Wohnen in Luxemburg

Mieten in Luxemburg 2026: Was die Reform bei Kaution, Maklergebühr und Mieterrechten ändert

Seit der Mietrechtsreform vom August 2024 gilt: kleinere Kaution, geteilte Maklergebühr, gedeckelte Mieterhöhungen – und ein Mietzuschuss von bis zu 520 Euro. Ein Überblick.

Von Sophie Klein · · 4 Min. Lesezeit

Reihe von Stadthausfassaden an einer ruhigen Straße in Luxemburg-Stadt
Wohnhäuser an einer Straße in Luxemburg-Stadt. Illustratives, KI-generiertes Bild. Illustration: KI-generiert — Status

Wer in Luxemburg eine Wohnung mietet, profitiert seit dem 1. August 2024 von deutlich besseren Konditionen. Die Mietrechtsreform begrenzt die Kaution auf zwei Monatsmieten statt zuvor drei, die Maklergebühr wird zur Hälfte vom Vermieter getragen statt allein vom Mieter, die Miete darf höchstens um 10 Prozent in zwei Jahren steigen, und Mieter kündigen mit drei Monaten Frist per Einschreiben. Haushalte mit geringem Einkommen können zudem einen monatlichen Mietzuschuss von bis zu 520 Euro beantragen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln und die Kosten, die beim Einzug anfallen.

Wie hoch ist die Kaution – und wann kommt sie zurück?

Seit der Reform darf ein Vermieter höchstens eine Kaution (garantie locative) in Höhe von zwei Monats-Nettokaltmieten verlangen – also die Miete ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser und gemeinschaftliche Gebäudekosten. Vor August 2024 lag die gesetzliche Obergrenze bei drei Monatsmieten; die Reform senkt damit einen erheblichen Anfangsposten.

Für die Kaution sind mehrere Formen zulässig: eine Barüberweisung, eine Bankbürgschaft, eine Kautionsversicherung oder Geld auf einem gesperrten Bankkonto – häufig ein Gemeinschaftskonto auf den Namen des Mieters, über das keine Seite ohne Zustimmung der anderen verfügen kann. Entscheidend ist ein schriftliches Einzugsprotokoll (état des lieux d'entrée): Ohne diese Zustandsaufnahme hat der Vermieter kaum eine Grundlage, später Schäden geltend zu machen.

Auch für die Rückzahlung gelten nun feste Fristen, gestaffelt in zwei Schritten:

  • 50 Prozent der Kaution müssen innerhalb eines Monats nach dem Auszugsprotokoll erstattet werden, sofern keine Schäden festgestellt sind und die Miete bezahlt ist.
  • Die restlichen 50 Prozent folgen binnen eines Monats, nachdem der Mieter die jährliche Nebenkostenabrechnung erhalten hat – so kann der Vermieter offene Beträge zuvor verrechnen.
Die gesetzlich zulässige Höchstkaution beträgt seit der Reform 2024 zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten – zuvor waren es drei.

Wer zahlt die Maklergebühr, und was kostet der Einzug?

Die größte Änderung betrifft die Maklerprovision. Bei jedem Mietvertrag, der seit dem 1. August 2024 unterschrieben wird, teilen sich Vermieter und Mieter die Maklergebühr zu gleichen Teilen – unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat. Klauseln, die die gesamten Kosten auf den Mieter abwälzen, sind nichtig. Früher zahlte in der Regel der Mieter die volle Provision, üblicherweise rund eine Monatsmiete zuzüglich 17 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer Miete von 1.650 Euro lag die Provision so bei etwa 1.930,50 Euro inklusive Steuer; heute entfallen auf jede Seite nur noch rund 965,25 Euro.

In der Praxis sollten Mieter beim Einzug mit folgenden Posten rechnen:

  • Kaution: bis zu zwei Monats-Nettokaltmieten.
  • Erste Monatsmiete, in der Regel im Voraus fällig.
  • Anteil an der Maklergebühr, falls ein Makler beteiligt ist – meist etwa eine halbe Monatsmiete zuzüglich Mehrwertsteuer.
  • Nebenkostenvorauszahlung (charges) für Heizung, Wasser und Gebäudekosten, monatlich abgeschlagen und einmal jährlich abgerechnet.

Ein schriftlicher Mietvertrag ist nun Pflicht und muss die Vertragsparteien, die Wohnung, die Miete, die Nebenkosten und die Kaution festhalten. Lesen Sie ihn vor der Unterschrift stets sorgfältig durch.

Wann darf die Miete steigen, und wie kündige ich?

