EU-Kartellrecht

Android-Streit endgültig entschieden: EuGH bestätigt 4,125-Milliarden-Strafe gegen Google

Der EuGH in Luxemburg hat Googles letztes Rechtsmittel abgewiesen: Die Kartellbuße von 4,125 Milliarden Euro im Android-Verfahren ist rechtskräftig – acht Jahre nach der Rekordentscheidung.

Von Marc Weber · · 4 Min. Lesezeit

Android-Streit endgültig entschieden: EuGH bestätigt 4,125-Milliarden-Strafe gegen Google

Acht Jahre hat Google gegen die höchste Kartellstrafe der EU-Geschichte gekämpft – am Ende vergeblich. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wies am Donnerstag das Rechtsmittel des Konzerns und seiner Muttergesellschaft Alphabet in der Rechtssache C-738/22 P in vollem Umfang zurück. Damit ist die Geldbuße von 4,125 Milliarden Euro wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beim Smartphone-Betriebssystem Android rechtskräftig; ein weiteres Rechtsmittel ist ausgeschlossen.

Das Urteil erging am Sitz des Gerichtshofs auf dem Kirchberg-Plateau in Luxemburg-Stadt. „Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Google und Alphabet gegen dieses Urteil des Gerichts zurück und bestätigt damit die gegen sie verhängte Sanktion – in der vom Gericht abgeänderten Höhe – für ihre wettbewerbswidrigen Praktiken im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android“, heißt es in der Pressemitteilung Nr. 93/26 des Gerichtshofs.

Drei Klauseln, ein Missbrauch

Den Ausgangspunkt bildet die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 18. Juli 2018 (Sache AT.40099). Brüssel sah darin eine „einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung“ gegen Artikel 102 AEUV und verhängte eine Geldbuße von 4.342.865.000 Euro – damals die höchste Kartellstrafe, die die EU je ausgesprochen hatte. Android läuft auf der großen Mehrheit der Smartphones weltweit; drei Vertragspraktiken standen im Zentrum des Verfahrens:

  • Vertriebsvereinbarungen, die Gerätehersteller verpflichteten, Google Search und den Browser Chrome vorzuinstallieren, wenn sie eine Lizenz für den unverzichtbaren Play Store erhalten wollten;
  • Antifragmentierungsvereinbarungen, die den Herstellern untersagten, Geräte mit nicht von Google gebilligten Android-Varianten zu verkaufen;
  • Umsatzbeteiligungsvereinbarungen, die Hersteller und Mobilfunkbetreiber am Werbeumsatz beteiligten, sofern sie keine konkurrierenden Suchdienste vorinstallierten.

Das Gericht der Europäischen Union bestätigte im September 2022 (T-604/18) die Kernvorwürfe, hob jedoch den Teil der Entscheidung auf, der die an eine exklusive Vorinstallation der Google-Suche geknüpften Umsatzbeteiligungen betraf. Die Geldbuße sank dadurch von ursprünglich rund 4,34 auf 4,125 Milliarden Euro; Alphabet haftet gesamtschuldnerisch für 1.520.605.895 Euro. Genau diese abgeänderte Sanktion hat der EuGH nun bestätigt.

Beweislast gesenkt: Was das Urteil für künftige Verfahren bedeutet

Über den Einzelfall hinaus stärkt der Spruch die Position der Wettbewerbshüter erheblich. Die Richter stellten klar, dass die Kommission nicht systematisch eine sogenannte kontrafaktische Analyse anstellen muss – also nicht durchrechnen muss, wie sich der Markt ohne das beanstandete Verhalten entwickelt hätte –, um einen Missbrauch nachzuweisen. Zugleich billigte der Gerichtshof die Feststellung eines „Status-quo-Bias“ zugunsten vorinstallierter Apps: Google habe nicht dargetan, dass allein die Qualität seiner Dienste oder die Präferenzen der Nutzer die Vormachtstellung seiner Suchmaschine auf Android-Geräten erklärten.

Angesichts der Besonderheiten digitaler Märkte hänge der Missbrauchsnachweis zudem nicht davon ab, dass nur ebenso effiziente Wettbewerber verdrängt werden könnten – eine Schwelle, auf die Google gepocht hatte. Auch die Einstufung als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung hielt trotz der teilweisen Nichtigerklärung stand.

Google zeigte sich enttäuscht. Das Urteil verkenne die erheblichen Investitionen des Unternehmens, Android „offen, interoperabel und kostenlos“ zu halten, erklärte der Konzern laut der Nachrichtenagentur AFP.

„Wir haben unsere Vereinbarungen ohnehin bereits 2018 angepasst, um der ursprünglichen Entscheidung nachzukommen, und konzentrieren uns weiterhin auf kontinuierliche Innovation und Offenheit für unsere Nutzer, Partner und Entwickler“, sagte ein Google-Sprecher laut Reuters.

