
Politik
Einwanderungsrecht
Ministerielle Einzelfallentscheidungen im Luxemburger Aufenthaltsrecht
Luxemburgs Einwanderungsminister darf einzelne Aufenthaltsakten prüfen und neu bewerten. Doch Gesetz, Tatsachengrundlage, Gleichbehandlung und Verfahrensrechte setzen seinem Ermessen enge Grenzen.