Ratgeber Gesundheit
Krankenversicherung in Luxemburg: So funktioniert die CNS und was sie erstattet
Die gesetzliche Absicherung über die CNS ist in Luxemburg für fast alle Pflicht. Wie Sie sich anmelden, was Sie für Arzt und Medikamente zurückbekommen – und wo die Lücken sind.
Von Léa Hoffmann · · 5 Min. Lesezeit

Wer in Luxemburg arbeitet oder wohnt, kommt an der Krankenversicherung nicht vorbei: Nahezu jeder ist gesetzlich über die Caisse nationale de santé (CNS) abgesichert, die nationale Gesundheitskasse. In der Regel läuft die Anmeldung automatisch über den Arbeitgeber, die Beiträge werden vom Gehalt einbehalten, und die CNS erstattet anschließend den Großteil der Behandlungskosten – bei einem gewöhnlichen Arztbesuch typischerweise 88 Prozent des offiziellen Tarifs. Dieser Ratgeber erklärt, wer versichert ist, wie die Anmeldung abläuft, wie die Erstattung in der Praxis funktioniert und welche Kosten Sie selbst tragen.
Wer ist versichert – und wie meldet man sich an?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Pflicht und deckt praktisch die gesamte Bevölkerung ab: Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Studierende und mitversicherte Familienangehörige. Zuständig für die Anmeldung ist das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) – und für die meisten Menschen geschieht das ohne eigenes Zutun:
- Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber muss Sie binnen acht Tagen nach Arbeitsbeginn beim CCSS anmelden; die Zugehörigkeit zur CNS folgt automatisch.
- Selbstständige: Sie melden sich selbst beim CCSS an, ebenfalls innerhalb von acht Tagen, über eine Erklärung zum Tätigkeitsbeginn.
- Familienangehörige: Ein nicht erwerbstätiger Ehe- oder eingetragener Partner sowie Kinder (in der Regel unter 30) können über einen einfachen Antrag bei der CNS mitversichert werden (coassurance).
- Zuerst der Wohnsitz: Melden Sie sich vor der Versicherung bei Ihrer Gemeinde an – Sie müssen als Einwohner registriert sein.
Wenige Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie per Post die Sozialversicherungskarte mit Ihrer 13-stelligen nationalen Kennnummer (matricule) – der Bezugsnummer für jeden Gesundheits- und Sozialversicherungsvorgang. Die Rückseite der Karte dient zugleich als Europäische Krankenversicherungskarte. Finanziert wird die Deckung aus Beiträgen, die vom Bruttolohn abgezogen und zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber geteilt werden.
Wie läuft die Erstattung durch die CNS?
Luxemburg arbeitet traditionell nach dem Prinzip der Vorleistung: Sie bezahlen die Arztrechnung zunächst in voller Höhe und bekommen den Großteil von der CNS zurück. Die Sätze legt ein offizieller Tarifplan (die nomenclature) fest – so kostet dieselbe Leistung bei jedem Arzt gleich viel.
Eine gewöhnliche Sprechstunde beim Hausarzt ist mit 59,50 Euro tarifiert. Die CNS erstattet davon 88 Prozent – 52,36 Euro –, der Eigenanteil des Patienten, der ticket modérateur, beträgt 12 Prozent oder 7,14 Euro. Kindern unter 18 Jahren werden die Kosten vollständig erstattet.
Übliche Sätze im Überblick:
- Haus- oder Facharzt in der Praxis: 88 Prozent erstattet, 12 Prozent Eigenanteil.
- Hausbesuch: 80 Prozent erstattet, 20 Prozent Eigenanteil.
- Medikamente: 40, 80 oder 100 Prozent, je nach Einstufung auf der monatlich aktualisierten „Positivliste“ der CNS; nicht gelistete Medikamente werden nicht erstattet.
- Zahnbehandlung: Regelversorgung 88 Prozent für Erwachsene (100 Prozent für unter 18-Jährige), dazu eine jährliche Vorsorgepauschale – 83,88 Euro ab dem 1. Juni 2026 –, die zu 100 Prozent erstattet wird.
- Ärztliche Krankenhausleistungen: 100 Prozent, allerdings fällt eine Tagespauschale von rund 26 Euro an, begrenzt auf 30 Tage pro Jahr (unter 18-Jährige sind befreit).
Für die Erstattung nach dem klassischen Weg senden Sie der CNS die Originalrechnungen und Honorarbelege (mémoires d'honoraires) – sie müssen die 13-stellige matricule des Patienten tragen – und bewahren den Zahlungsnachweis auf. Ihre IBAN geben Sie nur einmal mit dem ersten Antrag an, sie bleibt hinterlegt. Für die Einreichung haben Sie zwei Jahre ab dem Zahldatum Zeit; danach wird der Antrag abgelehnt.
Seit 2024 ändert sich das. Beim Paiement Immédiat Direct (PID) zahlen Sie vor Ort nur noch Ihren eigenen Anteil, und die CNS rechnet ihren Teil direkt mit dem Arzt ab – ohne Vorleistung, ohne Antrag. 2023 mit Hausärzten erprobt und am 19. März 2024 auf alle Ärzte und Zahnärzte ausgeweitet, deckt das PID inzwischen die Mehrheit der ärztlichen Leistungen ab; die Zahl der über PID abgerechneten Hausarztkonsultationen stieg von rund 19,5 Prozent (2024) auf 63,4 Prozent (2025). Noch nutzen es allerdings nicht alle Praxen.
