diese Gehaltssumme und der Status als EU-Hauptstadt tragen einen Teil der Volkswirtschaft und des Selbstverständnisses des Landes. Ein Rekrutierungsproblem der Institutionen ist damit zugleich ein Problem Luxemburgs.

Dasselbe Gehalt, eine viel größere Rechnung

Im Kern des Ärgers steht eine Eigenheit des EU-Besoldungssystems. Wer nach Luxemburg entsandt wird, bezieht exakt dasselbe Grundgehalt wie eine Kollegin in Brüssel – denn Luxemburg ist als einziger Dienstort der Union vom sogenannten Berichtigungskoeffizienten ausgenommen, der die Bezüge andernorts an die örtlichen Lebenshaltungskosten anpasst (Artikel 64 des Beamtenstatuts). Das Ergebnis, so die Gewerkschaften: Dasselbe Gehalt kauft in einer der teuersten Städte Europas einen merklich niedrigeren Lebensstandard.

Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie des Beratungshauses AIRINC, am 24. Oktober 2019 veröffentlicht, unterlegte die Lücke mit Zahlen: Die Lebenshaltungskosten für das Personal lagen in Luxemburg rund 10,5 Prozent höher als in Brüssel – ein Unterschied, der ganz überwiegend auf das Wohnen zurückgeht (Wohnungsindex 152,4 gegenüber 100 in Brüssel). Die Gewerkschaft Union Syndicale Luxembourg nennt den Ausschluss einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung.

Das ist erstens eine Ungerechtigkeit und zweitens ein schwerwiegendes Handicap für die Attraktivität des Standorts Luxemburg.

Vakanzen, Vertragsbedienstete und der Weg über die Grenze

Die Folgen seien in der Belegschaft sichtbar, sagen die Personalvertretungen. Die Gewerkschaft Union for Unity und der Verband Generation 2004 berichten von steigenden Vakanzquoten, einer wachsenden Abhängigkeit von Vertrags- und Zeitbediensteten anstelle fest angestellter Beamter sowie von einem stetigen Schwund der Stellen, die fest in Luxemburg verankert sind. Ihrer Schätzung nach pendelt inzwischen etwa jeder dritte Kommissionsbedienstete in Luxemburg über die Grenze aus Deutschland, Frankreich oder Belgien ein, wo die Mieten niedriger ausfallen.

Die Lage schlägt sich gelegentlich in offiziellen Entscheidungen nieder. Generation 2004 verweist darauf, dass die Gesundheitsgeneraldirektion der Kommission, DG Santé, im Januar 2021 ausnahmsweise Luxemburger Stellen von jedem beliebigen Kommissionsstandort aus besetzen durfte – wegen Rekrutierungsschwierigkeiten. Es war ein stilles Eingeständnis, dass der Standort schwer zu besetzen ist. Neben dem Wohnen führen die Vertretungen auch Schulangebote, berufliches Fortkommen, Mobilität und ein Gefühl der Abgeschiedenheit als Gründe an, weshalb Kolleginnen und Kollegen vor einem Umzug oder einem Verbleib zögern.

500 Euro Zulage – und warum sie dem Personal nicht reicht

Nach Jahren des Drängens einigten sich die Institutionen auf eine spezifische Wohnzulage für Luxemburg. Ihre Bedingungen sind eng gefasst:

  • Höhe: höchstens 500 Euro im Monat für die untersten Besoldungsgruppen, abnehmend bis auf 352 Euro für die höchsten.
  • Anspruch: Beamte sowie Zeit- und Vertragsbedienstete im aktiven Dienst, deren Grundgehalt unterhalb der Besoldungsgruppe AD/AST 5, Dienstaltersstufe 5 liegt und die zugleich in Luxemburg wohnen und arbeiten.
  • Dauer: bis zu vier Jahre, zusammenhängend oder nicht, nicht verlängerbar.
  • Budget: rund 10 Millionen Euro pro Jahr über die Institutionen hinweg.

Auf den Gehaltsabrechnungen taucht die Zahlung seit Juli 2025 unter dem Kürzel „LUX“ auf. Die Gewerkschaften hatten jedoch ungefähr das Doppelte verlangt – etwa 1.000 Euro – ausgehend von der durchschnittlichen Mietdifferenz zwischen Brüssel und Luxemburg, und sie zweifeln offen daran, dass die Maßnahme die Rechnung eines möglichen Bewerbers verändert. Generation 2004 tut sie als „kurzfristige, vorübergehende und unvollkommene ‚Notlösung‘ für ein seit Langem bestehendes Problem“ ab und meint, sie werde für Anwerbung und Bindung von Personal wenig bewirken.

