Korruptionsprozess in Luxemburg
Fall Traversini: Wo das Amt aufhört und das Eigeninteresse beginnt
Drei Jahre auf Bewährung, 10.000 Euro Strafe und ein fünfjähriges Ämterverbot für Differdingens Ex-Bürgermeister – ein Urteil, das die persönliche Haftung gewählter Mandatsträger neu vermisst.
Von Camille Reuter · · 4 Min. Lesezeit

Ein einziger Satz des Staatsanwalts fasst zusammen, worum es in diesem Prozess wirklich ging: „Il n'y a pas d'égalité dans l'illégalité" – im Unrecht gebe es keine Gleichheit. Mit dieser Maxime forderte Stéphane Decker das Bezirksgericht Luxemburg auf, einen Mann zu verurteilen, der über Jahre als Vorzeigepolitiker des Südens galt. Am 12. März 2026 folgte die 7. Strafkammer in der Cité judiciaire der Logik – und sprach ein Urteil, das weit über den Einzelfall hinausweist.
Roberto Traversini, früherer Bürgermeister von Differdingen und langjähriges Mitglied der Grünen (déi gréng), der auch sein Mandat in der Abgeordnetenkammer aufgab, wurde in erster Instanz schuldig gesprochen: drei Jahre Haft, vollständig zur Bewährung ausgesetzt, eine Geldbuße von 10.000 Euro sowie ein fünfjähriges Verbot, sich zur Wahl zu stellen oder ein öffentliches Amt auszuüben. Verurteilt wurde er wegen Vorteilsannahme im Amt (prise illégale d'intérêts), Veruntreuung öffentlicher Gelder und Urkundenfälschung – für Handlungen zwischen November 2016 und Juli 2019. Von mehreren weiteren Anklagepunkten sprach ihn das Gericht frei. Rechtskräftig ist das Urteil nicht: Die Parteien haben 40 Tage Zeit, in Berufung zu gehen.
Eine Abstimmung mit doppeltem Boden
Im Zentrum stand ein Vorgang, der nach außen wie Routine wirkte. Im Juni 2019 verabschiedete der Differdinger Gemeinderat einen neuen allgemeinen Bebauungsplan (PAG). Traversini stimmte mit – obwohl der Plan ein Haus mit Garten in Niederkorn neu einstufte, das er wenige Monate zuvor geerbt hatte. Aus einer Gartenzone (zone de jardins) wurde Wohnzone 1; nach Auffassung der Anklage stieg dadurch der Wert des Grundstücks. Hinzu kam der Vorwurf, er habe Mittel der Gemeinde sowie Teilnehmer der lokalen Beschäftigungsinitiative CIGL, deren Vorsitz er innehatte, für Arbeiten und Planzeichnungen an seinen privaten Liegenschaften eingesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre auf Bewährung beantragt; das Gericht blieb bei drei. Im Einzelnen verhängte die Kammer:
- drei Jahre Haft, vollständig auf Bewährung;
- eine Geldbuße von 10.000 Euro;
- ein fünfjähriges Verbot der Wählbarkeit und der Ausübung jedes öffentlichen Amtes.
Nach Angaben des Quotidien wurde Traversinis Lebenspartnerin zu 5.000 Euro Geldbuße verurteilt, ein Mitarbeiter des städtischen technischen Dienstes dagegen freigesprochen. Verteidiger Rosario Grasso verwies darauf, dass das Gericht nahe am gesetzlichen Mindestmaß geblieben sei und sein Mandant in zahlreichen Punkten entlastet wurde.
„Brutal und unerbittlich"
Die eigentliche Tragweite des Urteils liegt nicht in der ausgesetzten Strafe, sondern in dem Rechtsgrundsatz, den es bestätigt. Nach dem luxemburgischen Strafgesetzbuch ist die Vorteilsannahme im Amt bereits dann erfüllt, sobald die öffentliche Pflicht eines Mandatsträgers mit einem privaten Interesse kollidiert – sei es finanziell oder bloß ideeller Natur. Ob tatsächlich ein Vorteil erlangt wird, ob Vorsatz oder Bereicherung vorliegen, spielt nach dieser Lesart keine Rolle.
Genau diese Auslegung trieb Staatsanwalt Decker voran. Er nannte die Bestimmung brutal et impitoyable – „brutal und unerbittlich" – und ließ keinen Zweifel daran, dass auch der gutmeinende Amtsträger, der eine Abkürzung nimmt, ihr unterfällt.
„Im Unrecht gibt es keine Gleichheit", sagte Decker vor Gericht. Der Fall „sollte allen als Warnung dienen".