Was zahlt die CNS nicht?
Die gesetzliche Deckung ist breit, aber nicht lückenlos. Die CNS übernimmt ihren Anteil am offiziellen Tarif und nichts darüber hinaus – mehrere Alltagskosten bleiben also an Ihnen hängen:
- der ticket modérateur – Ihr Eigenanteil von 12 bis 20 Prozent;
- Honorare über dem offiziellen Tarif, etwa für persönlichen Komfort oder Erste-Klasse-Behandlung;
- der Zuschlag für das Einzelzimmer im Krankenhaus sowie die tägliche Krankenhauspauschale;
- die meisten Brillen und Kontaktlinsen;
- Zahnersatz über den Basissatz hinaus (80 Prozent, oder 100 Prozent bei einer Kontrolluntersuchung in jedem der beiden Vorjahre; Implantate sind in der Regel ausgeschlossen und bedürfen einer vorherigen Genehmigung).
Um diese Lücken zu schließen, schließen viele Einwohner eine Zusatzversicherung ab. Bekanntester Anbieter ist die gemeinnützige Gegenseitigkeitskasse CMCM, deren Einstiegstarif Régime Commun bei rund 20 Euro im Monat beginnt und mit einem einzigen Beitrag einen ganzen Haushalt absichert – sie stockt Kosten für Krankenhaus, Zahn und Optik auf. Private Versicherer wie DKV, Foyer und AXA bieten mutuelles mit höheren Obergrenzen für Einzelzimmer, Kieferorthopädie und ähnliche Extras.
Wie sind Grenzgänger und Reisende abgesichert?
Wer in Luxemburg arbeitet, aber in Frankreich, Belgien oder Deutschland wohnt, ist bei der CNS zu genau denselben Bedingungen versichert wie ein Einwohner – und die mitversicherten Familienangehörigen ebenso. Sie zahlen Beiträge an die CNS und können sich in Luxemburg wie jeder Ansässige behandeln lassen.
„Grenzgänger und ihre Familienangehörigen haben in Luxemburg unter denselben Bedingungen Anspruch auf dieselben Gesundheitsleistungen wie die Einwohner des Großherzogtums.“ – Caisse nationale de santé (CNS), nationale Gesundheitskasse Luxemburgs
Um auch am Wohnort abgesichert zu sein, melden Sie sich mit einem über die CNS ausgestellten S1-Formular bei Ihrer dortigen Kasse an; damit können Sie die Gesundheitsversorgung in Ihrem Wohnsitzland so nutzen, als wären Sie dort versichert. Für kurze Reisen im übrigen Europa ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Sozialversicherungskarte aufgedruckt; sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU, dem EWR, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Häufig gefragt
- Wie hoch ist der Eigenanteil beim Arztbesuch in Luxemburg?
- Bei einer gewöhnlichen Hausarzt-Sprechstunde (Tarif 59,50 Euro) erstattet die CNS 88 Prozent, also 52,36 Euro. Der Eigenanteil (ticket modérateur) beträgt 12 Prozent oder 7,14 Euro. Kinder unter 18 Jahren werden vollständig erstattet.
- Wie melde ich mich in Luxemburg krankenversichern?
- Zuerst melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde als Einwohner an. Arbeitnehmer werden anschließend vom Arbeitgeber binnen acht Tagen beim CCSS angemeldet, die CNS-Zugehörigkeit folgt automatisch. Selbstständige melden sich selbst über eine Erklärung zum Tätigkeitsbeginn an.
- Was ist das Paiement Immédiat Direct (PID)?
- Beim PID zahlen Sie beim Arzt nur Ihren eigenen Anteil; die CNS rechnet ihren Teil direkt mit dem Behandler ab – ohne Vorleistung und ohne Erstattungsantrag. Seit dem 19. März 2024 gilt es für alle Ärzte und Zahnärzte, wird aber noch nicht von jeder Praxis genutzt.
- Sind Grenzgänger in Luxemburg gleich abgesichert wie Einwohner?
- Ja. Grenzgänger aus Frankreich, Belgien oder Deutschland sind bei der CNS zu denselben Bedingungen versichert wie Einwohner, ebenso ihre Familienangehörigen. Mit einem S1-Formular können sie sich zusätzlich am Wohnort für die Gesundheitsversorgung anmelden.
Quellen(7)
- 1Médecins — remboursementsCaisse nationale de santé (CNS) · cns.public.lu
- 2Paiement immédiat direct (PID)Caisse nationale de santé (CNS) · cns.public.lu
- 3Registration with social security (resident)Guichet.lu — The Luxembourg Government · guichet.public.lu
- 4Délais de remboursement et décomptesCaisse nationale de santé (CNS) · cns.public.lu
- 5Cross-border workersCaisse nationale de santé (CNS) · cns.public.lu
- 6Médecins-dentistes — remboursementsCaisse nationale de santé (CNS) · cns.public.lu
- 7Benefits in Luxembourg — Régime CommunCMCM · cmcm.lu
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