Was Luxemburg und die Institutionen unternehmen

Die Institutionen ignorieren das Thema nicht. Im März 2022 verabschiedete die örtliche Verwaltung der Kommission einen Zwölf-Punkte-Plan, um die „Attraktivität“ des Standorts Luxemburg zu steigern – von standortspezifischen Auswahlverfahren und einer gemeinsamen Stellenplattform bis hin zu Hilfen bei vorübergehenden Unterkünften und Arbeit für mitziehende Partner. Zwei Jahre später aber beklagten die Personalvertretungen, es gebe für vieles davon „nichts Konkretes vorzuweisen“; mehrere Maßnahmen seien ins Stocken geraten oder lediglich neu formuliert worden.

Die luxemburgische Regierung wiederum hat bei der Kommission wegen der Gehaltslücke vorgesprochen und die Kostenstudie von 2019 dem auswärtigen Ausschuss des Parlaments vorgelegt. Doch ihr Einfluss ist begrenzt: Nach den Regeln der EU sind Änderungen bei der Besoldung Sache der Kommission, nicht des Gastlandes. Yves Cruchten, LSAP-Abgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses, brachte es so auf den Punkt: „Luxemburg hat nicht viel zu sagen, denn die Initiative liegt bei der Kommission.“

Vorerst nimmt das Großherzogtum weiter Institutionen auf, während es die bestehenden kaum mit Personal füllen kann – die Europäische Staatsanwaltschaft und das Supercomputing-Gemeinschaftsunternehmen EuroHPC zählen zu den jüngsten Ankömmlingen auf dem Kirchberg. Ob die Menschen, die sie führen sollen, zum Leben dort zu überzeugen sind, bleibt nach dem eigenen Eingeständnis der Institutionen eine offene Frage.

Häufig gefragt

Warum verdienen EU-Beamte in Luxemburg trotz höherer Kosten nicht mehr?
Luxemburg ist als einziger Dienstort der Union vom sogenannten Berichtigungskoeffizienten ausgenommen, der die Bezüge andernorts an die örtlichen Lebenshaltungskosten anpasst (Artikel 64 des Beamtenstatuts). Wer dorthin entsandt wird, erhält daher dasselbe Grundgehalt wie in Brüssel.
Wie hoch ist die neue Wohnzulage und wer hat Anspruch?
Sie beträgt höchstens 500 Euro im Monat für die untersten Besoldungsgruppen und sinkt bis auf 352 Euro für die höchsten. Anspruch haben Beamte sowie Zeit- und Vertragsbedienstete mit einem Grundgehalt unterhalb von AD/AST 5, Stufe 5, die in Luxemburg wohnen und arbeiten. Sie wird bis zu vier Jahre gezahlt und ist nicht verlängerbar.
Um wie viel höher sind die Lebenshaltungskosten in Luxemburg?
Laut einer von der Kommission beauftragten und am 24. Oktober 2019 veröffentlichten Studie lagen die Kosten für das Personal rund 10,5 Prozent über jenen in Brüssel, ganz überwiegend wegen der Wohnkosten.
Kann Luxemburg die Gehaltslücke selbst schließen?
Nein. Nach den EU-Regeln sind Änderungen bei der Besoldung Sache der Kommission, nicht des Gastlandes. Die Regierung hat zwar bei der Kommission vorgesprochen und die Kostenstudie dem Parlament vorgelegt, hat aber nur begrenzten formellen Einfluss.
Quellen(8)
  1. 1Study on the cost of living for staff posted in LuxembourgEuropean Commission (DG Human Resources and Security) · commission.europa.eu
  2. 2Is Luxembourg confident over its role as an EU capital?Delano · delano.lu
  3. 3Cost of living and attractiveness of the Luxembourg siteUnion Syndicale Luxembourg · uslux.eu
  4. 4Luxembourg housing allowance – landing in your payslip this month!Generation 2004 · generation2004.eu
  5. 5Two years on, what's happening with the 12 actions for Luxembourg?Generation 2004 · generation2004.eu
  6. 6Luxembourg (recruitment and retention difficulties)Union for Unity (U4U) · u4unity.eu
  7. 7Housing allowance for LuxembourgTAO – The Independents · taotheindependents.eu
  8. 8Luxembourg, home of European institutionsGovernment of Luxembourg (luxembourg.public.lu) · luxembourg.public.lu

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