GESUNDHEITSPOLITIK

Nach gescheiterter Schlichtung: Ersatzverordnung bis Ende Oktober

Die Verhandlungen zwischen CNS und Ärzteverband sind gescheitert. Bis Ende Oktober muss eine großherzogliche Verordnung die unverzichtbaren Regeln für Behandlung und Erstattung sichern.

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Cité de la sécurité sociale, Sitz der CNS, an der rue Mercier in Luxemburg-Gare
Illustrative KI-Abbildung der Cité de la sécurité sociale, dem Sitz der CNS in Luxemburg-Gare. Illustration: KI-generiert — Status

Für die Versicherten soll der Übergang ohne sichtbaren Bruch verlaufen. Doch hinter dieser Zusage steht ein tiefgreifender Wechsel des Regelwerks: Nachdem die Schlichtung zwischen der Caisse nationale de santé (CNS) und der Association des Médecins et Médecins-Dentistes (AMMD) gescheitert ist, soll künftig eine großherzogliche Verordnung die zwingenden Bestimmungen der Beziehung zwischen Krankenkasse und Ärzteschaft festlegen.

Der Vermittler stellte am Freitag, dem 14. August, die Nicht-Schlichtung fest. Die AMMD hatte bereits am 8. August erklärt, keine Ersatzkonvention unterzeichnen zu wollen. Die derzeitige Vereinbarung war im Oktober 2025 gekündigt worden und läuft Ende Oktober 2026 aus. Damit rückt die Regierung in die zentrale Rolle: Sie muss den rechtlichen Rahmen vorbereiten, der an die Stelle einer zwischen den Parteien ausgehandelten Konvention tritt.

Die CNS, die ihren Sitz in der Cité de la sécurité sociale, 4 rue Mercier in Luxemburg-Gare, hat, richtet ihre Botschaft ausdrücklich an die Versicherten.

„Die Konsultationen werden zu denselben Bedingungen wie bisher fortgesetzt.“

Auch bei den üblichen Erstattungen soll es nach Darstellung der Kasse keinen Einschnitt geben. Der Konflikt betrifft folglich nicht die grundsätzliche Fortsetzung des Versicherungsschutzes, sondern die Frage, nach welchen verbindlichen Regeln ambulante Leistungen künftig organisiert, abgerechnet und vergütet werden.

Bis Oktober gilt die alte Konvention weiter

Praktisch bleibt bis zum Ablauf der bestehenden Konvention zunächst alles beim bisherigen Rahmen. Erst danach soll die geplante großherzogliche Verordnung greifen. Die CNS erwartet, dass Konsultationen und routinemäßige Erstattungen unter denselben Bedingungen gesichert werden. Für Patientinnen und Patienten ist dies die entscheidende unmittelbare Zusage: Ein Arzttermin und die anschließende Abrechnung mit der Krankenkasse sollen nicht allein wegen des Scheiterns der Verhandlungen in Frage stehen.

Gesundheitsministerin Martine Deprez hatte am 12. August allerdings darauf hingewiesen, dass die Verordnung noch ausgearbeitet werden müsse. Zugleich betonte sie den Unterschied zwischen beiden Instrumenten: Eine Konvention lasse sich flexibler handhaben, weil ihre Vertragspartner konkrete Präzisierungen und Änderungen aushandeln könnten. Eine Verordnung schafft dagegen einen staatlich gesetzten, verbindlichen Rahmen, der weniger Raum für unmittelbare bilaterale Anpassungen lässt.

Die AMMD sieht gerade darin einen Kern des Problems. Der Verband verlangt mehr Eigenständigkeit für die Organisation ärztlicher Praxen und eine stärkere Entwicklung der Medizin außerhalb der Krankenhäuser. Hinzu kommen Fragen der Tarife und ihrer Anpassung sowie administrativer Vorgaben. Die AMMD kritisiert eine „unflexible Haltung“. Die CNS hält dem entgegen, dass mehrere dieser Strukturfragen nicht in einer Konvention zwischen Kasse und Berufsverband entschieden werden könnten, sondern in die Zuständigkeit der Regierung und der Gesundheits- sowie Sozialpolitik fielen.

Das Sozialgesetzbuch bestimmt den Ersatzweg

Der nun eingeschlagene Weg ist im luxemburgischen Sozialgesetzbuch angelegt. Artikel 69 sieht eine Vermittlung vor, wenn nach sechs Monaten keine kollektive Vereinbarung zustande gekommen ist. Artikel 70 räumt der Vermittlung drei Monate ein. Bleibt auch sie ohne Ergebnis, kann eine großherzogliche Verordnung die verpflichtenden Bestimmungen der Konvention festlegen.

Diese gesetzliche Konstruktion soll verhindern, dass das Auslaufen einer Konvention zu einem ungeregelten Zustand bei den für Versorgung und Erstattung maßgeblichen Punkten führt. Sie ersetzt aber keine Einigung über die weitergehenden politischen Streitfragen. Gerade bei der ambulanten Versorgung, der beruflichen Autonomie und den Tarifstrukturen bleiben die Positionen auseinander.

