Bankenaufsicht
Zu hohe Kapitalquoten gemeldet: EZB verhängt Geldbuße von 3,26 Millionen Euro gegen die BIL
Die EZB wirft dem ältesten Privatbankhaus Luxemburgs vor, genehmigte Risikomodelle bewusst nicht angewandt und so überhöhte Kapitalquoten gemeldet zu haben. Der Verstoß gilt als „schwer“.
Von Jonas Thill · · 4 Min. Lesezeit

Ein Wort macht den Unterschied zwischen der Darstellung der Aufseher und jener der Bank: „vorsätzlich“. Die Europäische Zentralbank hat die Banque Internationale à Luxembourg (BIL) mit einer Geldbuße von 3,255 Millionen Euro belegt, weil das Institut nach Überzeugung der Frankfurter Bankenaufsicht seine genehmigten internen Risikomodelle absichtlich nicht angewandt hat – und deshalb drei Quartale in Folge mehr Eigenkapital auswies, als ihm tatsächlich zustand. Die Bank selbst spricht von einem Meldefehler.
In ihrer am Montag veröffentlichten Entscheidung begründet die Aufsicht die Sanktion damit, dass die BIL es „vorsätzlich versäumt“ habe, „ihre genehmigten internen Modelle zur Berechnung des erwarteten Verlusts für ausgefallene Retail- und Unternehmensforderungen anzuwenden“. Den Verstoß stuft die EZB als „schwer“ ein – die mittlere Stufe ihrer fünfteiligen Skala, die von „geringfügig“ bis „äußerst schwer“ reicht. Die Höhe der Geldbuße bemisst sich nach dem veröffentlichten Leitfaden der EZB zur Festsetzung von Verwaltungsgeldstrafen.
Warum der erwartete Verlust über die Kapitalstärke entscheidet
Hinter dem technisch klingenden Vorwurf steht ein Grundprinzip der Bankenregulierung: Institute, die ihre Kreditrisiken mit eigenen, von der Aufsicht abgenommenen Modellen berechnen, müssen die daraus resultierenden erwarteten Verluste laufend mit den tatsächlich gebildeten Rückstellungen abgleichen. Fallen die erwarteten Verluste höher aus, muss die Differenz – der sogenannte IRB-Shortfall – vom Eigenkapital abgezogen werden. Nur so spiegelt die ausgewiesene Kapitaldecke die Risiken in den Büchern wirklichkeitsgetreu wider.
Weil die BIL die Berechnung nicht wie genehmigt durchführte, konnte sie diesen Abzugsbetrag nach Darstellung der EZB nicht korrekt ermitteln. „Die Bank hat daher drei aufeinanderfolgende Quartale lang – vom vierten Quartal 2023 bis zum zweiten Quartal 2024 – ein höheres Eigenkapital ausgewiesen, als sie hätte melden dürfen“, heißt es in der Mitteilung der Aufsicht. In der Folge fielen auch die gemeldeten Kapitalquoten zu hoch aus – jene Kennzahlen, an denen Märkte und Aufseher die Kapitalstärke einer Bank und ihre Fähigkeit, Verluste aufzufangen, ablesen.
„Meldefehler“ gegen „Vorsatz“: Die Bank hält dagegen
Die BIL, der der Klageweg zum Gerichtshof der Europäischen Union offensteht, reagierte einen Tag später mit einer eigenen Stellungnahme – und wählte dabei eine auffallend andere Sprache. Von einem „Meldefehler, der eine begrenzte Zahl aufsichtsrechtlicher Meldungen betraf“, zwischen Dezember 2023 und Juni 2024 ist dort die Rede; von Vorsatz kein Wort.
Nach eigener Darstellung hat die Bank das Problem selbst aufgedeckt, die Daten korrigiert, die betroffenen Quartalsberichte neu veröffentlicht sowie Aufsichtsbehörden und Ratingagenturen informiert. Ihre interne Kontrollplattform und die zugehörigen Prozesse habe sie seither verstärkt. Die Mindestkapitalanforderungen seien während des gesamten Zeitraums durchgehend eingehalten worden.