Die Miete kann ein Vermieter nicht mehr beliebig anheben. Nach dem reformierten Gesetz darf sie um höchstens 10 Prozent innerhalb von zwei Jahren steigen und zudem nur einmal alle zwei Jahre. Daneben gilt eine weitere Grenze: Die Jahresmiete darf 5 Prozent des im Wohnobjekt investierten Kapitals nicht übersteigen. Die frühere Ausnahme für logement de luxe, die manchen gehobenen Objekten den Deckel ersparte, wurde abgeschafft.

Um einen unbefristeten Vertrag zu beenden, kündigt der Mieter mit drei Monaten Frist schriftlich per Einschreiben (lettre recommandée), das den Zugangszeitpunkt belegt. Es gibt zwei Hauptvertragsarten: den befristeten Vertrag (mit festem Enddatum, CDD) und den unbefristeten Vertrag (CDI). Ein befristeter Vertrag läuft bis zum vereinbarten Datum und verlängert oder beendet sich dann gemäß seinen Bedingungen – prüfen Sie daher die Formulierung vor der Unterschrift. Für Vermieter gelten strengere Regeln: Sie können in der Regel nur aus einem berechtigten Grund kündigen – etwa Eigenbedarf für sich oder nahe Angehörige – und müssen eine längere Frist von häufig sechs Monaten einhalten.

Welche staatlichen Hilfen gibt es für Mieter?

Luxemburg bietet über das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung zwei Programme an, die beide beim Guichet unique des aides au logement beantragt werden.

Der Mietzuschuss (subvention de loyer) zahlt berechtigten Haushalten mit geringem Einkommen zwischen 10 und 520 Euro im Monat. Anspruch besteht, wenn die Nettokaltmiete mehr als 25 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht, das Einkommen unter der gesetzlichen Obergrenze liegt und die Wohnung als Hauptwohnsitz auf dem privaten Markt dient. Eine Reform vom Mai 2024 erweiterte den Kreis der Berechtigten: Sie strich das Konzept der Referenzmiete und die Pflicht, drei Monatseinkommen als Reserve vorzuhalten, hob die Einkommensgrenzen an und erhöhte den Zuschlag je unterhaltsberechtigtem Kind von 40 auf 80 Euro. Anträge sind ganzjährig möglich, die Höhe richtet sich nach Haushaltsgröße und Einkommen.

Wer die Kaution selbst nicht aufbringen kann, dem hilft die staatliche Mietkautionsgarantie (garantie locative): Das Wohnungsbauministerium tritt als Bürge auf. Die abgesicherte Kaution darf zwei Monatsmieten nicht übersteigen, die Miete höchstens 50 Prozent des Haushaltseinkommens betragen, und der Mieter verpflichtet sich, die volle Summe über drei Jahre auf ein gebundenes Konto anzusparen. Beide Programme nutzen dieselbe Anlaufstelle, erreichbar unter (+352) 80 02 10 10.

Häufig gefragt

Wie hoch darf die Mietkaution in Luxemburg seit 2024 sein?
Seit dem 1. August 2024 darf der Vermieter höchstens zwei Monats-Nettokaltmieten als Kaution verlangen, also die Miete ohne Nebenkosten. Vorher lag die Obergrenze bei drei Monatsmieten.
Wer zahlt die Maklergebühr bei einem neuen Mietvertrag?
Bei Verträgen seit dem 1. August 2024 teilen sich Vermieter und Mieter die Maklergebühr je zur Hälfte, unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat. Früher zahlte meist der Mieter die volle Provision von rund einer Monatsmiete plus 17 Prozent Mehrwertsteuer.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
50 Prozent werden innerhalb eines Monats nach dem Auszugsprotokoll erstattet, sofern keine Schäden vorliegen und die Miete bezahlt ist. Die restlichen 50 Prozent folgen binnen eines Monats nach Erhalt der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Wer hat Anspruch auf den Mietzuschuss in Luxemburg?
Anspruch besteht unter anderem, wenn die Nettokaltmiete mehr als 25 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht, das Einkommen unter der gesetzlichen Grenze liegt und die Wohnung Hauptwohnsitz auf dem privaten Markt ist. Der Zuschuss beträgt 10 bis 520 Euro im Monat und wird beim Guichet unique des aides au logement beantragt.
Quellen(6)
  1. 1Rent subsidy (Subvention de loyer)Guichet.lu · guichet.public.lu
  2. 2State aid to finance a rental deposit (Garantie locative)Guichet.lu · guichet.public.lu
  3. 3Luxembourg Parliament Approves Residential Lease Reform BillChronicle.lu · chronicle.lu
  4. 4New Rental Regulations starting August 1, 2024Engel & Völkers Luxembourg · engelvoelkers.com
  5. 5Mise en œuvre du paquet de relance pour le logement − plus d'aides pour plus de ménagesLe gouvernement luxembourgeois / Ministère du Logement · gouvernement.lu
  6. 6New Rental Rules in Luxembourg: What Has Changed Since August 1, 2024Abrico · abrico.lu

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