Die Tariffrage besitzt dabei besondere politische Sensibilität. Die ärztlichen Honorare und ihre Anpassungen berühren sowohl die Finanzierung der Krankenversicherung als auch den Handlungsspielraum der Praxen. Forderungen nach größerer Autonomie werden deshalb von der Befürchtung begleitet, Kosten für Versicherte könnten weniger transparent werden. Die AMMD weist die Vorstellung zurück, sie wolle sich von einer solidarisch finanzierten Absicherung lösen. Fest steht bislang lediglich, dass die Verhandlungspartner keine Ersatzkonvention zustande gebracht haben.

Finanzlage verschärft die politische Aufmerksamkeit

Der Konflikt trifft auf eine ohnehin angespannte Finanzperspektive der CNS. Für 2026 veranschlagte die Kasse Ausgaben von 5,1889 Milliarden Euro bei Einnahmen von 5,0624 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein prognostiziertes Defizit von 126,5 Millionen Euro. Die Abgeordnetenkammer erklärte, die Reserven könnten bis Ende 2027 unter das gesetzliche Minimum von 10 Prozent fallen.

Diese Zahlen sind jedoch Kontext, nicht die nachgewiesene Folge des Streits mit der AMMD. Sie verdeutlichen vielmehr, warum Debatten über Tarife, Leistungsvolumen und neue Versorgungsformen unter besonderer Beobachtung stehen. Die CNS muss den Zugang zu Leistungen und die Erstattungen sichern, zugleich aber die Ausgaben im Blick behalten. Die Ärzteschaft verweist auf Kosten, auf organisatorische Spielräume und auf den Bedarf an einer zeitgemäßen ambulanten Versorgung. Keine der beiden Perspektiven beantwortet für sich genommen, wie umfassendere Reformen dauerhaft finanziert werden sollen.

Gesprächsbereitschaft ersetzt keine Frist

Die Feststellung der Nicht-Schlichtung schließt spätere Verhandlungen nicht aus. Sie markiert aber einen institutionellen Einschnitt: Die unmittelbare Sicherung der zwingenden Regeln wird nun über eine Verordnung organisiert, während die weitergehende Reformdiskussion politisch fortgesetzt werden muss. Für die Regierung bleibt wenig Zeit, weil die bestehende Konvention Ende Oktober ausläuft.

Nora Back, Präsidentin des Gewerkschaftsbunds OGBL, bezeichnete die Entwicklung als „schwarzen Tag für das Gesundheitswesen in Luxemburg“. Die Wertung unterstreicht die gesellschaftliche Tragweite des Konflikts. Für Versicherte steht kurzfristig dennoch die Zusicherung der CNS im Vordergrund; für das System beginnt die schwierigere Auseinandersetzung über die langfristige Ordnung der ambulanten Versorgung.

  • Bis Ende Oktober 2026: Die gekündigte bestehende Konvention läuft weiter.
  • Danach: Eine großherzogliche Verordnung soll die zwingenden Bestimmungen festlegen.
  • Für Versicherte: CNS zufolge bleiben Konsultationen und routinemäßige Erstattungen zu denselben Bedingungen gewährleistet.
  • Offen bleibt: Wie Tarife, Praxisautonomie, Verwaltung und die ambulante Versorgung langfristig neu geordnet werden.

Häufig gefragt

Was ändert sich für Versicherte nach Ende Oktober?
Nach Angaben der CNS sollen Konsultationen und routinemäßige Erstattungen unter denselben Bedingungen weiterlaufen. Eine großherzogliche Verordnung soll die zwingenden Regeln sichern.
Warum kommt eine großherzogliche Verordnung zum Einsatz?
Artikel 69 und 70 des Sozialgesetzbuchs sehen nach erfolgloser Vermittlung vor, dass eine großherzogliche Verordnung die verpflichtenden Bestimmungen der Konvention festlegen kann.
Worum streiten CNS und AMMD?
Im Mittelpunkt stehen die ambulante Versorgung außerhalb der Krankenhäuser, Tarife und Tarifentwicklung, administrative Regeln sowie die von der AMMD geforderte größere Praxisautonomie.
Hängt das CNS-Defizit mit dem Streit zusammen?
Nein. Die Prognose eines Defizits von 126,5 Millionen Euro für 2026 ist finanzieller Kontext, aber keine nachgewiesene Folge des AMMD-Konflikts.
Quellen(9)
  1. 1'No reason to fear any interruption': CNS guarantees continuous care as talks with AMMD failRTL Today · today.rtl.lu
  2. 2After months of negotiations: AMMD will not sign new agreement with CNSRTL Today · today.rtl.lu
  3. 3Mediation not over: Health Minister Deprez responds to AMMD's refusal to sign CNS agreementRTL Today · today.rtl.lu
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