
Gesellschaft
Arbeit und Gesundheit
Krankschreibung in Luxemburg: Attest, Lohn und Fristen
Wer in Luxemburg arbeitsunfähig ist, meldet sich am ersten Fehltag beim Arbeitgeber. Dauert die Abwesenheit mindestens drei Tage, muss das ärztliche Attest spätestens am dritten Tag zugestellt sein.