Traversini wies jeden Eigennutz zurück und schilderte sein Handeln als den unkomplizierten Stil eines anpackenden Kommunalpolitikers. „Je suis assez pragmatique, je veux résoudre les problèmes et non en créer de nouveaux" – „Ich bin recht pragmatisch; ich will Probleme lösen und keine neuen schaffen", sagte er der Kammer.
Warum die Rathäuser nervös werden
Es ist diese Reichweite des Tatbestands, die in den Gemeinden für Unruhe sorgt. In kleinen Kommunen entscheiden Bürgermeister und Räte regelmäßig über Bebauung, Aufträge und Zuschüsse, die Grundstücke, Betriebe oder Vereine in ihrem Umfeld berühren. Das Urteil unterstreicht, dass eine Abstimmung selbst dann strafbar werden kann, wenn kein Geld fließt. Beobachter des Prozesses – darunter die Reporter.lu-Journalisten Laurent Schmit und Pol Reuter – argumentieren, viele Mandatsträger unterschätzten noch immer, wo die Grenze verläuft, und der Fall habe das Vertrauen in die gewählten Vertreter beschädigt.
Die Affäre erwuchs aus der sogenannten „Gaardenhäischen"-Kontroverse – einem Gartenhäuschen, das Traversini in einer geschützten Waldzone errichtet hatte. Sie zwang ihn im September 2019 zum Rücktritt als Bürgermeister und nährte später den politischen Sturm, der 2022 die Laufbahn von Umweltministerin Carole Dieschbourg beendete. Jenes engere Verfahren wurde ohne Anklage eingestellt; aus den breiteren Ermittlungen aber gingen die Verurteilungen vom März hervor.
Die Debatte dreht sich seither weniger um Strafe als um Vorbeugung. Ein Verhaltenskodex (code de déontologie) für Kommunalpolitiker wird erarbeitet, und der Gemeindesyndikat Syvicol fordert ein öffentliches Register, in dem Mandatsträger Geschenke und Interessen offenlegen – ein bescheidener Schutz, wie Kritiker auf der Pressebank anmerken, gegen jene verwischten Grenzen, die Traversini zu Fall brachten. Ob der Präzedenzfall die Linie verschärft oder lockert, werden die Berufungsgerichte entscheiden – sollte Traversini den Kampf fortsetzen.
Häufig gefragt
- Wie lautet das Urteil gegen Roberto Traversini?
- Das Bezirksgericht Luxemburg verurteilte ihn in erster Instanz zu drei Jahren Haft, vollständig zur Bewährung ausgesetzt, einer Geldbuße von 10.000 Euro und einem fünfjährigen Verbot, sich zur Wahl zu stellen oder ein öffentliches Amt auszuüben.
- Wofür wurde Traversini verurteilt?
- Für Vorteilsannahme im Amt, Veruntreuung öffentlicher Gelder und Urkundenfälschung, begangen zwischen November 2016 und Juli 2019. Im Zentrum stand die Teilnahme an einer Gemeinderatsabstimmung über den Bebauungsplan, die ein von ihm geerbtes Grundstück aufwertete.
- Ist das Urteil rechtskräftig?
- Nein. Das Urteil erging in erster Instanz; die Parteien haben 40 Tage Zeit, Berufung einzulegen. Über eine mögliche Verschärfung oder Lockerung des Präzedenzfalls entscheiden dann die Berufungsgerichte.
- Warum gilt der Fall als richtungsweisend für Kommunalpolitiker?
- Weil eine Vorteilsannahme im Amt nach luxemburgischem Recht bereits dann vorliegt, wenn öffentliche Pflicht und ein privates – auch rein ideelles – Interesse kollidieren, selbst wenn kein Geld fließt und kein Vorteil erlangt wird.
Quellen(8)
- 1Roberto Traversini reconnu coupable de détournement de fonds publicsLe Quotidien · lequotidien.lu
- 2Ex-Grünen-Politiker: Bewährungsstrafe für Roberto TraversiniReporter.lu · reporter.lu
- 3Les leçons à tirer de l'affaire TraversiniReporter.lu · reporter.lu
- 4Roberto Traversini muss sich vor Gericht verantwortenTageblatt · tageblatt.lu
- 5Was von der Affäre Traversini bleibtReporter.lu · reporter.lu
- 6Podcast: D'Léieren aus der Affär TraversiniReporter.lu · reporter.lu
- 7Former Differdange Mayor Banned From Holding Political Office for Five Years (aggregating RTL, Luxembourg Times, Wort, Virgule)Ground News · ground.news
- 8L'affaire Dieschbourg-Traversini est close sans inculpationPaperjam · paperjam.lu
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