„Die Entscheidung der EZB deutet nicht auf eine Schwäche im Gesamtrisikoprofil und in der Finanzstärke der BIL hin“, erklärte die Bank – und fügte hinzu: „Das Problem wurde durch das interne Kontrollsystem der BIL identifiziert, was die Wirksamkeit der Überwachungsmechanismen der Bank belegt.“
Ob sie gegen die Entscheidung klagen will, ließ die BIL offen.
Ein Traditionshaus mit Pekinger Mehrheitseigner
Getroffen wird ein Institut, das zum Kernbestand des Luxemburger Finanzplatzes gehört. Am 31. Juli 1856 öffnete die BIL ihren ersten Schalter; sie ist damit die älteste Privatbank des Landes und betreut heute Privat-, Firmen- und Private-Banking-Kunden von ihrem Hauptsitz an der Route d’Esch in Luxemburg-Stadt aus. Seit 2018 gehört sie mehrheitlich der Pekinger Beteiligungsgesellschaft Legend Holdings, die 89,936 Prozent hält und den Anteil für 1,484 Milliarden Euro von Precision Capital übernahm; der luxemburgische Staat ist mit 9,993 Prozent beteiligt.
Mit der Aufsicht hat das Haus bereits Erfahrung: 2020 verhängte die nationale Finanzaufsicht CSSF eine Geldbuße von 4,6 Millionen Euro gegen die BIL – eine ihrer höchsten Strafen gegen eine Bank überhaupt – wegen Schwächen im System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zutage gefördert hatten sie Vor-Ort-Prüfungen der Jahre 2017 und 2018, die eine Stichprobe von Kunden aus Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten untersuchten. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wurden nicht festgestellt; die Bank erklärte damals, die Mängel zügig behoben zu haben.
Auch bei der Genauigkeit von Kapitalmeldungen ist die BIL nicht der erste Luxemburger Fall:
- Im März 2022 verhängte die EZB gegen die staatliche Sparkasse Banque et Caisse d’Épargne de l’État (Spuerkeess) eine Geldbuße von 3,755 Millionen Euro, weil diese 2017 und 2018 sieben Quartale in Folge risikogewichtete Aktiva für Forderungen gegenüber Banken falsch gemeldet hatte – ein ebenfalls als „schwer“ eingestufter Verstoß.
- Im November 2024 kamen weitere 1,685 Millionen Euro hinzu, weil die Spuerkeess ihre risikogewichteten Aktiva über Jahre zu niedrig ausgewiesen hatte – darunter Fremdwährungspositionen über 17 aufeinanderfolgende Quartale von 2018 bis 2022.
Die nächste Aufsichtsebene steht schon bereit
Die Geldbuße zeigt, wie genau Frankfurt die Zahlenwerke der bedeutenden Banken des Euroraums inzwischen prüft – und sie fällt in eine Phase, in der auf den Finanzplatz, Luxemburgs wichtigste Branche, bereits die nächste europäische Kontrollinstanz zukommt.
Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA, ebenfalls in Frankfurt angesiedelt, soll ab 2028 rund 40 ausgewählte Finanzgruppen mit bedeutendem grenzüberschreitendem Geschäft direkt beaufsichtigen. Die Auswahlmethodik wird noch in diesem Jahr fertiggestellt, das erste Auswahlverfahren ist für 2027 vorgesehen; im Februar erklärte die Behörde, bis 2028 voll arbeitsfähig zu sein. Für Luxemburgs Banken bedeutet das: Prüfungen wie jene, die 2020 zur Geldwäsche-Strafe gegen die BIL führten, werden künftig zunehmend von der EU-Ebene ausgehen – nicht mehr allein von der CSSF.
Gemessen an der Bilanz der BIL ist die Geldbuße von 3,255 Millionen Euro verkraftbar. Das eigentliche Signal ist ein anderes: Ob es um Geldwäschekontrollen geht oder um die Verlässlichkeit der Kapitalzahlen – die Aufseher scheuen nicht davor zurück, selbst die tragenden Säulen des Luxemburger Bankwesens öffentlich in die Pflicht zu nehmen.