Brüssels Dauerkonflikt mit dem Suchmaschinenkonzern

Das Android-Verfahren ist der zweite der drei großen Google-Fälle aus den 2010er-Jahren, den der EuGH abschließend besiegelt – und mit Abstand der größte. Zwischen 2017 und 2019 verhängte die Kommission gegen den Konzern Geldbußen von insgesamt rund 8,2 Milliarden Euro. Am 10. September 2024 bestätigte der Gerichtshof rechtskräftig die Strafe von 2,4 Milliarden Euro im Fall Google Shopping wegen der Bevorzugung eigener Dienste in den Suchergebnissen. Nur wenige Tage später, am 18. September 2024, kassierte das Gericht der EU allerdings die AdSense-Buße von 1,49 Milliarden Euro – die Bilanz der Kommission in Luxemburg ist stark, aber nicht makellos.

Die Durchsetzung geht unterdessen weiter: Im September 2025 verhängte die Kommission in einem separaten Verfahren um das Werbetechnologiegeschäft eine weitere Geldbuße von 2,95 Milliarden Euro gegen Google. Hinzu kommen laufende Pflichten und förmliche Untersuchungen unter dem Digital Markets Act, dem EU-Regelwerk für digitale „Gatekeeper“.

Verbraucherschützer werteten den Richterspruch als Bestätigung des jahrelangen Kurses. „Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht nutzen, um den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu beschränken“, sagte Agustín Reyna, Generaldirektor des europäischen Verbraucherverbands BEUC, der von einem „großen Sieg für Europa“ sprach – zugleich aber ein schnelleres Vorgehen gegen etablierte Plattformen anmahnte.

Ein Schlusspunkt vom Kirchberg

Gesprochen wurde das Urteil dort, wo die Leitplanken des europäischen Wettbewerbsrechts gezogen werden: in den goldverkleideten Türmen des Gerichtshofs auf dem Luxemburger Kirchberg, hoch über der Hauptstadt. Für die Kommission bedeutet die Bestätigung ihrer höchsten je verhängten Einzelstrafe die Absicherung einer Rechtsauffassung, die in den Google-Verfahren erst entwickelt wurde – dass Voreinstellungen und Vorinstallationen in digitalen Märkten einen Missbrauch begründen können.

Für Google selbst ist der finanzielle Schaden längst verbucht: Die Summe wurde vor Jahren zurückgestellt, und die Lizenzbedingungen für Android wurden nach Angaben des Konzerns bereits 2018 so geändert, dass konkurrierende Suchmaschinen und Browser bessere Chancen erhalten. Bleiben wird die präjudizielle Wirkung. Die am Donnerstag bestätigten Maßstäbe werden prägen, wie die EU die nächste Generation von Plattformkonflikten angeht – von App-Stores bis zur künstlichen Intelligenz.

Häufig gefragt

Warum wurde Google im Android-Verfahren bestraft?
Die EU-Kommission stellte 2018 einen Missbrauch nach Artikel 102 AEUV fest: Google verlangte die Vorinstallation von Google Search und Chrome als Bedingung für die Play-Store-Lizenz, untersagte Herstellern den Verkauf von Geräten mit nicht gebilligten Android-Varianten und knüpfte Umsatzbeteiligungen an Such-Exklusivität – letzterer Vorwurf wurde 2022 vom Gericht der EU aufgehoben.
Wie hoch ist die Strafe und wer haftet?
Rechtskräftig bestätigt sind 4,125 Milliarden Euro. Die Muttergesellschaft Alphabet haftet gesamtschuldnerisch für 1.520.605.895 Euro. Die ursprüngliche Buße von 2018 hatte 4.342.865.000 Euro betragen.
Kann Google noch gegen das Urteil vorgehen?
Nein. Das Rechtsmittel zum EuGH war auf Rechtsfragen beschränkt, und das Urteil vom 2. Juli 2026 ist endgültig – ein weiteres Rechtsmittel ist nicht möglich.
Welche Bedeutung hat das Urteil über den Fall hinaus?
Der EuGH stellte klar, dass für den Nachweis eines Missbrauchs keine systematische kontrafaktische Analyse erforderlich ist, bestätigte den „Status-quo-Bias“ zugunsten vorinstallierter Apps und verlangte nicht den Beleg, dass nur ebenso effiziente Wettbewerber verdrängt werden könnten – Maßstäbe, die künftige Digitalverfahren prägen dürften.
Quellen(9)
  1. 1Google Android: the Court of Justice upholds Google's fine of around €4.1 billion (Press Release No 93/26, Case C-738/22 P)Court of Justice of the European Union · curia.europa.eu
  2. 2EU top court dismisses Google fight against record €4.1 billion EU antitrust fineReuters (via WKZO) · wkzo.com
  3. 3EU top court upholds record 4.1 bn euro Google fineAFP (via TechXplore) · techxplore.com
  4. 4EU Court of Justice rejects Google's appeal against record €4.1 billion fineEuronews · euronews.com
  5. 5Google loses EU court fight over $4.7B Android antitrust fineAnadolu Agency (via A News) · anews.com.tr
  6. 6EU Court of Justice upholds €4.1 billion Google Android fineInsight EU Monitoring · ieu-monitoring.com
  7. 7BEUC welcomes EU Court antitrust ruling confirming Google used illegal practices restricting consumer choiceBEUC · beuc.eu
  8. 8EU Court Annuls €1.5 Billion Fine Against Google AdSenseGoodwin · goodwinlaw.com
  9. 9ECJ's Google Shopping Judgment: The End of a Long SagaCovington Competition · covcompetition.com

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