Häufig gefragt
- Warum hat die EZB die BIL bestraft?
- Die EZB wirft der BIL vor, ihre genehmigten internen Modelle zur Berechnung des erwarteten Verlusts für ausgefallene Retail- und Unternehmensforderungen vorsätzlich nicht angewandt zu haben. Dadurch konnte die Bank den vom Eigenkapital abzuziehenden Fehlbetrag nicht korrekt ermitteln und meldete drei Quartale in Folge – vom vierten Quartal 2023 bis zum zweiten Quartal 2024 – überhöhte Kapitalquoten. Die Geldbuße beträgt 3,255 Millionen Euro.
- Wie reagiert die BIL auf die Entscheidung?
- Die Bank spricht von einem Meldefehler, der eine begrenzte Zahl aufsichtsrechtlicher Meldungen zwischen Dezember 2023 und Juni 2024 betraf. Sie habe das Problem über ihr internes Kontrollsystem selbst entdeckt, die Daten korrigiert, die betroffenen Quartalsberichte neu veröffentlicht und Aufsichtsbehörden sowie Ratingagenturen informiert. Die Mindestkapitalanforderungen seien stets eingehalten worden; auf ihr Klagerecht vor dem EuGH ging die Bank nicht ein.
- Was bedeutet die Einstufung als „schwerer“ Verstoß?
- Die EZB ordnet Verstöße auf einer fünfstufigen Skala von „geringfügig“ bis „äußerst schwer“ ein; „schwer“ ist die dritte, mittlere Stufe. Die Höhe der Geldbuße wird nach dem veröffentlichten EZB-Leitfaden zur Festsetzung von Verwaltungsgeldstrafen bemessen.
- Gab es ähnliche Fälle bei anderen Luxemburger Banken?
- Ja. Die staatliche Spuerkeess wurde im März 2022 von der EZB mit 3,755 Millionen Euro belegt, weil sie 2017 und 2018 sieben Quartale lang risikogewichtete Aktiva falsch gemeldet hatte, und im November 2024 mit weiteren 1,685 Millionen Euro wegen zu niedrig ausgewiesener Risikoaktiva. Die BIL selbst zahlte 2020 eine CSSF-Strafe von 4,6 Millionen Euro wegen Schwächen bei der Geldwäscheprävention.
Quellen(14)
- 1ECB sanctions BIL for breaching ECB decision on internal modelsEuropean Central Bank – Banking Supervision · bankingsupervision.europa.eu
- 2La BCE inflige une sanction de 3,26 millions d'euros à la BILL'essentiel · lessentiel.lu
- 3BIL: la BCE inflige une amende de 3,26 millions d'euros à la banque luxembourgeoiseL'essentiel · lessentiel.lu
- 4La BCE inflige une sanction de 3,26 millions d'euros à la Banque Internationale à LuxembourgLa Libre · lalibre.be
- 5BIL reaffirms its regulatory readiness and resilience following an ECB administrative decisionBanque Internationale à Luxembourg via MarketScreener · marketscreener.com
- 6ECB fines BIL €3.3mn for internal model breachFinadium · finadium.com
- 7Luxembourg bank fined by ECB over capital reporting breachMLex · mlex.com
- 8La BIL lourdement sanctionnée par la CSSFPaperjam · paperjam.lu
- 9CSSF issues BIL with hefty fineDelano · delano.lu
- 10ECB sanctions Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, Luxembourg for misreporting capital needsEuropean Central Bank – Banking Supervision · bankingsupervision.europa.eu
- 11ECB sanctions Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, Luxembourg for misreporting capital requirementsEuropean Central Bank – Banking Supervision · bankingsupervision.europa.eu
- 12About AMLAEU Anti-Money Laundering Authority · amla.europa.eu
- 13Banque Internationale à LuxembourgWikipedia · en.wikipedia.org
- 141856: creation of BIL and SpuerkeessDelano · delano.lu



